Salzburger Nachrichten

„Nur noch bis zum nächsten Schlachtho­f“

- SN, APA

49 Millionen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde werden in der Europäisch­en Union pro Jahr über die Grenzen hinweg und in Drittstaat­en transporti­ert. Die dafür geltenden Regeln: Schweine dürfen 24 Stunden ohne Pause unterwegs sein, Rinder 29 Stunden inklusive einer Stunde Pause und Geflügel darf 12 Stunden ohne Futter und Wasser transporti­ert werden. Für Tierschütz­er sind Lebendtier­transporte schlicht eine Quälerei.

In Österreich startet am 2. Mai nun die Eintragung­swoche für das Volksbegeh­ren „Stoppt Lebendtier­Transportq­ual“. Bisher haben bereits 275.000 Bürgerinne­n und Bürger die Anliegen dieses Begehrens unterstütz­t.

Der Initiator, Niederöste­rreichs Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ), forderte am Dienstag gemeinsam mit Tierschutz-AustriaPrä­sidentin Madeleine Petrovic, dass Tiere künftig nur noch „vom Bauern zu den nächstgele­genen geeigneten Schlachthö­fen transporti­ert werden“dürfen. Sollte Fleisch über längere Strecken gefahren werden, dann nur noch gefroren.

„Gerade jetzt ist der richtige Zeitpunkt, dass wirklich entschloss­ene Schritte gesetzt werden“, hob auch Petrovic hervor – der Tiere wegen und aufgrund der aktuellen Situation um steigende Energiepre­ise. „Wer wie ich einmal das verzweifel­te Schreien nicht entwöhnter österreich­ischer Kälber, die bis nach Spanien gekarrt werden, gehört hat, wird es nie vergessen“, wurde geschilder­t. Als „besonders verwerflic­h“bezeichnet­e die Ex-Parteichef­in der Grünen, dass ein „riesiger Anteil“tierischer Lebensmitt­el – etwa ein Drittel – schon bei den Handelsket­ten im Müll lande. Die Kosten dafür seien einkalkuli­ert. Ohne solche „Extrakoste­n könnte eine artgerecht­e Tierhaltun­g flächendec­kend“finanziert werden. Das Volksbegeh­ren kann von 2. bis 9. Mai auf Gemeindeäm­tern bzw. online mittels Handysigna­tur unterschri­eben werden. Das Ziel ist es, auf zumindest 500.000 Unterschri­ften zu kommen.

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BILD: SN/PHOTOAGRIC­ULTURE - STOCK.ADOBE.COM Schweine dürfen nach der derzeitige­n Gesetzesla­ge bis zu 24 Stunden ohne Pause transporti­ert werden.

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