Das Recht auf Licht
Unkontrolliertes Wachstum in Gärten und bei Hecken entlang von Grundstücksgrenzen sorgt oft für Probleme zwischen Nachbarn. Sie als Grundeigentümer sind berechtigt, eindringende Wurzeln von Bepflanzungen Ihres Nachbarn auf eigene Kosten zu entfernen bzw. alle über Ihr Grundstück hängende Äste abzuschneiden – dies jedoch fachmännisch und schonend, damit die
Bepflanzungen des Nachbarn keinen Schaden nehmen. Das Betreten des Nachbargrundstücks zur Durchführung dieser Arbeiten ist nicht gestattet. Das anfallende Schnittgut müssen Sie selbst entsorgen, Ihr Nachbar ist zu nichts verpflichtet. Das „Recht auf Licht“besteht nicht unbeschränkt und nicht alles ist unzumutbar. Um keinen langwierigen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Nachbarn eine Lösung zu suchen. Diese kann von einem Angebot der Mithilfe der Arbeiten bis hin zu einer Kostenbeteiligung der Arbeiten von Fachleuten gehen. Für weitere Fragen zu diesem Thema unter Nachbarn steht Ihnen der ÖHGB Salzburg gerne zur Verfügung. Carola Schößwender, Geschäftsführerin des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes in Salzburg