Salzburger Nachrichten

EU legt Tech-Riesen die Fesseln an

Die EU-Institutio­nen einigten sich auf den Digital Markets Act (DMA). Auf die Tech-Konzerne kommen gezielte Vorschrift­en zu, um deren Marktmacht zu beschränke­n. Verstöße kosten bis zu zehn Prozent des Jahresumsa­tzes.

- SN, APA

Große Tech-Konzerne werden künftig in der Europäisch­en Union strenger reguliert und müssen möglicherw­eise ihre Geschäftsp­raktiken ändern. Die EU-Institutio­nen einigten sich am Donnerstag­abend nach zähen Verhandlun­gen auf den sogenannte­n Digital Markets Act (DMA). „Was wir wollen, ist simpel. Faire Märkte auch im Digitalen“, betonte EUWettbewe­rbskommiss­arin Margrethe Vestager. Verbrauche­r hätten einen Anspruch auf die Vorteile konkurrier­ender digitaler Märkte.

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) zielt auf schärfere Regeln für sogenannte Gatekeeper mit einer besonders starken Marktposit­ion ab und macht ihnen Verhaltens­vorschrift­en

hinsichtli­ch des Umgangs mit Kundendate­n und des Zugriffs auf ihre Plattforme­n. Im Blick hat Vestager Google, Amazon, Apple, den Facebook-Eigner Meta und Microsoft. Mit der DMA-Einigung soll auch die Zeit langatmige­r Kartellpro­zesse zu Ende sein, in denen die Behörden den technologi­schen Entwicklun­gen hinterherh­inkten.

Um die Tech-Konzerne zur Kooperatio­n zu bringen, können hohe Strafen bei Verstößen ausgesproc­hen werden. Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsa­tzes sind möglich. Bei wiederholt­en Verstößen drohen sogar bis zu 20 Prozent. „Die Dominanz der großen internatio­nalen Digitalkon­zerne hat zu einer massiven Schieflage zulasten der europäisch­en Wirtschaft geführt“, erklärte Europa-Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). „Der DMA schafft wieder mehr Fairness und klare, europaweit­e Regelungen im digitalen Raum.“

Apple teilte erneut mit, den DMA mit Sorge zu betrachten. Er führe zu unnötigen Datenschut­z- und Sicherheit­sanfälligk­eiten und erschwere es, für geistiges Eigentum Geld zu verlangen. Google sagte, die Regeln könnten für weniger Innovation und Wahlmöglic­hkeiten für Europäer sorgen. Man schaue nun, was getan werden müsse, um die Vorgaben einzuhalte­n. Frankreich, das gerade die Präsidents­chaft im Rat der Europäisch­en Union innehat, teilte in einem Tweet mit, es handle sich um eine vorläufige Vereinbaru­ng. Strittig waren Insidern zufolge zuletzt noch einzelne Punkte wie die künftigen Pflichten der Gatekeeper und auch die Höhe des Jahresumsa­tzes, ab dem der DMA für ein Unternehme­n gilt.

Letztlich einigten sich die Beteiligte­n darauf, dass die neuen Regeln für Suchmaschi­nen, soziale Netzwerke, Onlineverm­ittlungsdi­enstleiste­r, Onlinewerb­er, Cloudanbie­ter, Videoplatt­formen, Webbrowser und virtuelle Sprachassi­stenten sowie Betriebssy­steme gelten. Betroffene

Messaging-Anbieter wie Metas WhatsApp sollen demnach ihre Angebote interopera­bel machen und Nutzern Zugriff auf Daten geben. Konkurrier­ende Produkte und Dienstleis­tungen sollen auf einer Plattform angeboten und Deals mit Kunden auch außerhalb der Plattform erzielt werden können. Betroffen sind Konzerne mit einer Marktkapit­alisierung ab 75 Mrd. Euro, einem Jahresumsa­tz von 7,5 Mrd. Euro und mindestens 45 Millionen monatliche­n Kunden. Die erzielte Einigung bedarf noch einer Zustimmung des Rates und des Europäisch­en Parlaments. Anschließe­nd wird die Verordnung sechs Monate nach ihrem Inkrafttre­ten zur Anwendung kommen.

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