Sozialamt kassiert Teuerungsausgleich
Die Ankündigung der Bundesregierung, die aufgrund des Ukrainekrieges und der anhaltenden Covidpandemie stark steigenden Preise durch Einmalzahlungen etwas abzufedern, wird von vielen Menschen mit geringem Einkommen sehr begrüßt. Eine dauerhafte und strukturelle Maßnahme der Armutsbekämpfung wäre allerdings nachhaltiger und noch zielführender.
Bei der Vielfalt an Zuschüssen und Regelungen gibt es leider auch Benachteiligungen und Probleme: Aktuell wird der vom Nationalrat beschlossene Teuerungsausgleich für Pensionisten/-innen mit Ausgleichszulage durch eine Einmalzahlung von 150 Euro ausbezahlt. Bei gleichzeitigem Bezug von Sozialhilfe wird von der Sozialunterstützung dieser Betrag gleich wieder als zusätzliches Einkommen abgezogen, so auch in ersten Bescheiden des Sozialamts der Stadt Salzburg, wodurch einem Waisenpensionsbezieher die Sozialhilfe gekürzt wurde.
Der Bund hat hier den Ländern nicht gleich den Zugriff untersagt, wie dies bei Covid19-Armutsleistungen der Fall war, sondern nur allgemein festgelegt, dass der Teuerungsausgleich kein Einkommen ist. Die Länder könnten Ausnahmen im Landesgesetz beschließen. Um den Teuerungsausgleich auch für die Zukunft zu retten, muss entweder der Bund sein Gesetz um eine Vorgabe für die Länder ergänzen – oder die Landesregierung eine Vollzugsanordnung erlassen, um den Teuerungsausgleich zu sichern. Dies hätte zusätzlich den Vorteil, dass der entstehende bürokratische Aufwand beseitigt werden würde. Schnelles Handeln ist erforderlich!
Mag. Norbert Krammer, VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung
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