Vierter Afghane wird von London ausgeliefert
Nach dem gewaltsamen Tod einer 13-Jährigen wird ein Geflüchteter nach Österreich überstellt. DNA-Spuren belasten drei Verdächtige.
WIEN. Die 13-jährige Leonie wurde grausam in Wien-Donaustadt getötet. Am 26. Juni 2021 wurde ihre Leiche an einen Baum gelehnt gefunden, sie dürfte mehrfach vergewaltigt worden sein. Unter Tatverdacht stehen vier junge Afghanen, bei drei von ihnen wurde die DNA am Körper des Opfers gefunden.
Ein zur Tatzeit 22-jähriger Afghane war kurz nach dem Verbrechen von Wien nach London geflüchtet. Nach seiner Verhaftung dort setzte er sich gegen eine Auslieferung zur Wehr. Da sich zunächst keine Lösung abzeichnete, überlegte die Staatsanwaltschaft Wien zuletzt sogar, das Strafverfahren gegen den Geflüchteten auszuscheiden. Das ist jetzt vom Tisch: „Wir haben von der Staatsanwaltschaft in London vergangene Woche Bescheid erhalten, dass er ausgeliefert wird. Eine Trennung wäre nur erfolgt, wenn das Verfahren länger gedauert hätte“, sagt Judith Ziska, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien. Ein Termin für die Übergabe sei nicht vereinbart worden, diese könnte aber bereits in den kommenden Tagen erfolgen.
Die Anklagebehörde will den Afghanen zunächst einvernehmen und ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben. Zudem soll er erklären, welche Rolle ein 23-jähriger Landsmann bei dem Verbrechen spielte, von dem keine DNA-Spuren gefunden wurden. Der Geflüchtete soll den derzeit in Strafhaft befindlichen Mann belasten. Frühestens im Sommer ist mit einer Anklage im Fall Leonie zu rechnen.
Zwei weitere Beschuldigte, zur Tatzeit 18 Jahre alt, sitzen seit neun Monaten in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen. Das Mädchen aus dem Bezirk Tulln soll sich am 25. Juni mit einem der 18-Jährigen am Wiener Donaukanal getroffen haben. Dort soll die 13-Jährige Ecstasy verabreicht bekommen haben. Anschließend hätten drei Afghanen die Jugendliche in die Wohnung des anderen 18-Jährigen gebracht, wo sie weitere Drogen erhalten haben soll.
Rechtsanwalt Florian Höllwarth hat für die Eltern des Opfers Ansprüche von 10.000 Euro geltend gemacht. „Pro forma“, wie er sagt, denn bei den Asylbewerbern sei finanziell nichts zu holen. Er überlegt zudem eine Amtshaftungsklage gegen die Republik mit dem Argument, die Afghanen seien schon zuvor straffällig geworden und hätten vor der Tat längst abgeschoben werden müssen.