Nur getestet oder genesen in die Nachtgastro ...
... und zu großen Veranstaltungen: Wien verschärft ab Oktober den Zugang für Nichtimmunisierte.
In Wien müssen planbare Operationen bereits verschoben werden, weil zunehmend wieder Coronapatienten die Normal-, aber vor allem die Intensivstationen füllen – neun von zehn davon sind nicht geimpft. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) will nun gegensteuern. Einerseits um die Infektionszahlen zu senken, andererseits um die Impfquote zu heben.
Ab 1. Oktober gilt in Wien in der Nachtgastronomie, also in Bars, Clubs oder Diskotheken, dass nur noch Geimpfte und Genesene
Zutritt haben. Das soll auch bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen gelten, wie Ludwig ausführte. Und zwar unabhängig davon, ob diese in Innenräumen oder im Freien stattfinden, und unabhängig davon, ob es zugewiesene Sitzplätze gibt oder nicht.
Für Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen und überall dort, wo bisher die 3-G-Regel galt, man also auch mit einem aktuellen Coronatest Zutritt hatte, soll künftig „zweieinhalb G“gelten, wie Ludwig ausführte. Antigentests werden dann nicht mehr akzeptiert, sondern nur noch die wesentlich genaueren PCR-Tests. Das betrifft etwa die gesamte Gastro, also den Besuch von Restaurants und Kaffeehäusern.
Weiters müssen in Wien künftig im gesamten Handel von den Kunden FFP2-Masken getragen werden, unabhängig davon, ob man in einem Lebensmittelgeschäft, einer Apotheke oder einem Bekleidungsgeschäft einkauft. Dies diene zur Vereinheitlichung, betonte Ludwig. Sonst kenne sich ja keiner mehr aus, in welchem Geschäft welche Maske getragen werden müsse.
Der Wiener Bürgermeister betonte, dass die Regelungen auf vorerst einen Monat befristet sein sollen. Dann werde man sich die Lage einmal mehr genau anschauen. Die Regeln gelten übrigens für Personen ab zwölf Jahren.
Ganz grundsätzlich sprach sich Ludwig für restriktivere Regeln am Arbeitsplatz aus. Er würde sich eine 3-G-Regel für alle Arbeitnehmer wünschen, sagt er. „Noch besser wäre eine Zweieinhalb-G-Lösung“, meinte er. Das müsse jedoch vom Bund umgesetzt werden, der empfahl, hier die Sozialpartner einzubeziehen.