ÖBB & Asfinag gehen lasch mit Aufträgen um
Der Rechnungshof sieht Verstöße gegen das Vergabegesetz. Auf Porr und Strabag könnten Schadenersatzforderungen zukommen.
Der Rechnungshof (RH) ist unzufrieden mit der Auftragsvergabe bei den ÖBB und der Autobahnund Schnellstraßenfinanzierungsgesellschaft Asfinag. Sie wickeln jedes Jahr Bauvorhaben in Milliardenwert ab und sind dabei an das Bundesvergabegesetz gebunden. Und wie die Prüfer nun festhalten, wurde dieses in vielen Fällen nicht eingehalten. Auch mit internen Vorschriften nahmen es die beiden Staatsbetriebe nicht sehr genau.
Konkret hat der Rechnungshof die Auftragsvergaben von Asfinag Bau Management GmbH und ÖBB Infrastruktur AG zwischen Jänner 2016 bis Mai 2019 unter die Lupe genommen. Der Gesamtwert der analysierten Aufträge belief sich in der Zeit auf 5,3 Mrd. Euro. 22 Vergaben im Umfang von 281,3 Mill wurde im Detail untersucht und in 13 Fällen Verstöße gegen das Bundesvergabegesetz festgestellt.
In der Mehrheit der beanstandeten Vergaben wurde der Auftragswert viel niedriger angesetzt, als er bei realistischer Berechnung war. Unter bestimmten Schwellenwerten ist keine EU-weite Ausschreibung notwendig, sondern können öffentliche Bauarbeiten direkt vergeben werden. Auch bei den Einträgen in die elektronische Vergabeplattform ProVia sowie generell der Dokumentation waren die Unternehmen zu lasch, ergab die RH-Prüfung, die noch Andreas Reichhardt, FP-Kurzzeit-Infrastrukturminister in der Regierung Bierlein angestoßen hat.
Verbesserungspotenzial gibt es aus Sicht der Prüfer auch bei der Korruptionsprävention. Zwar verfügten beide Unternehmen über „Compliance-Management-Systeme“, es sei aber nicht sichergestellt, dass die Regeln auch eingehalten würden, heißt es. Gefordert wird auch ein elektronischer Briefkasten für anonyme Hinweise bei Verstößen. Bisher gehe das nur mit anonymisierten E-Mail-Accounts.
Bemängelt wird auch, dass etwa in der Risikoliste der Asfinag auffällig niedrige Preise oder mangelnde Ausschreibungsqualität nicht vorkamen. Generell sei zwischen 2011 und 2019 die Zahl der durchschnittlichen Angebote bei Ausschreibungen zurückgegangen, so der RH.
„Inwiefern die Vergabeverfahren der öffentlichen Bauherren durch allfällige Preisabsprachen zwischen den Auftragnehmern beeinflusst waren, konnte der Rechnungshof mangels Zuständigkeit für private Auftragnehmer nicht feststellen“, hieß es am Freitag bei der Berichtsvorlage weiter.
In Anbetracht des aufgedeckten Baukartells sollten ÖBB und Asfinag „unter Abwägung des Prozessrisikos“Schadenersatzansprüche gegen die betroffenen Unternehmen geltend machen, empfiehlt der RH. Im Vorjahr wurden die Bauriesen Porr und Strabag wegen Preisabsprache, Gebietsaufteilung und anderer Wettbewerbsverstöße zu Millionenstrafen verdonnert.
Positiv vermerkt der Rechnungshof, „dass beide Konzerne noch während der Prüfung die Empfehlungen umgesetzt haben“.