Amokläufer kaufte Waffen in Wien
Die Polizei ermittelt nun, ob der Erwerb der Gewehre gesetzeskonform war. Voraussetzung wäre, dass der Deutsche eine Meldeadresse hatte.
Der Attentäter von Heidelberg hat die Waffen in Wien gekauft. Die österreichische Polizei überprüft nun für ihre deutschen Kollegen, wie dieser Deal abgelaufen ist. Nikolai G. hat mit zwei der drei in der Bundeshauptstadt etwa eine Woche vor der Tat erworbenen Langwaffen jedenfalls am Montag in einem Hörsaal der Universität Heidelberg eine Studentin erschossen und drei weitere Menschen verletzt, bevor er sich selbst richtete.
Wie es aussieht, könnte G. die Waffen in Österreich sogar legal erworben haben. Jedenfalls fand die Polizei offizielle Kaufbelege eines Waffenhändlers. Voraussetzung dafür, dass ein deutscher Staatsbürger eine Langwaffe in Österreich erwerben kann, ist ein offizieller Wohnsitz. G. hatte in Wien ein Zimmer gemietet. Wenn der Deutsche hier gemeldet war, könnte der Kauf legal gewesen sein. Der Attentäter wäre beim Kauf von Waffen dann einem österreichischen Staatsbürger gleichgestellt. G. soll eine Doppelflinte der Marke Churchill und eine Repetierbüchse Chiappa Alaskan 1892 gekauft haben. Der Erwerb ist ohne große Schwierigkeiten möglich. Der Händler überprüft, ob gegen den Käufer ein Waffenverbot besteht. Wenn nicht, kann dieser die Waffe erwerben. Nach einer sogenannten Abkühlphase von drei Tagen kann er sie dann im Geschäft abholen.
Falls der Mann zwar EU-Bürger ist, aber keinen Wohnsitz in Österreich hat, müsste die zuständige Wohnsitzbehörde in Deutschland eine Einwilligung für die Verbringung einer Waffe ausstellen. Auch die zuständige österreichische Behörde, etwa die Bezirkshauptmannschaft, müsste einem solchen Ansinnen zustimmen. Erst dann ist ein legaler Kauf möglich. In Österreich wurde das Zimmer des Attentäters jedenfalls bereits durchsucht. Die Polizei fand dort eine dritte Langwaffe, die er von einer Privatperson erworben hat.
Die Hintergründe für die Tat sind weiter unklar. Die Polizei deutete aber an, dass eine „im Raum stehende“psychische Erkrankung des jungen Mannes Ursache für die Tat gewesen sein könnte. Die Ermittler gehen auch Hinweisen nach, dass der Mann aus politischen Gründen gehandelt haben könnte.