Ist Josef F. im April 2023 ein freier Mann?
Der 87-jährige Inzesttäter aus Amstetten wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Nach 15 Jahren Haft könnte er freigehen.
Im März 2009 wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, Sklaverei, schwerer Nötigung und Blutschande zu einer lebenslangen Haftstrafe mit Einweisung in eine Anstalt für zurechnungsfähige, geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Der heute 87Jährige hatte seine Tochter von 1984 bis 2008 in einer unterirdischen Wohnung in Amstetten gefangen gehalten. Während dieser Zeit zeugte er mit ihr insgesamt sieben Kinder.
Mit Beschluss vom 1. April 2022 entschied ein Drei-RichterSenat des Landesgerichts Krems, dass Josef F., der seinen Namen auf Josef M. geändert hat, bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden und künftig im „normalen“Strafvollzug in Krems-Stein einsitzen soll. Die Staatsanwaltschaft Krems brachte gegen diesen Beschluss Rechtsmittel ein, darüber wird das Oberlandesgericht Wien entscheiden.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf einen psychiatrischen Gutachter, der seine Expertise „mit der Reduktion der Gefährlichkeit mit fortgeschrittenem Lebensalter“begründete. Die bedingte Entlassung aus der Maßnahme wurde zudem mit Weisungen verknüpft. Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts Krems, erwähnte in diesem Zusammenhang regelmäßige „psychiatrische Kontrollen“zumindest alle drei Monate.
Bereits im Vorjahr wurde seitens des Justizministeriums festgehalten, dass der 87-Jährige auch in Haft bleibe, wenn der Beschluss rechtskräftig werden sollte. Während Straftäter im Maßnahmenvollzug zeitlich unbefristet angehalten werden können und die Prognose über deren Gefährlichkeit entscheidend ist, können zu lebenslanger Haft Verurteilte im sogenannten Normalvollzug frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Entlassung ansuchen. Da Josef M. die Zeit im Maßnahmenvollzug wie auch die Untersuchungshaft (ab April 2008) auf die Zeit der Strafhaft angerechnet wird, kann er im April 2023 erstmals diesen Antrag stellen. Geht es nach dem Führungsverhalten hinter Gittern, ist der 87-Jährige bald ein freier Mann. Denn aus dem Akt geht hervor, dass er „nicht negativ in Erscheinung getreten ist und keine Ordnungswidrigkeiten aufweist“.
Rudolf Mayer, sein Wiener Rechtsanwalt im Strafprozess, sagte am Mittwoch: „Er hat mich nach der Verhandlung nie mehr kontaktiert. Aber mein Mandat ist weiter aufrecht, es wurde nie gekündigt.“Er habe viele Drohungen erhalten und durch die Verteidigung Nachteile erlitten. „Aber das soll einen Verteidiger nicht abhalten, sondern ihn eher motivieren. Ich würde ihn daher wieder unterstützen, wenn er es möchte“, erklärte Mayer. Nachdem sich Josef M. aber 13 Jahre nicht an ihn gewendet habe, rechne er nicht mit einem neuen Auftrag.