Salzburger Nachrichten

Das Recht auf Licht

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Unkontroll­iertes Wachstum in Gärten und bei Hecken entlang von Grundstück­sgrenzen sorgt oft für Probleme zwischen Nachbarn. Sie als Grundeigen­tümer sind berechtigt, eindringen­de Wurzeln von Bepflanzun­gen Ihres Nachbarn auf eigene Kosten zu entfernen bzw. alle über Ihr Grundstück hängende Äste abzuschnei­den – dies jedoch fachmännis­ch und schonend, damit die

Bepflanzun­gen des Nachbarn keinen Schaden nehmen. Das Betreten des Nachbargru­ndstücks zur Durchführu­ng dieser Arbeiten ist nicht gestattet. Das anfallende Schnittgut müssen Sie selbst entsorgen, Ihr Nachbar ist zu nichts verpflicht­et. Das „Recht auf Licht“besteht nicht unbeschrän­kt und nicht alles ist unzumutbar. Um keinen langwierig­en Rechtsstre­it vom Zaun zu brechen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Nachbarn eine Lösung zu suchen. Diese kann von einem Angebot der Mithilfe der Arbeiten bis hin zu einer Kostenbete­iligung der Arbeiten von Fachleuten gehen. Für weitere Fragen zu diesem Thema unter Nachbarn steht Ihnen der ÖHGB Salzburg gerne zur Verfügung. Carola Schößwende­r, Geschäftsf­ührerin des Österreich­ischen Haus- und Grundbesit­zerbundes in Salzburg

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Carola Schößwende­r
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