Steuern senken, um das Eigenkapital zu stärken
Die Körperschaftsteuer sollte 2022 auf 21 Prozent gesenkt werden. Für Beschäftigte soll es laut Industrie einen steuerfreien Bonus geben.
Drei Wochen vor der Budgetrede und dem zeitnahe dazu erwarteten Regierungsbeschluss über die Steuerreform hat die Industriellenvereinigung (IV) am Mittwoch ihre Forderungen auf den Tisch gelegt. Sie pocht dabei auf das Regierungsprogramm.
An oberster Stelle steht für IVPräsident Georg Knill die Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) von 25 auf 21 Prozent, „die muss 2022 wirksam werden“. Knill verwies darauf, dass es zuletzt vor mehr als 15 Jahren eine Entlastung für die Unternehmen gegeben habe, 2005 war der Steuersatz von 34 auf 25 Prozent gesenkt worden. Ein nächster Schritt sei auch aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit und der Standortattraktivität geboten, zumal der Steuersatz für Unternehmensgewinne in der EU im Durchschnitt 21,4 Prozent betrage, wie Knill sagte. Vor allem sei die Entlastung der Gewinne für die bessere Eigenkapitalausstattung der Betriebe wichtig.
Dazu würde auch eine Maßnahme beitragen, die von der Wirtschaft schon lange gefordert wird, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Eigenkapitalzinsen. Die sei nötig, um den ungerechtfertigten steuerlichen Nachteil von Eigen- gegenüber Fremdkapital aus der Welt zu schaffen, sagte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Beide Maßnahmen zusammengerechnet würden für den Finanzminister einen jährlichen Entfall an Steuereinnahmen von 1,5 Mrd. Euro bedeuten, sagte Knill.
Die KöSt-Senkung hat aus seiner Sicht auch Priorität gegenüber der von Vizekanzler Werner Kogler als Alternative vorgeschlagenen Senkung der Lohnnebenkosten. Die müssten zwar mittelfristig auch reduziert werden, das sei aber nur in Verbindung mit Reformen auf der Ausgabenseite möglich. Um den Faktor Arbeit zu entlasten und als Beitrag zu höheren Nettoeinkommen würde man gern einen Bonus an die Beschäftigten auszahlen. Es sollte daher ähnlich dem Coronabonus von 2020 einen steuerlichen Freibetrag von 3000 Euro pro Beschäftigtem oder eine Gewinnbeteiligung in dieser Höhe geben. Um den Österreichern Aktien schmackhaft zu machen, ruft die IV zudem nach Wiedereinführung der Befreiung von der Kapitalertragsteuer bei Wertpapierverkäufen nach einer Behaltefrist von zwölf Monaten.
Was den ökologischen Teil der Steuerreform angeht, ist für die IV eine höhere Belastung der Industrie die rote Linie. Die leiste ihren Beitrag schon seit Jahren über den EUweiten Handel mit Emissionszertifikaten. Im Falle zusätzlicher nationaler Maßnahmen müsse es daher eine Rückvergütung geben. Unabhängig davon, ob sich die Koalition auf eine CO2-Steuer oder einen nationalen Zertifikatehandel einigt, sollen damit ohnehin nur der Verkehr und das Heizen erfasst werden. Wichtig sei, dass der Preis für CO2 nicht höher sein dürfe als in Deutschland, wo er in Stufen bis 2025 auf 55 Euro je Tonne steigt.
„Die Senkung der Körperschaftsteuer ist ein Gebot der Stunde.“
Georg Knill, Präsident der IV