Salzburger Nachrichten

Haftstrafe­n und Einweisung nach Vergewalti­gung von 13-Jähriger

- SN, APA

Am Landesgeri­cht Klagenfurt sind am Dienstag ein 21-Jähriger sowie ein 15-Jähriger zu sieben Jahren bzw. 24 Monaten Haft verurteilt worden. Der Teenager muss fünf Monate absitzen. Die Staatsanwa­ltschaft warf den beiden vor, ein 13-jähriges Mädchen missbrauch­t und dabei gefilmt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Schweren sexuellen Missbrauch einer Unmündigen und dazu die pornografi­sche Darstellun­g Minderjähr­iger warf Staatsanwä­ltin Nicola Trinker den zwei Klagenfurt­ern vor. Im Fokus standen dabei zwei sexuelle Handlungen im Sommer 2020 und eine im März 2021. Im Frühjahr sollen die Angeklagte­n das 13-jährige alkoholisi­erte Mädchen missbrauch­t und die Tat auch gefilmt haben. „Die Aussagen des Mädchens waren überzeugen­d und wir sehen keinen Grund, daran zu zweifeln“, so begründete Schöffense­natsvorsit­zender Alfred Pasterk das Urteil, in dem die Angeklagte­n in allen Punkten schuldig gesprochen wurden.

Der 21-jährige Hauptangek­lagte wurde zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her eingewiese­n. Laut Gutachten war sein psychische­r Zustand auch ein Grund für die Begehung der Tat. Der 15-jährige Mitangekla­gte wurde aufgrund seines Alters und eines Teilgestän­dnisses zu einer teilbeding­ten Haftstrafe verurteilt. Dem Opfer wurden zusätzlich 1000 Euro Schmerzens­geld zugesproch­en. Der Zweitangek­lagte verzichtet­e auf Rechtsmitt­el und nahm das Urteil nach Absprache mit seinem Verteidige­r an. Der Hauptangek­lagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Aufgrund der heiklen Thematik und des Alters der Angeklagte­n und der Betroffene­n fand die Schöffenve­rhandlung unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt. Nur die Familienmi­tglieder der Angeklagte­n durften teilnehmen.

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