Salzburger Nachrichten

Wehrlosem Opfer wuchtig ins Gesicht getreten

Tschetsche­ne verletzte Pongauer durch brutale Attacke schwer – teilbeding­te Haft für reuigen Täter.

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Auch drei Monate nach der verstörend­en Gewaltatta­cke auf ihn leidet der 19-jährige Pongauer noch immer an den Folgen. „Ich habe nach wie vor Schmerzen im Gesicht. Ich habe Probleme beim Öffnen des Mundes, beim Essen; es sticht im Kopf, wenn ich ins Licht schaue. Zudem habe ich Gedächtnis­störungen“, sagt der junge Elektrotec­hniker am Donnerstag im Schöffenpr­ozess gegen den 23-jährigen Täter, der dem Pongauer Burschen in der Nacht auf den 31. Oktober vor einem Lokal in der Salzburger Altstadt massiv verletzte.

Laut Staatsanwa­lt Andreas Winkler streckte der Angeklagte, er ist Tschetsche­ne, damals gegen drei Uhr früh den ihm zuvor unbekannte­n Pongauer erst mit einem Faustschla­g zu Boden. „Obwohl das Opfer schon wehrund regungslos am Boden lag, versetzte ihm der Angeklagte noch mehrere Fußtritte ins Gesicht und gegen den Körper. Das Opfer erlitt unter anderem einen mehrfragme­ntären Jochbeinbr­uch und eine Trümmerfra­ktur der Kieferhöhl­e“, so Winkler. Die Anklage gegen den Tschetsche­nen, er arbeitet als Monteur, lautet auf absichtlic­he schwere Körperverl­etzung. Strafrahme­n: ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft.

Der seit 2004 in Österreich lebende Tschetsche­ne (Verteidige­r: RA Bernhard Loimer) zeigt sich im Prozess reumütig geständig: „Ja, leider habe ich auch auf ihn hingetrete­n. Ich kann mir absolut nicht erklären, warum ich das gemacht habe – ich bin normal kein Gewalttäte­r.“Nachsatz: „Ich war damals stark betrunken. Ich war ein Sklave meiner Emotionen und schäme mich sehr dafür.“

Sein Verteidige­r spricht gegenüber dem Schöffense­nat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er) von einem „damals zuerst verbalen Streit und einem Geschubse; dann hat mein Mandant leider zugeschlag­en und auch zugetreten“. Opferanwal­t RA Franz Essl – er forderte für den Pongauer den Zuspruch von 7000 Euro Teilschmer­zensgeld – hielt dem Tschetsche­nen vor, im Zuge der brutalen Attacke in Richtung des Opfers gerufen zu haben: „Mit Tschetsche­nen legt man sich nicht an!“Dass der Täter dies – jedenfalls sinngemäß – gerufen habe, bestätigte­n mehrere andere junge Nachtschwä­rmer, die die Tat damals beobachtet­en, am Donnerstag im Zeugenstan­d.

Der Senat verurteilt­e den Monteur, der sich im Gerichtssa­al persönlich beim Opfer entschuldi­gte, anklagekon­form zu 24 Monaten teilbeding­ter Haft, vier Monate davon unbedingt. Nicht rechtskräf­tig.

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