Ex-Butler stahl wertvollen Teppich aus Botschaft
29-Jähriger handelte aus akuter Geldnot und gestand sofort. Die Richterin ließ Milde walten.
Wenn ein Butler, der in einer Botschaft seine Dienste versah, bei seinem ehemaligen Arbeitgeber einbricht und einen 400 Jahre alten Wandteppich stiehlt, um ihn anschließend im Darknet zu veräußern, zudem noch ein Feuer legt, um die Tat zu verschleiern, dann klingt das schon ein bisschen nach Drehbuch. Ist es aber nicht – sondern ein Kriminalfall, der sich mitten in Wien zutrug. Der Täter stand am Freitag vor Gericht und erhielt ein verhältnismäßig mildes Urteil: zwölf Monate auf Bewährung.
Begonnen hatte alles am 1. August 2021. Damals war ein vorerst noch Unbekannter in die unbewohnte Residenz der US-Botschaft in Wien-Döbling eingedrungen, indem er durch den Zaun schlüpfte, über die Fassade auf einen Balkon kletterte und sich von dort Zutritt zu den Räumlichkeiten verschaffte. Er holte den mehr als sieben Quadratmeter großen Teppich von der Wand und hängte stattdessen ein Leintuch hin. Dann legte er Feuer.
Zwei Monate später konnte der Unbekannte ausgeforscht werden – und zeigte sich auch gleich geständig. Es handelte sich um den ehemaligen Botschaftsbutler, der in Geldnot geraten war und deshalb versuchte, den rund 50.000 Euro teuren Wandteppich im Darknet zu verkaufen. In das Gebäude zu kommen fiel dem 29-Jährigen nicht allzu schwer, schließlich war er mit der Örtlichkeit bestens vertraut.
Ein Jahr davor hatte der Angeklagte seine Arbeit in der Botschaft beendet und ein Lokal eröffnet. Dann kam Corona und alles ging schief. Getrieben von Schulden kam ihm die Idee mit dem Teppich. „Ich habe zufällig erfahren, dass er was wert ist“, sagte der Südamerikaner vor Gericht. Er habe gehofft, mit dem Diebstahl eine Lösung für seine triste Situation zu finden.
Sein Anwalt plädierte für ein mildes Urteil, damit sein Mandant weiter in Österreich bleiben kann. Mittlerweile hat der 29-Jährige einen Job als Restaurantleiter angenommen. Selbst die Staatsanwältin hatte ein Nachsehen und verwies auf den bisher tadellosen Lebenswandel des Beschuldigten. „Wir wollen die Kirche bzw. den Teppich im Dorf lassen. Ich bin der Meinung, dass man hier nicht mit voller Härte des Gesetzes vorgehen muss.“
Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fand die Richterin bei zwölf Monaten das Auslangen. Die Strafe wurde für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
400 Jahre alt und rund 50.000 Euro wert