Mutter soll nach Mord an Kindern in Anstalt
Eine Frau gestand, ihre drei Kinder erstickt zu haben. Sie erhielt auch im zweiten Prozess lebenslange Haft. Die Verteidigung will das verhindern.
Am Wiener Straflandesgericht wurde am Mittwoch im zweiten Rechtsgang eine Frau wegen des Mordes an ihren drei kleinen Kindern erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wird sie in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Nepalesin (32) hatte vor knapp einem Jahr, am 17. Oktober 2020, in ihrer Wohnung in der Donaustadt ihre Töchter im Alter von drei und neun Jahren sowie ihren knapp acht Monate alten Sohn im Schlaf mit einem Kopfpolster erstickt. Schon im ersten Prozess im März 2021 hatte die Frau das furchtbare Verbrechen gestanden und erklärt, sie habe mit ihren Kindern „in den Himmel gehen“wollen.
Der Oberste Gerichtshof hatte das Ersturteil aus formalen Gründen aufgehoben – die Fragen an Geschworene waren vor der Verkündung des Wahrspruchs nicht wörtlich verlesen worden. Das sei ein Verstoß gegen das Öffentlichkeitsprinzip gewesen, urteilten die Höchstrichter. Deshalb musste der Prozess neu durchgeführt werden.
Die Beschuldigte war 2010 mit einem Studentenvisum nach Wien gekommen, um eine arrangierte Ehe einzugehen. Viele Jahre sei das auch harmonisch verlaufen, doch dann habe es immer mehr Streit mit ihrem Mann gegeben. Die Frau entwickelte Eifersuchtsfantasien und befürchtete, ihr Mann wolle sie durch eine Verwandte ersetzen. Eindeutige Belege dafür konnte die Angeklagte nicht vorbringen. „Ich hatte Angst, dass diese Frau mir meine Kinder wegnimmt.“Deshalb habe sie ihrem Leben ein Ende setzen und ihre Kinder nicht zurücklassen wollen. „Ich hatte genug von dieser Welt und hab niemandem mehr vertraut“, sagte die 32-Jährige. „Ich wollte sterben und hab an meine Kinder gedacht und wollte sie mitnehmen.“Nachdem sie die Kinder erstickt hatte, versuchte sie sich das Leben zu nehmen.
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann hält die Angeklagte grundsätzlich für zurechnungsfähig, allerdings für „hochgradig selbstmordgefährdet“. Sie sei depressiv, aber „nicht völlig entrückt von der Realität“.
Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Richter Christoph Bauer sprach von „schrecklichen Taten“ohne nachvollziehbaren Grund.
Die Anwältin der Frau, Astrid Wagner, meldete im Namen ihrer Mandantin wieder Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Sie argumentiert, ihre Mandantin sei nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Die Verteidigerin kritisierte gegenüber der APA, die Geschworenen seien blindlings den Schlussfolgerungen des Gutachters gefolgt, anstatt den Sachverhalt aus eigenem Rechtsempfinden zu beurteilen. Diese Beurteilung sei eine Rechtsfrage und nicht eine medizinische, erklärte Wagner.
„Die Frau ist nicht schuldfähig.“
Astrid Wagner, Rechtsanwältin