Haftstrafen und Einweisung nach Vergewaltigung von 13-Jähriger
Am Landesgericht Klagenfurt sind am Dienstag ein 21-Jähriger sowie ein 15-Jähriger zu sieben Jahren bzw. 24 Monaten Haft verurteilt worden. Der Teenager muss fünf Monate absitzen. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, ein 13-jähriges Mädchen missbraucht und dabei gefilmt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schweren sexuellen Missbrauch einer Unmündigen und dazu die pornografische Darstellung Minderjähriger warf Staatsanwältin Nicola Trinker den zwei Klagenfurtern vor. Im Fokus standen dabei zwei sexuelle Handlungen im Sommer 2020 und eine im März 2021. Im Frühjahr sollen die Angeklagten das 13-jährige alkoholisierte Mädchen missbraucht und die Tat auch gefilmt haben. „Die Aussagen des Mädchens waren überzeugend und wir sehen keinen Grund, daran zu zweifeln“, so begründete Schöffensenatsvorsitzender Alfred Pasterk das Urteil, in dem die Angeklagten in allen Punkten schuldig gesprochen wurden.
Der 21-jährige Hauptangeklagte wurde zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Laut Gutachten war sein psychischer Zustand auch ein Grund für die Begehung der Tat. Der 15-jährige Mitangeklagte wurde aufgrund seines Alters und eines Teilgeständnisses zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Dem Opfer wurden zusätzlich 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Zweitangeklagte verzichtete auf Rechtsmittel und nahm das Urteil nach Absprache mit seinem Verteidiger an. Der Hauptangeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
Aufgrund der heiklen Thematik und des Alters der Angeklagten und der Betroffenen fand die Schöffenverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die Familienmitglieder der Angeklagten durften teilnehmen.