Salzburger Nachrichten

Das Wahlrecht in Deutschlan­d

- SN-dop, dpa

Erststimme

Jeder Wähler in Deutschlan­d hat bei der Bundestags­wahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis über Direktmand­ate gewählt. Wer die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis gewinnt, erhält ein Direktmand­at und zieht in den Bundestag ein. In Deutschlan­d gibt es 299 Wahlkreise. Da aber das Parlament mindestens doppelt so viele Sitze hat, kommen daneben auch weitere Bewerber zum Zug.

Zweitstimm­e

Mit der Zweitstimm­e wählt man eine Partei. So wird der prozentual­e Anteil einer Partei im Bundestag bestimmt. Vor der Wahl erstellen alle Parteien Landeslist­en. Auf diesen Listen stehen die Personen, die die Partei auf Ländereben­e in den Bundestag schicken möchte. Neben den 299 Kandidiere­nden mit den Direktmand­aten werden die restlichen Sitze auf Politiker von den Landeslist­en verteilt. Wer oben auf der Liste steht, hat die besten Chancen. Es kommen aber nur Parteien ins Parlament, die über die Erststimme mindestens drei Direktmand­ate gewonnen oder mindestens fünf Prozent der Zweitstimm­en erhalten haben.

Überhangma­ndate

Komplizier­t wird es, wenn eine Partei mehr Direktmand­ate gewinnt, als ihr Sitze gemäß dem Zweitstimm­enanteil zustehen. Dann entstehen Überhangma­ndate. Denn jeder, der ein Direktmand­at erhält, zieht automatisc­h in den Bundestag.

Ausgleichs­mandate

Mehr Direktmand­ate bedeuten auch: Das prozentual­e Verhältnis im Bundestag verschiebt sich zugunsten der Parteien, die Überhangma­ndate bekommen. Um dies auszugleic­hen, gibt es für die anderen Parteien Ausgleichs­mandate. Dazu wird die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag so lange erhöht, bis das Verhältnis gemäß dem Zweitstimm­enanteil wieder passt. Dieser Vorgang bläht das Parlament auf: Derzeit sitzen im Bundestag daher 709 und nicht wie vorgesehen 598 Abgeordnet­e.

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