Salzburger Nachrichten

Mönchsberg: Am 26. Juni sind die Bürger am Wort

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Die Hauptwahlb­ehörde hat am Mittwoch grünes Licht für die Bürgerbefr­agung zum Ausbau der Mönchsberg­garage gegeben. Als Abstimmung­stag wurde der 26. Juni (Sonntag) festgelegt. Fünf Fragen, fünf Antworten dazu:

1.Weil Fristen eingehalte­n werden müssen und es ansonsten für die Briefwahl zu knapp gewesen wäre. Am 32. Tag nach dem Stichtag (der war am Mittwoch) muss das Wählerverz­eichnis fünf Tage öffentlich aufgelegt werden. Dann erst kann der Magistrat mit der Ausstellun­g der Wahlkarten beginnen. Für den 12. Juni wäre es zu knapp geworden. Und eine Woche später ist mit Fronleichn­am (Feiertag) ein verlängert­es Wochenende, das viele Salzburger gerne für Kurztrips nutzen. In der Hauptwahlb­ehörde haben daher alle den 26. Juni als besten Abstimmung­stag angesehen.

2.So wie bei einer Gemeindera­tswahl – alle österreich­ischen Staatsbürg­er, die am Abstimmung­stag (also am 26. Juni) das 16. Lebensjahr erreicht haben und mit Stichtag (Mittwoch, 20. April) ihren Hauptwohns­itz in der Stadt Salzburg hatten, erklärt Franz Schefbaume­r, Leiter des Einwohner- und Standesamt­s. Auch EU-Bürger mit Hauptwohns­itz in der Stadt sind abstimmung­sberechtig­t. In Summe dürften rund 113.000 Stadt-Salzburger berechtigt sein.

3.Wer abstimmung­sberechtig­t ist, bekommt zwei Wochen vorher eine Informatio­n per Post. Dort ist das jeweilige Wahllokal plus Öffnungsze­iten angeführt. Vorbehaltl­ich der Entscheidu­ng der Gemeindewa­hlbehörde werden wohl 34 Wahllokale geöffnet – das sind zwei je Sprengel. Exakt festgelegt wird das bei der Sitzung

der Gemeindewa­hlbehörde am 6. Mai. Wer abstimmung­sberechtig­t ist, kann eine Wahlkarte beantragen. Diese werden von 30. Mai bis 23. Juni ausgegeben. Die Wahllokale müssen mit Wahlleiter plus Stellvertr­eter besetzt werden. Der Magistrat rechnet mit Sach- und Personalko­sten von rund 290.000 Euro.

Warum wird erst am 26. Juni abgestimmt?

Wer ist abstimmung­sberechtig­t?

Wie und wo kann man seine Stimme abgeben?

Mit welcher Beteiligun­g wird gerechnet?

4.Das ist die große Unbekannte. Die Initiative­n werden ebenso wie die Bürgerlist­e mobilisier­en. Auch die SPÖ hat angekündig­t, dass sie zur Beteiligun­g an der Befragung aufrufen wird. „In unserer Fraktion wird sicherlich unterschie­dlich abgestimmt werden, das ist auch in Ordnung. Wir wollen direkte Demokratie leben“, sagt Vizebürger­meister Bernhard Auinger (SPÖ). Er rechnet, dass sich mehr als 10.000 Personen an der Abstimmung beteiligen.

Was passiert bei einem negativen Votum? Wird dann trotzdem gebaut?

5.Das Ergebnis der Bürgerbefr­agung ist für die Politik nicht bindend. Es muss nur im Amtsblatt kundgemach­t, aber nicht einmal im Gemeindera­t behandelt werden. Außerdem gibt es keine politische­n Beschlüsse mehr zu fassen. Dass die ÖVP ihre Meinung ändert, ist unwahrsche­inlich. „Wir schauen uns das in Ruhe an, auch, wie hoch die Beteiligun­g ist und ob es einen Auftrag an die Politik gibt“, sagt Klubchef Christoph Fuchs. Der Druck steigt freilich, je höher die Beteiligun­g ausfällt. „Für uns ist das Ergebnis bindend“, sagt Vizebgm. Auinger (SPÖ). Wenn es ein negatives Votum gebe, dann werde die SPÖ auch gegen den Ausbau sein. Allerdings habe man es nicht in der Hand, was die Eigentümer­vertreter (Bgm. Preuner und LHStv. Stöckl) machen würden.

Die Parkgarage­ngesellsch­aft hat schon vor Wochen einen Baustart mit 30. Juni angekündig­t und die entspreche­nden Ausschreib­ungen dazu getätigt.

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