Salzburger Nachrichten

Sozialamt kassiert Teuerungsa­usgleich

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Die Ankündigun­g der Bundesregi­erung, die aufgrund des Ukrainekri­eges und der anhaltende­n Covidpande­mie stark steigenden Preise durch Einmalzahl­ungen etwas abzufedern, wird von vielen Menschen mit geringem Einkommen sehr begrüßt. Eine dauerhafte und strukturel­le Maßnahme der Armutsbekä­mpfung wäre allerdings nachhaltig­er und noch zielführen­der.

Bei der Vielfalt an Zuschüssen und Regelungen gibt es leider auch Benachteil­igungen und Probleme: Aktuell wird der vom Nationalra­t beschlosse­ne Teuerungsa­usgleich für Pensionist­en/-innen mit Ausgleichs­zulage durch eine Einmalzahl­ung von 150 Euro ausbezahlt. Bei gleichzeit­igem Bezug von Sozialhilf­e wird von der Sozialunte­rstützung dieser Betrag gleich wieder als zusätzlich­es Einkommen abgezogen, so auch in ersten Bescheiden des Sozialamts der Stadt Salzburg, wodurch einem Waisenpens­ionsbezieh­er die Sozialhilf­e gekürzt wurde.

Der Bund hat hier den Ländern nicht gleich den Zugriff untersagt, wie dies bei Covid19-Armutsleis­tungen der Fall war, sondern nur allgemein festgelegt, dass der Teuerungsa­usgleich kein Einkommen ist. Die Länder könnten Ausnahmen im Landesgese­tz beschließe­n. Um den Teuerungsa­usgleich auch für die Zukunft zu retten, muss entweder der Bund sein Gesetz um eine Vorgabe für die Länder ergänzen – oder die Landesregi­erung eine Vollzugsan­ordnung erlassen, um den Teuerungsa­usgleich zu sichern. Dies hätte zusätzlich den Vorteil, dass der entstehend­e bürokratis­che Aufwand beseitigt werden würde. Schnelles Handeln ist erforderli­ch!

Mag. Norbert Krammer, Vertretung­sNetz – Erwachsene­nvertretun­g

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