Abschiebung bleibt Fall für Justiz
Bundesamt geht in Revision. Bleiberecht durch rechtswidriges Verhalten?
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Abschiebung von zwei georgischen Kindern als unverhältnismäßig kritisiert hat, legt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Rechtsmittel ein und geht in Revision. Es stützt sich auf eine Einschätzung von Europarechtler Walter Obwexer. Er sieht die Gefahr, dass mit entsprechenden Urteilen ein Bleiberecht durch rechtswidriges Verhalten erzwungen werden könne.
Kurzer Rückblick: Die zwölfjährige Tina, die bereits in Österreich geboren wurde, ihre kleine Schwester und die Mutter der Kinder waren nach diversen ablehnenden Bescheiden im Jänner des Vorjahres unter enormem Protest von NGOs, Schule und
Opposition abgeschoben worden. Unterdessen ist das Mädchen wieder mittels Schülervisum in Wien und lebt bei einer Gastfamilie, während Schwester und Mutter in Georgien sind. Hoffnung keimt nun für die Familie auf, weil das BVwG einer Beschwerde stattgab, die sich zwar nicht auf die Asylbescheide, aber auf die Abschiebung bezog. Tina sei zum Zeitpunkt der Abschiebung stark in Österreich verwurzelt gewesen, heißt es da. Der Vollzug der Abschiebung sei ohne erneute Abwägung des Kindeswohls daher „unverhältnismäßig“gewesen. Das BFA betont, dass es das Kindeswohl mehrfach geprüft habe, und holte Expertenrat ein. Obwexer: „Eine solche Rechtsprechung würde für Asylwerber mit Kindern die Möglichkeit schaffen, durch rechtswidriges Verhalten ein Bleiberecht in Österreich zu erzwingen.“Tatsächlich gab es nur zwischen der letzten rechtskräftigen (negativen) Entscheidung im September 2019 und der Abschiebung vier gescheiterte Versuche, weil sich die Mutter samt Kindern entzog.