Ski amadé scheitert mit Berufung
Landesgericht bestätigt: Familie erhält Teil der Kosten für Saisonkarte zurück.
Besitzer von Saisonkarten für 2019/20, die ab 16. März 2020 die Skigebiete wegen ihrer damals pandemiebedingten Schließung nicht mehr nutzen konnten, können eine anteilige Rückerstattung der Kosten für ihre Karte verlangen. Das ist der Sukkus aus einem aktuellen Urteil des Landesgerichts Salzburg im Fall einer Musterklage, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als Vertreter für eine vierköpfige Familie gegen den Liftverbund Ski amadé GmbH eingebracht hatte.
Nachdem das Bezirksgericht St. Johann in erster Instanz dem VKI recht gegeben hatte, blitzte der beklagte Liftverbund nun in der zweiten Instanz mit seiner Berufung gegen das Ersturteil ab. Mit anderen Worten: Der Dreirichtersenat
am Landesgericht (LG) bestätigte auch in seiner Entscheidung, dass im konkreten Fall 24 Prozent des bezahlten Saisonkartenpreises an den Käufer zurückerstattet werden müssen. Zur Erklärung: Die Saisonkarten waren von der Familie um 1750
Euro erworben worden – mit Gültigkeit bis Anfang Mai 2020. Coronabedingt wurde die Nutzungsdauer der Karten aber um 49 Tage bzw. 24 Prozent des Kartenpreises verkürzt. Bezogen auf die Kartenkosten sind der Familie also 420 Euro zurückzuzahlen.
LG-Sprecher Peter Egger sagte Dienstag auf SN-Anfrage, dass das Ende September ergangene Urteil zweiter Instanz nun am 5. Oktober den Parteien zugestellt wurde. Egger: „Auch das Berufungsgericht urteilte, dass die am 16. März 2020 erfolgten pandemiebedingten ,Betriebssperren ein Ereignis höherer Gewalt‘ darstellten. Das heißt, dass dadurch nicht nur die Liftbetreiber von ihrer Betriebspflicht befreit wurden, sondern auch die Nutzer von ihrer Entgeltzahlungspflicht für die Zeit ab dem 16. März.“
Das LG Salzburg entschied damit in einer Streitsache um TeilRückerstattung von Saisonkartenkosten bereits zum zweiten Mal zugunsten der Konsumenten. Auch die Schmittenhöhebahn AG, die von einem Ehepaar geklagt wurde, muss den Klägern 356 Euro zurückzahlen.