Salzburger Nachrichten

Ex-Butler stahl wertvollen Teppich aus Botschaft

29-Jähriger handelte aus akuter Geldnot und gestand sofort. Die Richterin ließ Milde walten.

- SN-trö, APA

Wenn ein Butler, der in einer Botschaft seine Dienste versah, bei seinem ehemaligen Arbeitgebe­r einbricht und einen 400 Jahre alten Wandteppic­h stiehlt, um ihn anschließe­nd im Darknet zu veräußern, zudem noch ein Feuer legt, um die Tat zu verschleie­rn, dann klingt das schon ein bisschen nach Drehbuch. Ist es aber nicht – sondern ein Kriminalfa­ll, der sich mitten in Wien zutrug. Der Täter stand am Freitag vor Gericht und erhielt ein verhältnis­mäßig mildes Urteil: zwölf Monate auf Bewährung.

Begonnen hatte alles am 1. August 2021. Damals war ein vorerst noch Unbekannte­r in die unbewohnte Residenz der US-Botschaft in Wien-Döbling eingedrung­en, indem er durch den Zaun schlüpfte, über die Fassade auf einen Balkon kletterte und sich von dort Zutritt zu den Räumlichke­iten verschafft­e. Er holte den mehr als sieben Quadratmet­er großen Teppich von der Wand und hängte stattdesse­n ein Leintuch hin. Dann legte er Feuer.

Zwei Monate später konnte der Unbekannte ausgeforsc­ht werden – und zeigte sich auch gleich geständig. Es handelte sich um den ehemaligen Botschafts­butler, der in Geldnot geraten war und deshalb versuchte, den rund 50.000 Euro teuren Wandteppic­h im Darknet zu verkaufen. In das Gebäude zu kommen fiel dem 29-Jährigen nicht allzu schwer, schließlic­h war er mit der Örtlichkei­t bestens vertraut.

Ein Jahr davor hatte der Angeklagte seine Arbeit in der Botschaft beendet und ein Lokal eröffnet. Dann kam Corona und alles ging schief. Getrieben von Schulden kam ihm die Idee mit dem Teppich. „Ich habe zufällig erfahren, dass er was wert ist“, sagte der Südamerika­ner vor Gericht. Er habe gehofft, mit dem Diebstahl eine Lösung für seine triste Situation zu finden.

Sein Anwalt plädierte für ein mildes Urteil, damit sein Mandant weiter in Österreich bleiben kann. Mittlerwei­le hat der 29-Jährige einen Job als Restaurant­leiter angenommen. Selbst die Staatsanwä­ltin hatte ein Nachsehen und verwies auf den bisher tadellosen Lebenswand­el des Beschuldig­ten. „Wir wollen die Kirche bzw. den Teppich im Dorf lassen. Ich bin der Meinung, dass man hier nicht mit voller Härte des Gesetzes vorgehen muss.“

Bei einem Strafrahme­n von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fand die Richterin bei zwölf Monaten das Auslangen. Die Strafe wurde für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehe­n. Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig.

400 Jahre alt und rund 50.000 Euro wert

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