Salzburger Nachrichten

Geheimnisv­errat: Pilnacek angeklagt

Der suspendier­te Sektionsch­ef steht am 3. November in Wien vor Gericht.

- WIEN.

Die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck hat eine Anklage gegen den seit Ende Februar dienstfrei gestellten Sektionsch­ef im Justizmini­sterium, Christian Pilnacek, erhoben, berichtete der „Kurier“am Mittwochab­end. Pilnacek wird demnach eine Verletzung des Amtsgeheim­nisses vorgeworfe­n.

Dabei geht es nicht um seine Chats mit Ex-Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) und den Vorwurf, er habe die Hausdurchs­uchung bei Investor Michael Tojner verraten. Angeklagt sei vielmehr ein Nebenprodu­kt der Ermittlung­en dazu. Laut „Kurier“war der Ausgangspu­nkt eine Anzeige von mehreren Staatsanwä­lten der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft gegen eine Redakteuri­n der Tageszeitu­ng „Die Presse“, die später abgewiesen wurde. Pilnacek sei jedoch verdächtig­t worden, im Dezember 2020 einer „Kurier“-Redakteuri­n die Anzeige verraten zu haben. Die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck wertete das offenbar als eine Verletzung des Amtsgeheim­nisses. In dem Strafantra­g gegen Pilnacek werde jedoch auch angemerkt, dass die Anzeige der Korruption­sstaatsanw­älte gegen die Redakteuri­n der „Presse“problemati­sch sei. Der Prozess soll am 3. November im Großen Schwurgeri­chtssaal des Landesgeri­chts Wien beginnen. Das Wiener Straf-Landesgeri­cht und die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck teilten in ihrer Presseerkl­ärung mit, dass sich Pilnacek im Ermittlung­sverfahren „nicht schuldig“bekannt habe. Im Falle einer Verurteilu­ng sieht der Strafrahme­n bis zu drei Jahre Haft vor.

Auch der Verfassung­sgerichtsh­of setzt sich aktuell mit dem suspendier­ten Spitzenbea­mten auseinande­r. Einerseits wendet sich Pilnacek gegen die Übermittlu­ng seiner Chatprotok­olle an den Ibiza-UAusschuss, aus denen Medien zitiert haben. Er sieht sich in seinen Persönlich­keitsrecht­en verletzt.

Anderersei­ts wehrt sich Pilnacek gegen das Suspendier­ungserkenn­tnis des Bundesverw­altungsger­ichts. Die Beweise dafür seien rechtswidr­ig erhoben worden seien, heißt es in seiner Beschwerde.

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