Tinas Abschiebung war rechtswidrig
Die Abschiebung der zwölfjährigen Tina im Jänner 2021 gemeinsam mit ihrer damals fünfjährigen Schwester und ihrer Mutter war die erste schwere Belastungsprobe der türkis-grünen Koalition: Nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Beschwerden gegen die Abschiebung stattgegeben.
Das Urteil bezieht sich auf eine Maßnahmenbeschwerde gegen die fremdenpolizeiliche Abschiebung am 28. Jänner 2021, die als rechtswidrig erkannt wurde. Der Asylbescheid und die Rückkehrentscheidung standen dabei nicht zur Debatte, hier war der Rechtsweg bereits ausgeschöpft. Gegen dieses Urteil des BVwG als Erstinstanz könnte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) noch Revision einlegen. Darüber hätte dann der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu entscheiden.
Das BVwG verweist darauf, dass die in Wien geborene Tina bis zu ihrer Abschiebung mehr als zehn Jahre ihres Lebens in Österreich verbracht und somit „ihre grundsätzliche Sozialisierung“hier erfahren habe. Es sei daher von einem „sehr ausgeprägten Bezug“zu Österreich auszugehen. Sie habe sich zum Zeitpunkt der Abschiebung auch nicht mehr in einem „anpassungsfähigen Alter“befunden. Vielmehr sei von einer „bereits starken Verwurzelung“in Österreich auszugehen und dass nur ein geringer Bezug zu Georgien bestehe. Der Vollzug der Abschiebung erwies sich für das BVwG ohne erneute Abwägung des Kindeswohls als „unverhältnismäßig“. Das BFA kündigte in einer Stellungnahme gegenüber der APA an, dass es „aus heutiger Sicht vermutlich eine Revision einlegen“werde.
Die inzwischen 13 Jahre alte Tina ist am 30. Dezember 2021 wieder nach Wien zurückgekehrt und hat am 25. Februar ein Schülervisum erhalten.