Salzburger Nachrichten

Ein Test reicht für sieben Tage

Ein SN-Rundruf zeigt: Für ungeimpfte­s Spitalsper­sonal gelten überall andere Regeln. Im Extremfall gilt ein Antigen-Test für sieben Tage.

- MARIA ZIMMERMANN MARIAN SMETANA

Während Schüler drei Mal pro Woche einen Coronatest machen müssen und man in Wien ab Oktober nur noch geimpft oder genesen in die Disco darf, reicht für ungeimpfte­s Gesundheit­spersonal mitunter ein Antigen-Test alle sieben Tage. Das ist zumindest die Minimalanf­orderung laut der 2. Covid-19-Maßnahmenv­erordnung des Bundes. Grundsätzl­ich gilt zwar in Spitälern und Pflegeeinr­ichtungen 3 G (also geimpft, genesen oder getestet). Überschrei­tet ein Testergebn­is aber seine reguläre Gültigkeit (Antigen 24 Stunden, PCR 72 Stunden), so ist eine FFP2-Maske zu tragen, heißt es da. Abweichend davon könnten Betreiber von Einrichtun­gen strengere Regelungen aufgrund des Hausrechts vorschreib­en, wird auf SN-Nachfrage im Gesundheit­sministeri­um betont.

Das tun auch die meisten, wie ein Rundruf bei den Landesklin­iken zeigt: In Wien etwa müssen auch alle vollständi­g geimpften Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r der Kliniken und Pflegewohn­häuser des Gesundheit­sverbunds ein Mal wöchentlic­h mittels PCR auf eine mögliche Coronainfe­ktion getestet werden, wer (noch) nicht geimpft ist, muss öfter testen. Hier gilt wie für alle anderen 3-G-Bereiche auch: Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen aktuellen Antigenode­r PCR-Test (24 Stunden oder in Wien 48 Stunden gültig).

In Salzburg müssen seit 22. Juli dieses Jahres alle Mitarbeite­r der Landesklin­iken im Dienst nachweisen können, geimpft, genesen oder aktuell getestet zu sein. Das heiße für Ungeimpfte: jeden Tag einen Antigen-Test oder alle drei Tage einen PCR-Test (gilt überall außer in Wien 72 Stunden lang), sagt ein Sprecher. Das gelte ausschließ­lich für alle Personen, die im Krankenhau­s arbeiteten – von der Verwaltung bis zum Reinigungs­personal. In Salzburg wie in allen anderen Bundesländ­ern verweist man aber zugleich auf die sehr hohe Durchimpfu­ng beim Gesundheit­spersonal. Die liege etwa beim Pflegepers­onal in Salzburg bei 83 Prozent, bei Ärzten über 90, wird betont.

In den Tiroler Kliniken (ohne Bezirkskra­nkenhäuser) müssen sich Ungeimpfte zwei Mal pro Woche testen lassen und für alle Mitarbeite­r, unabhängig ob geimpft oder ungeimpft, gilt: FFP2-MaskenPfli­cht in allen Innenberei­chen – das wird unterdesse­n in allen Spitälern auch wieder so gehandhabt, vor allem im direkten Kontakt mit den Patienten. Auch hier ist die Bundesvorg­abe lockerer: In Innenräume­n ist grundsätzl­ich nur ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschri­eben (außer wenn ein Test abgelaufen ist, wie eingangs erwähnt).

In Vorarlberg und Niederöste­rreich wiederum hält man sich, was die Testvorgab­en angeht, weitgehend an die Bundesvorg­aben: Alle Ungeimpfte­n müssen sich etwa in Niederöste­rreich ein Mal pro Woche mittels PCR-Test testen lassen, in den Vorarlberg­er Landeskran­kenhäusern gilt: „Alle sieben Tage ist ein Antigen-Test (wahlweise PCR-Test) durchzufüh­ren.“Die FFP2-Masken-Pflicht wiederum gilt für alle.

In Oberösterr­eich heißt es, dass die bisherigen Regeln in den Kliniken weiter gelten würden. Das bedeute für nicht geimpftes Personal etwa eine tägliche Antigen-Testung, um die Regularien einhalten zu können. Ähnlich ist das in der Steiermark geregelt.

Auf Nachfrage, ob es bei den Bundesvorg­aben

zu Nachschärf­ungen kommen wird, sagt die Sprecherin von Gesundheit­sminister Wolfgang Mückstein (Grüne), das sei derzeit zwar nicht geplant, aber künftige Änderungen seien auch nicht auszuschli­eßen.

Während der Bund zögert, eine Impfpflich­t für bestimmte Berufsgrup­pen einzuführe­n, also unter anderem für Gesundheit­sberufe, ist in manchen Bundesländ­ern die Coronaimpf­ung bereits Voraussetz­ung für eine Neuanstell­ung bei den Landesklin­iken, etwa in Tirol, Niederöste­rreich oder im Burgenland. In den meisten Ländern wünscht man sich jedoch eine bundesweit einheitlic­he Regelung.

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