Das Wahlrecht in Deutschland
Erststimme
Jeder Wähler in Deutschland hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis über Direktmandate gewählt. Wer die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis gewinnt, erhält ein Direktmandat und zieht in den Bundestag ein. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Da aber das Parlament mindestens doppelt so viele Sitze hat, kommen daneben auch weitere Bewerber zum Zug.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. So wird der prozentuale Anteil einer Partei im Bundestag bestimmt. Vor der Wahl erstellen alle Parteien Landeslisten. Auf diesen Listen stehen die Personen, die die Partei auf Länderebene in den Bundestag schicken möchte. Neben den 299 Kandidierenden mit den Direktmandaten werden die restlichen Sitze auf Politiker von den Landeslisten verteilt. Wer oben auf der Liste steht, hat die besten Chancen. Es kommen aber nur Parteien ins Parlament, die über die Erststimme mindestens drei Direktmandate gewonnen oder mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben.
Überhangmandate
Kompliziert wird es, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze gemäß dem Zweitstimmenanteil zustehen. Dann entstehen Überhangmandate. Denn jeder, der ein Direktmandat erhält, zieht automatisch in den Bundestag.
Ausgleichsmandate
Mehr Direktmandate bedeuten auch: Das prozentuale Verhältnis im Bundestag verschiebt sich zugunsten der Parteien, die Überhangmandate bekommen. Um dies auszugleichen, gibt es für die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Dazu wird die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag so lange erhöht, bis das Verhältnis gemäß dem Zweitstimmenanteil wieder passt. Dieser Vorgang bläht das Parlament auf: Derzeit sitzen im Bundestag daher 709 und nicht wie vorgesehen 598 Abgeordnete.