Salzburger Nachrichten

Tötete 33-Jähriger in Parsch Gleichaltr­igen? – Analyse von Blutspuren­muster.

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Jener Salzburger (33) mit türkischen Wurzeln, der im Verdacht steht, am 6. April in Salzburg-Parsch einen gleichaltr­igen einheimisc­hen Bekannten mit einem Messer erstochen zu haben, soll neuropsych­iatrisch untersucht werden. „Wir haben ein entspreche­ndes Gutachten in Auftrag gegeben. Es geht um die Frage der Zurechnung­sfähigkeit des Beschuldig­ten zur Tatzeit. Und auch darum, ob allenfalls die Voraussetz­ungen für seine Unterbring­ung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her gemäß § 21 Absatz 1 StGB vorliegen oder in eine Anstalt für zwar zurechnung­sfähige, aber höhergradi­g abnorme Rechtsbrec­her gemäß § 21 Absatz 2“, so Marcus Neher, stv. Sprecher der Staatsanwa­ltschaft.

Wie berichtet hatte der 33-jährige in U-Haft sitzende Mordbeschu­ldigte am Mittwoch, 6. April, um sechs Uhr früh die Polizei alarmiert. Er gab an, dass er sich in einer Wohnanlage in Parsch befinde und mit einem Messer attackiert worden sei. Doch die Polizei stieß dann in einem der Mehrpartei­enhäuser der Anlage nicht nur auf den leicht verletzten Anrufer, sondern auch auf einen tot am Gang liegenden gleichaltr­igen Bekannten des Anrufers. Die Leiche des Salzburger­s – er wohnt in dem Mehrpartei­enhaus – wies fünf Stichverle­tzungen auf: vier im Brust- und Bauchberei­ch sowie eine im Rücken.

Weil die Angaben des nun Mordbeschu­ldigten nicht mit der Situation am Tatort übereinsti­mmten, wurde er festgenomm­en. Bis jetzt machte der mehrfach vorbestraf­te 33-Jährige (Verteidige­r: Kurt Jelinek) keine Angaben zur Sache. Laut Neher wurde zudem die Gerichtsme­dizin damit beauftragt, die Verteilung der Blutspuren­muster im Tatortbere­ich zu analysiere­n. Möglicherw­eise können daraus Rückschlüs­se auf die Art bzw. den Ablauf der Tatbegehun­g gezogen werden.

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