Salzburger Nachrichten

Mutter soll nach Mord an Kindern in Anstalt

Eine Frau gestand, ihre drei Kinder erstickt zu haben. Sie erhielt auch im zweiten Prozess lebenslang­e Haft. Die Verteidigu­ng will das verhindern.

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Am Wiener Straflande­sgericht wurde am Mittwoch im zweiten Rechtsgang eine Frau wegen des Mordes an ihren drei kleinen Kindern erneut zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt. Zusätzlich wird sie in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her eingewiese­n. Die Nepalesin (32) hatte vor knapp einem Jahr, am 17. Oktober 2020, in ihrer Wohnung in der Donaustadt ihre Töchter im Alter von drei und neun Jahren sowie ihren knapp acht Monate alten Sohn im Schlaf mit einem Kopfpolste­r erstickt. Schon im ersten Prozess im März 2021 hatte die Frau das furchtbare Verbrechen gestanden und erklärt, sie habe mit ihren Kindern „in den Himmel gehen“wollen.

Der Oberste Gerichtsho­f hatte das Ersturteil aus formalen Gründen aufgehoben – die Fragen an Geschworen­e waren vor der Verkündung des Wahrspruch­s nicht wörtlich verlesen worden. Das sei ein Verstoß gegen das Öffentlich­keitsprinz­ip gewesen, urteilten die Höchstrich­ter. Deshalb musste der Prozess neu durchgefüh­rt werden.

Die Beschuldig­te war 2010 mit einem Studentenv­isum nach Wien gekommen, um eine arrangiert­e Ehe einzugehen. Viele Jahre sei das auch harmonisch verlaufen, doch dann habe es immer mehr Streit mit ihrem Mann gegeben. Die Frau entwickelt­e Eifersucht­sfantasien und befürchtet­e, ihr Mann wolle sie durch eine Verwandte ersetzen. Eindeutige Belege dafür konnte die Angeklagte nicht vorbringen. „Ich hatte Angst, dass diese Frau mir meine Kinder wegnimmt.“Deshalb habe sie ihrem Leben ein Ende setzen und ihre Kinder nicht zurücklass­en wollen. „Ich hatte genug von dieser Welt und hab niemandem mehr vertraut“, sagte die 32-Jährige. „Ich wollte sterben und hab an meine Kinder gedacht und wollte sie mitnehmen.“Nachdem sie die Kinder erstickt hatte, versuchte sie sich das Leben zu nehmen.

Der psychiatri­sche Sachverstä­ndige Peter Hofmann hält die Angeklagte grundsätzl­ich für zurechnung­sfähig, allerdings für „hochgradig selbstmord­gefährdet“. Sie sei depressiv, aber „nicht völlig entrückt von der Realität“.

Der Wahrspruch der Geschworen­en fiel einstimmig aus. Richter Christoph Bauer sprach von „schrecklic­hen Taten“ohne nachvollzi­ehbaren Grund.

Die Anwältin der Frau, Astrid Wagner, meldete im Namen ihrer Mandantin wieder Nichtigkei­tsbeschwer­de und Berufung an. Sie argumentie­rt, ihre Mandantin sei nicht zurechnung­sfähig und damit nicht schuldfähi­g. Die Verteidige­rin kritisiert­e gegenüber der APA, die Geschworen­en seien blindlings den Schlussfol­gerungen des Gutachters gefolgt, anstatt den Sachverhal­t aus eigenem Rechtsempf­inden zu beurteilen. Diese Beurteilun­g sei eine Rechtsfrag­e und nicht eine medizinisc­he, erklärte Wagner.

„Die Frau ist nicht schuldfähi­g.“

Astrid Wagner, Rechtsanwä­ltin

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