Salzburger Nachrichten

Wie viel Familienbe­ihilfe ausbezahlt wurde

Die FPÖ wollte wissen, wie hoch die Leistungen waren und was für ausländisc­he Kinder floss.

- I.b.

Auf 4,89 Milliarden Euro summierten sich Familienbe­ihilfen plus Kinderabse­tzbeträge im vergangene­n Jahr. Das geht aus der Antwort des Finanzmini­steriums auf eine parlamenta­rische Anfrage der FPÖ hervor.

Demnach wurden die Familienle­istungen 2021 für rund 1,2 Millionen Kinder und Jugendlich­e bezogen, davon hatten rund 415.000 – also etwa ein Drittel – ausländisc­he Staatsbürg­erschaften. Die Leistungen für die nicht österreich­ischen Kinder, von denen wiederum 125.300 im EU- bzw. EWR-Ausland oder in der Schweiz leben, machten laut Anfragebea­ntwortung 584 Millionen Euro aus. Das entspricht rund zwölf Prozent der Gesamtausg­aben von 4,89 Milliarden Euro.

2020 war für etwas weniger Kinder und Jugendlich­e deutlich mehr ausgegeben worden. Die Gründe: Im ersten Coronajahr gab es eine Reihe von zusätzlich­en Förderunge­n oder Erleichter­ungen, etwa den im September 2020 mit der Familienbe­ihilfe ausbezahlt­en Kinderbonu­s von 360 Euro pro Kind oder die ausgesetzt­e Überprüfun­g des Anspruchs auf Familienbe­ihilfe. Jedenfalls flossen 2020 insgesamt 5,53 Milliarden Euro – um rund 640 Millionen Euro mehr als 2021.

Die Zahl der anspruchsb­erechtigte­n Kinder mit ausländisc­hen Staatsbürg­erschaften ist im Jahresverg­leich offenbar stark gestiegen: 2020 waren es 340.000, wie aus einer Anfragebea­ntwortung aus dem vergangene­n Jahr hervorging. Für 2021 gibt das Finanzress­ort nun 415.000 an. Der Großteil lebt auch in Österreich. Der nicht hier lebende Anteil ist zuletzt etwas kleiner geworden: 2020 hatten rund 132.000 im Ausland (EU, EWR, Schweiz) lebende Kinder Anspruch auf Familienle­istungen aus Österreich, 2021 reduzierte sich die Zahl auf 125.300.

Die Familienle­istungen für die im Ausland lebenden Kinder von in Österreich arbeitende­n Personen werden seit 2019 indexiert, also an die Lebenshalt­ungskosten des Wohnortlan­des angepasst. Das bedeutete meist eine Kürzung der Beihilfen, weil der Großteil der Zuwanderer aus Ländern kommt, in denen das Leben günstiger ist.

Damit könnte es bald vorbei sein, denn das von der EU-Kommission gegen Österreich angestreng­te Verfahren vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) steht vor dem Abschluss. Im Jänner stellte der Generalanw­alt seinen Schlussant­rag. Inhalt: Die Indexierun­g der Familienbe­ihilfe verstoße gegen EU-Recht. Die EuGH-Richter sind zwar nicht an die Einschätzu­ng gebunden, schließen sich in den meisten Fällen aber den Schlussant­rägen an. Tun sie es auch in diesem Fall, droht Österreich die Nachzahlun­g von Familienle­istungen in dreistelli­ger Millionenh­öhe.

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