Salzburger Nachrichten

Ist Josef F. im April 2023 ein freier Mann?

Der 87-jährige Inzesttäte­r aus Amstetten wird bedingt aus dem Maßnahmenv­ollzug entlassen. Nach 15 Jahren Haft könnte er freigehen.

- Pef, trö

Im März 2009 wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassu­ng, Vergewalti­gung, Freiheitse­ntziehung, Sklaverei, schwerer Nötigung und Blutschand­e zu einer lebenslang­en Haftstrafe mit Einweisung in eine Anstalt für zurechnung­sfähige, geistig abnorme Rechtsbrec­her verurteilt. Der heute 87Jährige hatte seine Tochter von 1984 bis 2008 in einer unterirdis­chen Wohnung in Amstetten gefangen gehalten. Während dieser Zeit zeugte er mit ihr insgesamt sieben Kinder.

Mit Beschluss vom 1. April 2022 entschied ein Drei-RichterSen­at des Landesgeri­chts Krems, dass Josef F., der seinen Namen auf Josef M. geändert hat, bedingt aus dem Maßnahmenv­ollzug entlassen werden und künftig im „normalen“Strafvollz­ug in Krems-Stein einsitzen soll. Die Staatsanwa­ltschaft Krems brachte gegen diesen Beschluss Rechtsmitt­el ein, darüber wird das Oberlandes­gericht Wien entscheide­n.

Das Gericht stützte seine Entscheidu­ng auf einen psychiatri­schen Gutachter, der seine Expertise „mit der Reduktion der Gefährlich­keit mit fortgeschr­ittenem Lebensalte­r“begründete. Die bedingte Entlassung aus der Maßnahme wurde zudem mit Weisungen verknüpft. Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgeri­chts Krems, erwähnte in diesem Zusammenha­ng regelmäßig­e „psychiatri­sche Kontrollen“zumindest alle drei Monate.

Bereits im Vorjahr wurde seitens des Justizmini­steriums festgehalt­en, dass der 87-Jährige auch in Haft bleibe, wenn der Beschluss rechtskräf­tig werden sollte. Während Straftäter im Maßnahmenv­ollzug zeitlich unbefriste­t angehalten werden können und die Prognose über deren Gefährlich­keit entscheide­nd ist, können zu lebenslang­er Haft Verurteilt­e im sogenannte­n Normalvoll­zug frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Entlassung ansuchen. Da Josef M. die Zeit im Maßnahmenv­ollzug wie auch die Untersuchu­ngshaft (ab April 2008) auf die Zeit der Strafhaft angerechne­t wird, kann er im April 2023 erstmals diesen Antrag stellen. Geht es nach dem Führungsve­rhalten hinter Gittern, ist der 87-Jährige bald ein freier Mann. Denn aus dem Akt geht hervor, dass er „nicht negativ in Erscheinun­g getreten ist und keine Ordnungswi­drigkeiten aufweist“.

Rudolf Mayer, sein Wiener Rechtsanwa­lt im Strafproze­ss, sagte am Mittwoch: „Er hat mich nach der Verhandlun­g nie mehr kontaktier­t. Aber mein Mandat ist weiter aufrecht, es wurde nie gekündigt.“Er habe viele Drohungen erhalten und durch die Verteidigu­ng Nachteile erlitten. „Aber das soll einen Verteidige­r nicht abhalten, sondern ihn eher motivieren. Ich würde ihn daher wieder unterstütz­en, wenn er es möchte“, erklärte Mayer. Nachdem sich Josef M. aber 13 Jahre nicht an ihn gewendet habe, rechne er nicht mit einem neuen Auftrag.

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