Maklergebühr für Mieter fällt ab 2023 weg
Gesetzesnovelle soll Mieter um 55 Millionen Euro jährlich entlasten.
WIEN. Mieterinnen und Mieter müssen ab dem nächsten Jahr keine Maklergebühr bezahlen – wenn sie nicht ausdrücklich einen Makler beauftragt haben. Ansonsten soll der Besteller, meist der Vermieter, die Maklerprovision übernehmen, die in der Regel zwei Monatsmieten beträgt. „Mit der Einführung des Bestellerinnenprinzips im Maklergesetz
sorgen wir endlich für Gerechtigkeit“, erklärte Justizministerin Alma Zadić am Dienstag bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs.
Nunmehr gelte auch hier das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“. Damit würden Hunderttausende Wohnungssuchende entlastet. In Summe geht es um einen Betrag von 55 Millionen Euro jährlich, den künftig die Vermieter und nicht mehr die Mieter zahlen müssen. Das sei eine Entlastung vor allem für einkommensschwächere Haushalte, somit auch für Studierende und Lehrlinge, betonte Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm. Damit Maklerkosten nicht durch die Hintertür doch den Mieterinnen und Mietern aufgeschlagen würden, sei „ein umfassender und strenger Umgehungsschutz“eingebaut. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe bis 3600 Euro.
Die neue Regelung soll voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten. Am Mittwoch beginnt die Begutachtungsfrist, nach der Zustimmung im Parlament beginnt eine sechsmonatige Übergangsfrist, die mit dem „Paradigmenwechsel“begründet wird, den die Novelle für die Branche bedeute. Erfahrungen aus Deutschland zeigten, dass es mit der Umstellung nicht zu Mieterhöhungen oder anderen Marktverwerfungen gekommen sei. Ob die Richtwertmieten per 1. April erhöht werden, ließ Zadić offen.