Wie viel Familienbeihilfe ausbezahlt wurde
Die FPÖ wollte wissen, wie hoch die Leistungen waren und was für ausländische Kinder floss.
Auf 4,89 Milliarden Euro summierten sich Familienbeihilfen plus Kinderabsetzbeträge im vergangenen Jahr. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ hervor.
Demnach wurden die Familienleistungen 2021 für rund 1,2 Millionen Kinder und Jugendliche bezogen, davon hatten rund 415.000 – also etwa ein Drittel – ausländische Staatsbürgerschaften. Die Leistungen für die nicht österreichischen Kinder, von denen wiederum 125.300 im EU- bzw. EWR-Ausland oder in der Schweiz leben, machten laut Anfragebeantwortung 584 Millionen Euro aus. Das entspricht rund zwölf Prozent der Gesamtausgaben von 4,89 Milliarden Euro.
2020 war für etwas weniger Kinder und Jugendliche deutlich mehr ausgegeben worden. Die Gründe: Im ersten Coronajahr gab es eine Reihe von zusätzlichen Förderungen oder Erleichterungen, etwa den im September 2020 mit der Familienbeihilfe ausbezahlten Kinderbonus von 360 Euro pro Kind oder die ausgesetzte Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe. Jedenfalls flossen 2020 insgesamt 5,53 Milliarden Euro – um rund 640 Millionen Euro mehr als 2021.
Die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder mit ausländischen Staatsbürgerschaften ist im Jahresvergleich offenbar stark gestiegen: 2020 waren es 340.000, wie aus einer Anfragebeantwortung aus dem vergangenen Jahr hervorging. Für 2021 gibt das Finanzressort nun 415.000 an. Der Großteil lebt auch in Österreich. Der nicht hier lebende Anteil ist zuletzt etwas kleiner geworden: 2020 hatten rund 132.000 im Ausland (EU, EWR, Schweiz) lebende Kinder Anspruch auf Familienleistungen aus Österreich, 2021 reduzierte sich die Zahl auf 125.300.
Die Familienleistungen für die im Ausland lebenden Kinder von in Österreich arbeitenden Personen werden seit 2019 indexiert, also an die Lebenshaltungskosten des Wohnortlandes angepasst. Das bedeutete meist eine Kürzung der Beihilfen, weil der Großteil der Zuwanderer aus Ländern kommt, in denen das Leben günstiger ist.
Damit könnte es bald vorbei sein, denn das von der EU-Kommission gegen Österreich angestrengte Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) steht vor dem Abschluss. Im Jänner stellte der Generalanwalt seinen Schlussantrag. Inhalt: Die Indexierung der Familienbeihilfe verstoße gegen EU-Recht. Die EuGH-Richter sind zwar nicht an die Einschätzung gebunden, schließen sich in den meisten Fällen aber den Schlussanträgen an. Tun sie es auch in diesem Fall, droht Österreich die Nachzahlung von Familienleistungen in dreistelliger Millionenhöhe.