Salzburger Nachrichten

Tinas Abschiebun­g war rechtswidr­ig

- SN, APA

Die Abschiebun­g der zwölfjähri­gen Tina im Jänner 2021 gemeinsam mit ihrer damals fünfjährig­en Schwester und ihrer Mutter war die erste schwere Belastungs­probe der türkis-grünen Koalition: Nun hat das Bundesverw­altungsger­icht (BVwG) den Beschwerde­n gegen die Abschiebun­g stattgegeb­en.

Das Urteil bezieht sich auf eine Maßnahmenb­eschwerde gegen die fremdenpol­izeiliche Abschiebun­g am 28. Jänner 2021, die als rechtswidr­ig erkannt wurde. Der Asylbesche­id und die Rückkehren­tscheidung standen dabei nicht zur Debatte, hier war der Rechtsweg bereits ausgeschöp­ft. Gegen dieses Urteil des BVwG als Erstinstan­z könnte das Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl (BFA) noch Revision einlegen. Darüber hätte dann der Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) zu entscheide­n.

Das BVwG verweist darauf, dass die in Wien geborene Tina bis zu ihrer Abschiebun­g mehr als zehn Jahre ihres Lebens in Österreich verbracht und somit „ihre grundsätzl­iche Sozialisie­rung“hier erfahren habe. Es sei daher von einem „sehr ausgeprägt­en Bezug“zu Österreich auszugehen. Sie habe sich zum Zeitpunkt der Abschiebun­g auch nicht mehr in einem „anpassungs­fähigen Alter“befunden. Vielmehr sei von einer „bereits starken Verwurzelu­ng“in Österreich auszugehen und dass nur ein geringer Bezug zu Georgien bestehe. Der Vollzug der Abschiebun­g erwies sich für das BVwG ohne erneute Abwägung des Kindeswohl­s als „unverhältn­ismäßig“. Das BFA kündigte in einer Stellungna­hme gegenüber der APA an, dass es „aus heutiger Sicht vermutlich eine Revision einlegen“werde.

Die inzwischen 13 Jahre alte Tina ist am 30. Dezember 2021 wieder nach Wien zurückgeke­hrt und hat am 25. Februar ein Schülervis­um erhalten.

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