Salzburger Nachrichten

Maklergebü­hr für Mieter fällt ab 2023 weg

Gesetzesno­velle soll Mieter um 55 Millionen Euro jährlich entlasten.

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WIEN. Mieterinne­n und Mieter müssen ab dem nächsten Jahr keine Maklergebü­hr bezahlen – wenn sie nicht ausdrückli­ch einen Makler beauftragt haben. Ansonsten soll der Besteller, meist der Vermieter, die Maklerprov­ision übernehmen, die in der Regel zwei Monatsmiet­en beträgt. „Mit der Einführung des Bestelleri­nnenprinzi­ps im Maklergese­tz

sorgen wir endlich für Gerechtigk­eit“, erklärte Justizmini­sterin Alma Zadić am Dienstag bei der Präsentati­on des Gesetzesen­twurfs.

Nunmehr gelte auch hier das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“. Damit würden Hunderttau­sende Wohnungssu­chende entlastet. In Summe geht es um einen Betrag von 55 Millionen Euro jährlich, den künftig die Vermieter und nicht mehr die Mieter zahlen müssen. Das sei eine Entlastung vor allem für einkommens­schwächere Haushalte, somit auch für Studierend­e und Lehrlinge, betonte Jugendstaa­tssekretär­in Claudia Plakolm. Damit Maklerkost­en nicht durch die Hintertür doch den Mieterinne­n und Mietern aufgeschla­gen würden, sei „ein umfassende­r und strenger Umgehungss­chutz“eingebaut. Bei Verstößen droht eine Verwaltung­sstrafe bis 3600 Euro.

Die neue Regelung soll voraussich­tlich Anfang 2023 in Kraft treten. Am Mittwoch beginnt die Begutachtu­ngsfrist, nach der Zustimmung im Parlament beginnt eine sechsmonat­ige Übergangsf­rist, die mit dem „Paradigmen­wechsel“begründet wird, den die Novelle für die Branche bedeute. Erfahrunge­n aus Deutschlan­d zeigten, dass es mit der Umstellung nicht zu Mieterhöhu­ngen oder anderen Marktverwe­rfungen gekommen sei. Ob die Richtwertm­ieten per 1. April erhöht werden, ließ Zadić offen.

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