Grüne orten in SPÖ-Kampagne illegale Parteienfinanzierung
Anstand, Haltung, Respekt. Diese drei Schlagwörter plakatiert die SPÖ bzw. deren Landtagsklub derzeit landauf, landab. Im Zentrum steht der Parteivorsitzende Bundesrat David Egger mit weiteren bekannten Gesichtern der Partei. Die Kampagne umfasst auch Zeitungsinserate und Radiospots.
Aus Sicht des grünen Landesgeschäftsführers Simon Heilig-Hofbauer werden die Sozialdemokraten damit ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Denn: „Die SPÖ plakatiert Anstand, bedient sich aber offenbar unanständiger und illegaler Finanzierungsmethoden.“Es handle sich um „eine gemeinsame Kampagne des SPÖ-Landtagsklubs und der SPÖ-Landespartei“. Klub und Parteifinanzen müssten allerdings streng getrennt werden, eine Querfinanzierung sei verboten. „Bei der aktuellen Kampagne der Salzburger SPÖ ist ein Bezug zur parlamentarischen Arbeit mit freiem Auge nicht erkennbar. Hier steht ganz offensichtlich die Werbung für die Partei und deren Repräsentanten im Vordergrund“, meint Heilig-Hofbauer. Er verweist auf einen ähnlich gelagerten Fall, in dem die Bundes-SPÖ 2020 vom Unabhängigen ParteienTransparenz-Senat (UPTS) wegen unzulässiger Spenden des Parlamentsklubs an die Partei verurteilt worden sei.
SPÖ-Landesgeschäftsführer Gerald Forcher widerspricht. „All das, was wir jetzt im Zuge dieser Frühlingskampagne ansprechen, ist auch Thema unseres Klubs.“Dieser habe 50.000 Euro beigesteuert, die Landespartei noch einmal rund 80.000 Euro in die Hand genommen. Wobei die Klubgelder in landesweit affichierte Plakate geflossen seien, die neben Egger auch Klubchef Michael Wanner sowie andere (Landes-)Politikerinnen
Falschgeld . . .
und Politiker aus den jeweiligen Bezirken samt Klublogo zeigen. „Alles andere wie Postkarten, die wir verteilen, Inserate und Radiowerbung, die wir schalten, zahlt ausschließlich die Landespartei“, sagt Forcher. Die Partei habe das „rechtlich abgecheckt“. Er sei „tiefenentspannt“und mache sich keine Sorgen.
Welche Regeln haben Parteien bei der Finanzierung ihrer Kampagnen aus Fördermitteln nun zu beachten? „Wenn der Klub mitzahlt für eine Parteikampagne, dann wäre das eine sogenannte Sachleistung, ist gleich Spende. Und ebendiese darf die Partei nicht annehmen“, sagt der Wiener Politikwissenschafter Hubert Sickinger, der sich schwerpunktmäßig mit Parteienfinanzierung beschäftigt. Das sei in Paragraf 6 des Parteiengesetzes geregelt. Die Klubförderung sei im Gegensatz zur Parteienförderung nämlich für die parlamentarische Arbeit zweckgebunden. Wenn Politiker im Vordergrund stünden, sei das reine Imagewerbung.
Wobei es offenbar ein Schlupfloch für die Landesparteien gibt, wie ein Fall aus dem Vorjahr zeigt. Damals kampagnisierte die FPÖ mit Klubobfrau Marlene Svazek im Vordergrund gegen die „misslungene Coronapolitik“, vor allem jener der Landesregierung. Die Kosten von rund 50.000 Euro teilten sich Landespartei und Landtagsklub. Nach einer anonymen Anzeige forderte der UPTS eine Erklärung der FPÖ. Landesgeschäftsführer Hermann Kirchmeier rechtfertigte die Vorgehensweise damit, dass das Salzburger Parteienförderungsgesetz keine Unterscheidung zwischen Partei und Klub kenne, wodurch ein Verstoß gegen das Spendenannahmeverbot ausscheide. Der UPTS akzeptierte das – er habe „keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Einleitung eines Strafverfahrens erkannt“.
„Klubgelder sind zweckgebunden für die Arbeit im Landtag.“