Ein Test reicht für sieben Tage
Ein SN-Rundruf zeigt: Für ungeimpftes Spitalspersonal gelten überall andere Regeln. Im Extremfall gilt ein Antigen-Test für sieben Tage.
Während Schüler drei Mal pro Woche einen Coronatest machen müssen und man in Wien ab Oktober nur noch geimpft oder genesen in die Disco darf, reicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal mitunter ein Antigen-Test alle sieben Tage. Das ist zumindest die Minimalanforderung laut der 2. Covid-19-Maßnahmenverordnung des Bundes. Grundsätzlich gilt zwar in Spitälern und Pflegeeinrichtungen 3 G (also geimpft, genesen oder getestet). Überschreitet ein Testergebnis aber seine reguläre Gültigkeit (Antigen 24 Stunden, PCR 72 Stunden), so ist eine FFP2-Maske zu tragen, heißt es da. Abweichend davon könnten Betreiber von Einrichtungen strengere Regelungen aufgrund des Hausrechts vorschreiben, wird auf SN-Nachfrage im Gesundheitsministerium betont.
Das tun auch die meisten, wie ein Rundruf bei den Landeskliniken zeigt: In Wien etwa müssen auch alle vollständig geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken und Pflegewohnhäuser des Gesundheitsverbunds ein Mal wöchentlich mittels PCR auf eine mögliche Coronainfektion getestet werden, wer (noch) nicht geimpft ist, muss öfter testen. Hier gilt wie für alle anderen 3-G-Bereiche auch: Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen aktuellen Antigenoder PCR-Test (24 Stunden oder in Wien 48 Stunden gültig).
In Salzburg müssen seit 22. Juli dieses Jahres alle Mitarbeiter der Landeskliniken im Dienst nachweisen können, geimpft, genesen oder aktuell getestet zu sein. Das heiße für Ungeimpfte: jeden Tag einen Antigen-Test oder alle drei Tage einen PCR-Test (gilt überall außer in Wien 72 Stunden lang), sagt ein Sprecher. Das gelte ausschließlich für alle Personen, die im Krankenhaus arbeiteten – von der Verwaltung bis zum Reinigungspersonal. In Salzburg wie in allen anderen Bundesländern verweist man aber zugleich auf die sehr hohe Durchimpfung beim Gesundheitspersonal. Die liege etwa beim Pflegepersonal in Salzburg bei 83 Prozent, bei Ärzten über 90, wird betont.
In den Tiroler Kliniken (ohne Bezirkskrankenhäuser) müssen sich Ungeimpfte zwei Mal pro Woche testen lassen und für alle Mitarbeiter, unabhängig ob geimpft oder ungeimpft, gilt: FFP2-MaskenPflicht in allen Innenbereichen – das wird unterdessen in allen Spitälern auch wieder so gehandhabt, vor allem im direkten Kontakt mit den Patienten. Auch hier ist die Bundesvorgabe lockerer: In Innenräumen ist grundsätzlich nur ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben (außer wenn ein Test abgelaufen ist, wie eingangs erwähnt).
In Vorarlberg und Niederösterreich wiederum hält man sich, was die Testvorgaben angeht, weitgehend an die Bundesvorgaben: Alle Ungeimpften müssen sich etwa in Niederösterreich ein Mal pro Woche mittels PCR-Test testen lassen, in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern gilt: „Alle sieben Tage ist ein Antigen-Test (wahlweise PCR-Test) durchzuführen.“Die FFP2-Masken-Pflicht wiederum gilt für alle.
In Oberösterreich heißt es, dass die bisherigen Regeln in den Kliniken weiter gelten würden. Das bedeute für nicht geimpftes Personal etwa eine tägliche Antigen-Testung, um die Regularien einhalten zu können. Ähnlich ist das in der Steiermark geregelt.
Auf Nachfrage, ob es bei den Bundesvorgaben
zu Nachschärfungen kommen wird, sagt die Sprecherin von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), das sei derzeit zwar nicht geplant, aber künftige Änderungen seien auch nicht auszuschließen.
Während der Bund zögert, eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen einzuführen, also unter anderem für Gesundheitsberufe, ist in manchen Bundesländern die Coronaimpfung bereits Voraussetzung für eine Neuanstellung bei den Landeskliniken, etwa in Tirol, Niederösterreich oder im Burgenland. In den meisten Ländern wünscht man sich jedoch eine bundesweit einheitliche Regelung.