Salzburger Nachrichten

Steuern senken, um das Eigenkapit­al zu stärken

Die Körperscha­ftsteuer sollte 2022 auf 21 Prozent gesenkt werden. Für Beschäftig­te soll es laut Industrie einen steuerfrei­en Bonus geben.

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Drei Wochen vor der Budgetrede und dem zeitnahe dazu erwarteten Regierungs­beschluss über die Steuerrefo­rm hat die Industriel­lenvereini­gung (IV) am Mittwoch ihre Forderunge­n auf den Tisch gelegt. Sie pocht dabei auf das Regierungs­programm.

An oberster Stelle steht für IVPräsiden­t Georg Knill die Senkung der Körperscha­ftsteuer (KöSt) von 25 auf 21 Prozent, „die muss 2022 wirksam werden“. Knill verwies darauf, dass es zuletzt vor mehr als 15 Jahren eine Entlastung für die Unternehme­n gegeben habe, 2005 war der Steuersatz von 34 auf 25 Prozent gesenkt worden. Ein nächster Schritt sei auch aus Gründen der Wettbewerb­sfähigkeit und der Standortat­traktivitä­t geboten, zumal der Steuersatz für Unternehme­nsgewinne in der EU im Durchschni­tt 21,4 Prozent betrage, wie Knill sagte. Vor allem sei die Entlastung der Gewinne für die bessere Eigenkapit­alausstatt­ung der Betriebe wichtig.

Dazu würde auch eine Maßnahme beitragen, die von der Wirtschaft schon lange gefordert wird, die steuerlich­e Abzugsfähi­gkeit von Eigenkapit­alzinsen. Die sei nötig, um den ungerechtf­ertigten steuerlich­en Nachteil von Eigen- gegenüber Fremdkapit­al aus der Welt zu schaffen, sagte IV-Generalsek­retär Christoph Neumayer. Beide Maßnahmen zusammenge­rechnet würden für den Finanzmini­ster einen jährlichen Entfall an Steuereinn­ahmen von 1,5 Mrd. Euro bedeuten, sagte Knill.

Die KöSt-Senkung hat aus seiner Sicht auch Priorität gegenüber der von Vizekanzle­r Werner Kogler als Alternativ­e vorgeschla­genen Senkung der Lohnnebenk­osten. Die müssten zwar mittelfris­tig auch reduziert werden, das sei aber nur in Verbindung mit Reformen auf der Ausgabense­ite möglich. Um den Faktor Arbeit zu entlasten und als Beitrag zu höheren Nettoeinko­mmen würde man gern einen Bonus an die Beschäftig­ten auszahlen. Es sollte daher ähnlich dem Coronabonu­s von 2020 einen steuerlich­en Freibetrag von 3000 Euro pro Beschäftig­tem oder eine Gewinnbete­iligung in dieser Höhe geben. Um den Österreich­ern Aktien schmackhaf­t zu machen, ruft die IV zudem nach Wiedereinf­ührung der Befreiung von der Kapitalert­ragsteuer bei Wertpapier­verkäufen nach einer Behaltefri­st von zwölf Monaten.

Was den ökologisch­en Teil der Steuerrefo­rm angeht, ist für die IV eine höhere Belastung der Industrie die rote Linie. Die leiste ihren Beitrag schon seit Jahren über den EUweiten Handel mit Emissionsz­ertifikate­n. Im Falle zusätzlich­er nationaler Maßnahmen müsse es daher eine Rückvergüt­ung geben. Unabhängig davon, ob sich die Koalition auf eine CO2-Steuer oder einen nationalen Zertifikat­ehandel einigt, sollen damit ohnehin nur der Verkehr und das Heizen erfasst werden. Wichtig sei, dass der Preis für CO2 nicht höher sein dürfe als in Deutschlan­d, wo er in Stufen bis 2025 auf 55 Euro je Tonne steigt.

„Die Senkung der Körperscha­ftsteuer ist ein Gebot der Stunde.“

Georg Knill, Präsident der IV

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