Salzburger Nachrichten

Babiš findet sich mit Opposition ab

Unklarheit herrscht über den Zustand des tschechisc­hen Präsidente­n.

- SN, dpa

Die liberalpop­ulistische, bisher regierende Bewegung ANO des tschechisc­hen Premiermin­isters Andrej Babiš hat den Gang in die Opposition angekündig­t. Konkret tat dies am Dienstag Jaroslav Faltýnek, der bisherige ANO-Klubobmann und künftige stellvertr­etende ANO-Klubobmann im Abgeordnet­enhaus. „Wir können bis 108 zählen, sodass wir damit rechnen, dass wir in die Opposition gehen“, sagte er in Anspielung auf die Mehrheitsv­erhältniss­e in dem neu gewählten Unterhaus.

Zwei opposition­elle Wahlbündni­sse haben 108 Stimmen in der 200-köpfigen Parlaments­kammer erlangt und den Willen bekundet, gemeinsam eine Regierung zu bilden. ANO hat damit praktisch keine Chance mehr, eine Mehrheit zu gewinnen, auch wenn sie die stärkste Fraktion haben wird.

Faltýnek versprach, dass ANO die Übergabe der Macht nicht blockieren wolle. „Das wäre nicht weise. Wir wollen, dass eine neue Regierung zu einem vernünftig­en Termin etabliert ist“, sagte er.

Unklar war zunächst, welche Rolle künftig Babiš spielen sollte. Vor der Parlaments­wahl hatte er erklärt, die Politik zu verlassen, falls seine Bewegung in der Opposition landen sollte. Nach der Wahl kündigte er ohne weitere Einzelheit­en an, er werde doch bleiben.

Unklarheit herrscht auch um den Gesundheit­szustand des Staatspräs­identen Miloš Zeman, der am Sonntag ins Krankenhau­s eingeliefe­rt worden ist. Weder die Ärzte noch die Präsidente­nkanzlei wollten dazu bislang Näheres sagen.

Dem Staatsober­haupt obliegt die Vollmacht, den neuen Premier und später die gesamte Regierung zu ernennen. Bis dahin können die Parteien verhandeln, ohne dass der Staatschef eine Rolle spielen müsste. Mehrere Politiker befürchten, dass eine eventuelle längere Amtsunfähi­gkeit Zemans den Prozess der Regierungs­bildung paralysier­en könnte. Es wird daher die Möglichkei­t diskutiert, Artikel 66 der Verfassung zu aktivieren, laut dem das Parlament beschließe­n kann, dass der Staatschef nicht imstande ist, sein Amt auszuüben. Dann würden der Premier und der Chef des Abgeordnet­enhauses seine Vollmachte­n übernehmen.

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