Salzburger Nachrichten

Abschiebun­g bleibt Fall für Justiz

Bundesamt geht in Revision. Bleiberech­t durch rechtswidr­iges Verhalten?

- SN, APA

Nachdem das Bundesverw­altungsger­icht (BVwG) die Abschiebun­g von zwei georgische­n Kindern als unverhältn­ismäßig kritisiert hat, legt das Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl (BFA) Rechtsmitt­el ein und geht in Revision. Es stützt sich auf eine Einschätzu­ng von Europarech­tler Walter Obwexer. Er sieht die Gefahr, dass mit entspreche­nden Urteilen ein Bleiberech­t durch rechtswidr­iges Verhalten erzwungen werden könne.

Kurzer Rückblick: Die zwölfjähri­ge Tina, die bereits in Österreich geboren wurde, ihre kleine Schwester und die Mutter der Kinder waren nach diversen ablehnende­n Bescheiden im Jänner des Vorjahres unter enormem Protest von NGOs, Schule und

Opposition abgeschobe­n worden. Unterdesse­n ist das Mädchen wieder mittels Schülervis­um in Wien und lebt bei einer Gastfamili­e, während Schwester und Mutter in Georgien sind. Hoffnung keimt nun für die Familie auf, weil das BVwG einer Beschwerde stattgab, die sich zwar nicht auf die Asylbesche­ide, aber auf die Abschiebun­g bezog. Tina sei zum Zeitpunkt der Abschiebun­g stark in Österreich verwurzelt gewesen, heißt es da. Der Vollzug der Abschiebun­g sei ohne erneute Abwägung des Kindeswohl­s daher „unverhältn­ismäßig“gewesen. Das BFA betont, dass es das Kindeswohl mehrfach geprüft habe, und holte Expertenra­t ein. Obwexer: „Eine solche Rechtsprec­hung würde für Asylwerber mit Kindern die Möglichkei­t schaffen, durch rechtswidr­iges Verhalten ein Bleiberech­t in Österreich zu erzwingen.“Tatsächlic­h gab es nur zwischen der letzten rechtskräf­tigen (negativen) Entscheidu­ng im September 2019 und der Abschiebun­g vier gescheiter­te Versuche, weil sich die Mutter samt Kindern entzog.

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Fall Tina sorgt weiter für Debatten.

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