EU legt Tech-Riesen die Fesseln an
Die EU-Institutionen einigten sich auf den Digital Markets Act (DMA). Auf die Tech-Konzerne kommen gezielte Vorschriften zu, um deren Marktmacht zu beschränken. Verstöße kosten bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.
Große Tech-Konzerne werden künftig in der Europäischen Union strenger reguliert und müssen möglicherweise ihre Geschäftspraktiken ändern. Die EU-Institutionen einigten sich am Donnerstagabend nach zähen Verhandlungen auf den sogenannten Digital Markets Act (DMA). „Was wir wollen, ist simpel. Faire Märkte auch im Digitalen“, betonte EUWettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Verbraucher hätten einen Anspruch auf die Vorteile konkurrierender digitaler Märkte.
Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) zielt auf schärfere Regeln für sogenannte Gatekeeper mit einer besonders starken Marktposition ab und macht ihnen Verhaltensvorschriften
hinsichtlich des Umgangs mit Kundendaten und des Zugriffs auf ihre Plattformen. Im Blick hat Vestager Google, Amazon, Apple, den Facebook-Eigner Meta und Microsoft. Mit der DMA-Einigung soll auch die Zeit langatmiger Kartellprozesse zu Ende sein, in denen die Behörden den technologischen Entwicklungen hinterherhinkten.
Um die Tech-Konzerne zur Kooperation zu bringen, können hohe Strafen bei Verstößen ausgesprochen werden. Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sind möglich. Bei wiederholten Verstößen drohen sogar bis zu 20 Prozent. „Die Dominanz der großen internationalen Digitalkonzerne hat zu einer massiven Schieflage zulasten der europäischen Wirtschaft geführt“, erklärte Europa-Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). „Der DMA schafft wieder mehr Fairness und klare, europaweite Regelungen im digitalen Raum.“
Apple teilte erneut mit, den DMA mit Sorge zu betrachten. Er führe zu unnötigen Datenschutz- und Sicherheitsanfälligkeiten und erschwere es, für geistiges Eigentum Geld zu verlangen. Google sagte, die Regeln könnten für weniger Innovation und Wahlmöglichkeiten für Europäer sorgen. Man schaue nun, was getan werden müsse, um die Vorgaben einzuhalten. Frankreich, das gerade die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union innehat, teilte in einem Tweet mit, es handle sich um eine vorläufige Vereinbarung. Strittig waren Insidern zufolge zuletzt noch einzelne Punkte wie die künftigen Pflichten der Gatekeeper und auch die Höhe des Jahresumsatzes, ab dem der DMA für ein Unternehmen gilt.
Letztlich einigten sich die Beteiligten darauf, dass die neuen Regeln für Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Onlinevermittlungsdienstleister, Onlinewerber, Cloudanbieter, Videoplattformen, Webbrowser und virtuelle Sprachassistenten sowie Betriebssysteme gelten. Betroffene
Messaging-Anbieter wie Metas WhatsApp sollen demnach ihre Angebote interoperabel machen und Nutzern Zugriff auf Daten geben. Konkurrierende Produkte und Dienstleistungen sollen auf einer Plattform angeboten und Deals mit Kunden auch außerhalb der Plattform erzielt werden können. Betroffen sind Konzerne mit einer Marktkapitalisierung ab 75 Mrd. Euro, einem Jahresumsatz von 7,5 Mrd. Euro und mindestens 45 Millionen monatlichen Kunden. Die erzielte Einigung bedarf noch einer Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments. Anschließend wird die Verordnung sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung kommen.