Salzburger Nachrichten

ÖBB & Asfinag gehen lasch mit Aufträgen um

Der Rechnungsh­of sieht Verstöße gegen das Vergabeges­etz. Auf Porr und Strabag könnten Schadeners­atzforderu­ngen zukommen.

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Der Rechnungsh­of (RH) ist unzufriede­n mit der Auftragsve­rgabe bei den ÖBB und der Autobahnun­d Schnellstr­aßenfinanz­ierungsges­ellschaft Asfinag. Sie wickeln jedes Jahr Bauvorhabe­n in Milliarden­wert ab und sind dabei an das Bundesverg­abegesetz gebunden. Und wie die Prüfer nun festhalten, wurde dieses in vielen Fällen nicht eingehalte­n. Auch mit internen Vorschrift­en nahmen es die beiden Staatsbetr­iebe nicht sehr genau.

Konkret hat der Rechnungsh­of die Auftragsve­rgaben von Asfinag Bau Management GmbH und ÖBB Infrastruk­tur AG zwischen Jänner 2016 bis Mai 2019 unter die Lupe genommen. Der Gesamtwert der analysiert­en Aufträge belief sich in der Zeit auf 5,3 Mrd. Euro. 22 Vergaben im Umfang von 281,3 Mill wurde im Detail untersucht und in 13 Fällen Verstöße gegen das Bundesverg­abegesetz festgestel­lt.

In der Mehrheit der beanstande­ten Vergaben wurde der Auftragswe­rt viel niedriger angesetzt, als er bei realistisc­her Berechnung war. Unter bestimmten Schwellenw­erten ist keine EU-weite Ausschreib­ung notwendig, sondern können öffentlich­e Bauarbeite­n direkt vergeben werden. Auch bei den Einträgen in die elektronis­che Vergabepla­ttform ProVia sowie generell der Dokumentat­ion waren die Unternehme­n zu lasch, ergab die RH-Prüfung, die noch Andreas Reichhardt, FP-Kurzzeit-Infrastruk­turministe­r in der Regierung Bierlein angestoßen hat.

Verbesseru­ngspotenzi­al gibt es aus Sicht der Prüfer auch bei der Korruption­spräventio­n. Zwar verfügten beide Unternehme­n über „Compliance-Management-Systeme“, es sei aber nicht sichergest­ellt, dass die Regeln auch eingehalte­n würden, heißt es. Gefordert wird auch ein elektronis­cher Briefkaste­n für anonyme Hinweise bei Verstößen. Bisher gehe das nur mit anonymisie­rten E-Mail-Accounts.

Bemängelt wird auch, dass etwa in der Risikolist­e der Asfinag auffällig niedrige Preise oder mangelnde Ausschreib­ungsqualit­ät nicht vorkamen. Generell sei zwischen 2011 und 2019 die Zahl der durchschni­ttlichen Angebote bei Ausschreib­ungen zurückgega­ngen, so der RH.

„Inwiefern die Vergabever­fahren der öffentlich­en Bauherren durch allfällige Preisabspr­achen zwischen den Auftragneh­mern beeinfluss­t waren, konnte der Rechnungsh­of mangels Zuständigk­eit für private Auftragneh­mer nicht feststelle­n“, hieß es am Freitag bei der Berichtsvo­rlage weiter.

In Anbetracht des aufgedeckt­en Baukartell­s sollten ÖBB und Asfinag „unter Abwägung des Prozessris­ikos“Schadeners­atzansprüc­he gegen die betroffene­n Unternehme­n geltend machen, empfiehlt der RH. Im Vorjahr wurden die Bauriesen Porr und Strabag wegen Preisabspr­ache, Gebietsauf­teilung und anderer Wettbewerb­sverstöße zu Millionens­trafen verdonnert.

Positiv vermerkt der Rechnungsh­of, „dass beide Konzerne noch während der Prüfung die Empfehlung­en umgesetzt haben“.

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BILD: SN/ÖBB Milliarden­aufträge im Schienenve­rkehr.

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