Wehrlosem Opfer wuchtig ins Gesicht getreten
Tschetschene verletzte Pongauer durch brutale Attacke schwer – teilbedingte Haft für reuigen Täter.
Auch drei Monate nach der verstörenden Gewaltattacke auf ihn leidet der 19-jährige Pongauer noch immer an den Folgen. „Ich habe nach wie vor Schmerzen im Gesicht. Ich habe Probleme beim Öffnen des Mundes, beim Essen; es sticht im Kopf, wenn ich ins Licht schaue. Zudem habe ich Gedächtnisstörungen“, sagt der junge Elektrotechniker am Donnerstag im Schöffenprozess gegen den 23-jährigen Täter, der dem Pongauer Burschen in der Nacht auf den 31. Oktober vor einem Lokal in der Salzburger Altstadt massiv verletzte.
Laut Staatsanwalt Andreas Winkler streckte der Angeklagte, er ist Tschetschene, damals gegen drei Uhr früh den ihm zuvor unbekannten Pongauer erst mit einem Faustschlag zu Boden. „Obwohl das Opfer schon wehrund regungslos am Boden lag, versetzte ihm der Angeklagte noch mehrere Fußtritte ins Gesicht und gegen den Körper. Das Opfer erlitt unter anderem einen mehrfragmentären Jochbeinbruch und eine Trümmerfraktur der Kieferhöhle“, so Winkler. Die Anklage gegen den Tschetschenen, er arbeitet als Monteur, lautet auf absichtliche schwere Körperverletzung. Strafrahmen: ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft.
Der seit 2004 in Österreich lebende Tschetschene (Verteidiger: RA Bernhard Loimer) zeigt sich im Prozess reumütig geständig: „Ja, leider habe ich auch auf ihn hingetreten. Ich kann mir absolut nicht erklären, warum ich das gemacht habe – ich bin normal kein Gewalttäter.“Nachsatz: „Ich war damals stark betrunken. Ich war ein Sklave meiner Emotionen und schäme mich sehr dafür.“
Sein Verteidiger spricht gegenüber dem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhofer) von einem „damals zuerst verbalen Streit und einem Geschubse; dann hat mein Mandant leider zugeschlagen und auch zugetreten“. Opferanwalt RA Franz Essl – er forderte für den Pongauer den Zuspruch von 7000 Euro Teilschmerzensgeld – hielt dem Tschetschenen vor, im Zuge der brutalen Attacke in Richtung des Opfers gerufen zu haben: „Mit Tschetschenen legt man sich nicht an!“Dass der Täter dies – jedenfalls sinngemäß – gerufen habe, bestätigten mehrere andere junge Nachtschwärmer, die die Tat damals beobachteten, am Donnerstag im Zeugenstand.
Der Senat verurteilte den Monteur, der sich im Gerichtssaal persönlich beim Opfer entschuldigte, anklagekonform zu 24 Monaten teilbedingter Haft, vier Monate davon unbedingt. Nicht rechtskräftig.