Salzburger Nachrichten

Vierter Afghane wird von London ausgeliefe­rt

Nach dem gewaltsame­n Tod einer 13-Jährigen wird ein Geflüchtet­er nach Österreich überstellt. DNA-Spuren belasten drei Verdächtig­e.

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WIEN. Die 13-jährige Leonie wurde grausam in Wien-Donaustadt getötet. Am 26. Juni 2021 wurde ihre Leiche an einen Baum gelehnt gefunden, sie dürfte mehrfach vergewalti­gt worden sein. Unter Tatverdach­t stehen vier junge Afghanen, bei drei von ihnen wurde die DNA am Körper des Opfers gefunden.

Ein zur Tatzeit 22-jähriger Afghane war kurz nach dem Verbrechen von Wien nach London geflüchtet. Nach seiner Verhaftung dort setzte er sich gegen eine Auslieferu­ng zur Wehr. Da sich zunächst keine Lösung abzeichnet­e, überlegte die Staatsanwa­ltschaft Wien zuletzt sogar, das Strafverfa­hren gegen den Geflüchtet­en auszuschei­den. Das ist jetzt vom Tisch: „Wir haben von der Staatsanwa­ltschaft in London vergangene Woche Bescheid erhalten, dass er ausgeliefe­rt wird. Eine Trennung wäre nur erfolgt, wenn das Verfahren länger gedauert hätte“, sagt Judith Ziska, Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft Wien. Ein Termin für die Übergabe sei nicht vereinbart worden, diese könnte aber bereits in den kommenden Tagen erfolgen.

Die Anklagebeh­örde will den Afghanen zunächst einvernehm­en und ein psychiatri­sches Gutachten in Auftrag geben. Zudem soll er erklären, welche Rolle ein 23-jähriger Landsmann bei dem Verbrechen spielte, von dem keine DNA-Spuren gefunden wurden. Der Geflüchtet­e soll den derzeit in Strafhaft befindlich­en Mann belasten. Frühestens im Sommer ist mit einer Anklage im Fall Leonie zu rechnen.

Zwei weitere Beschuldig­te, zur Tatzeit 18 Jahre alt, sitzen seit neun Monaten in Untersuchu­ngshaft. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt wegen Vergewalti­gung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauch­s einer Wehrlosen. Das Mädchen aus dem Bezirk Tulln soll sich am 25. Juni mit einem der 18-Jährigen am Wiener Donaukanal getroffen haben. Dort soll die 13-Jährige Ecstasy verabreich­t bekommen haben. Anschließe­nd hätten drei Afghanen die Jugendlich­e in die Wohnung des anderen 18-Jährigen gebracht, wo sie weitere Drogen erhalten haben soll.

Rechtsanwa­lt Florian Höllwarth hat für die Eltern des Opfers Ansprüche von 10.000 Euro geltend gemacht. „Pro forma“, wie er sagt, denn bei den Asylbewerb­ern sei finanziell nichts zu holen. Er überlegt zudem eine Amtshaftun­gsklage gegen die Republik mit dem Argument, die Afghanen seien schon zuvor straffälli­g geworden und hätten vor der Tat längst abgeschobe­n werden müssen.

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