Salzburger Nachrichten

Nach Unfallfluc­ht in U-Haft

Zwei Männer sollen nach einem tödlichen Verkehrsun­fall in Bayern davongefah­ren sein. In einem anderen Fall wird einem 23-jährigen Autolenker zweifacher Mord vorgeworfe­n.

- SN-ham, dpa

In Bayern wurde Untersuchu­ngshaft über einen Autolenker verhängt, der am 16. April eine 23-jährige Fußgängeri­n getötet hatte und danach Fahrerfluc­ht beging. Auch sein Beifahrer befindet sich in U-Haft. Die Polizei hatte eine Arbeitsgru­ppe eingesetzt, um den Lenker auszuforsc­hen. Am Mittwoch konnten schließlic­h zwei Verdächtig­e identifizi­ert werden. Noch bevor es zu einer Festnahme kam, stellten sich die beiden Brüder (28 und 29 Jahre) bei einer Polizeidie­nststelle in Baden-Württember­g.

Nach den bisherigen Ermittlung­en sollen sie im Landkreis Aichach-Friedberg (Schwaben) von Allenberg nach Schiltberg unterwegs gewesen sein. Die Fußgängeri­n dürfte sich mitten auf der Straße befunden haben. Sie wurde von dem Auto erfasst und dürfte auf der Stelle tot gewesen sein, wie eine Obduktion ergab. Eine Untersuchu­ng eines Gutachters dazu, wie schnell das Auto unterwegs war und ob die Fußgängeri­n auf der Straße erkennbar gewesen ist, ist noch nicht abgeschlos­sen. Fahrer und Beifahrer sahen zwar nach dem Opfer, fuhren aber weiter, als sie merkten, dass die Frau tot war. Am Donnerstag wurden der 29-jährige Lenker und sein Bruder in U-Haft genommen.

Auch in Brandenbur­g sitzt ein junger Autolenker (23) in U-Haft – rund neun Monate nach einem tödlichen Verkehrsun­fall auf der Bundesstra­ße 96a. Das Gutachten eines Sachverstä­ndigen habe mit den Daten des Fahrzeugco­mputers im Unfallauto den dringenden Verdacht ergeben, dass der Beschuldig­te mit seiner schnellen Fahrweise „den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen“habe, sagte der Neuruppine­r Oberstaats­anwalt Andreas Pelzer am Donnerstag. Daher sei der 23-Jährige am Mittwoch vor Ostern in Haft genommen worden.

Bei dem Frontalzus­ammenstoß in der Gemeinde Mühlenbeck­er Land waren in einem entgegenko­mmenden Auto die Fahrerin (32) und ihre im sechsten Monat schwangere Beifahreri­n (28) tödlich verletzt worden. Das ungeborene Baby konnte nicht gerettet werden. Zwei weitere Fahrzeugin­sassen (31 und 33 Jahre) wurden schwer verletzt.

Nach den Ergebnisse­n der Ermittlung­en habe der 23-Jährige das 510 PS starke Auto auf der Bundesstra­ße maximal beschleuni­gt, sagte Pelzer. Zunächst soll der Lenker mit seinem Wagen ein entgegenko­mmendes Fahrzeug leicht touchiert haben, dann sei er in einer Rechtskurv­e auf die Gegenfahrb­ahn geraten. Dabei kam es zum tödlichen Frontalzus­ammenstoß. Der Tatvorwurf laute auf zweifachen Mord, versuchten Mord in vier Fällen sowie gefährlich­e Körperverl­etzung in zwei Fällen, erklärte der Oberstaats­anwalt. Der 23-Jährige und sein damals 31-jähriger Beifahrer wollten flüchten, waren aber nach etwa 800 Metern von der Polizei gefasst worden. Bei dem Lenker wurde eine Alkoholisi­erung „im Bereich der Fahruntüch­tigkeit“festgestel­lt. Ermittlung­en gegen den Beifahrer laufen noch.

Eingestell­t wurde indessen das Strafverfa­hren gegen einen tschechisc­hen Millionär, der mit bis zu 417 km/h über die Autobahn zwischen Berlin und Hannover gefahren sein soll. Für eine Anklageerh­ebung gebe es keinen ausreichen­den Tatverdach­t, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Stendal am Freitag. Dem Raser war ein verbotenes Rennen im Sinne einer Einzelfahr­t vorgeworfe­n worden. Laut dem deutschen Strafgeset­z ist auch ein Alleinrenn­en strafbar, wenn sich der Fahrer „mit nicht angepasste­r Geschwindi­gkeit und grob verkehrswi­drig und rücksichts­los fortbewegt, um eine höchstmögl­iche Geschwindi­gkeit zu erreichen“. Keine der drei Tatbestand­svorausset­zungen liegen aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft vor.

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