Nach Unfallflucht in U-Haft
Zwei Männer sollen nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Bayern davongefahren sein. In einem anderen Fall wird einem 23-jährigen Autolenker zweifacher Mord vorgeworfen.
In Bayern wurde Untersuchungshaft über einen Autolenker verhängt, der am 16. April eine 23-jährige Fußgängerin getötet hatte und danach Fahrerflucht beging. Auch sein Beifahrer befindet sich in U-Haft. Die Polizei hatte eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um den Lenker auszuforschen. Am Mittwoch konnten schließlich zwei Verdächtige identifiziert werden. Noch bevor es zu einer Festnahme kam, stellten sich die beiden Brüder (28 und 29 Jahre) bei einer Polizeidienststelle in Baden-Württemberg.
Nach den bisherigen Ermittlungen sollen sie im Landkreis Aichach-Friedberg (Schwaben) von Allenberg nach Schiltberg unterwegs gewesen sein. Die Fußgängerin dürfte sich mitten auf der Straße befunden haben. Sie wurde von dem Auto erfasst und dürfte auf der Stelle tot gewesen sein, wie eine Obduktion ergab. Eine Untersuchung eines Gutachters dazu, wie schnell das Auto unterwegs war und ob die Fußgängerin auf der Straße erkennbar gewesen ist, ist noch nicht abgeschlossen. Fahrer und Beifahrer sahen zwar nach dem Opfer, fuhren aber weiter, als sie merkten, dass die Frau tot war. Am Donnerstag wurden der 29-jährige Lenker und sein Bruder in U-Haft genommen.
Auch in Brandenburg sitzt ein junger Autolenker (23) in U-Haft – rund neun Monate nach einem tödlichen Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 96a. Das Gutachten eines Sachverständigen habe mit den Daten des Fahrzeugcomputers im Unfallauto den dringenden Verdacht ergeben, dass der Beschuldigte mit seiner schnellen Fahrweise „den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen“habe, sagte der Neuruppiner Oberstaatsanwalt Andreas Pelzer am Donnerstag. Daher sei der 23-Jährige am Mittwoch vor Ostern in Haft genommen worden.
Bei dem Frontalzusammenstoß in der Gemeinde Mühlenbecker Land waren in einem entgegenkommenden Auto die Fahrerin (32) und ihre im sechsten Monat schwangere Beifahrerin (28) tödlich verletzt worden. Das ungeborene Baby konnte nicht gerettet werden. Zwei weitere Fahrzeuginsassen (31 und 33 Jahre) wurden schwer verletzt.
Nach den Ergebnissen der Ermittlungen habe der 23-Jährige das 510 PS starke Auto auf der Bundesstraße maximal beschleunigt, sagte Pelzer. Zunächst soll der Lenker mit seinem Wagen ein entgegenkommendes Fahrzeug leicht touchiert haben, dann sei er in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geraten. Dabei kam es zum tödlichen Frontalzusammenstoß. Der Tatvorwurf laute auf zweifachen Mord, versuchten Mord in vier Fällen sowie gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, erklärte der Oberstaatsanwalt. Der 23-Jährige und sein damals 31-jähriger Beifahrer wollten flüchten, waren aber nach etwa 800 Metern von der Polizei gefasst worden. Bei dem Lenker wurde eine Alkoholisierung „im Bereich der Fahruntüchtigkeit“festgestellt. Ermittlungen gegen den Beifahrer laufen noch.
Eingestellt wurde indessen das Strafverfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit bis zu 417 km/h über die Autobahn zwischen Berlin und Hannover gefahren sein soll. Für eine Anklageerhebung gebe es keinen ausreichenden Tatverdacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal am Freitag. Dem Raser war ein verbotenes Rennen im Sinne einer Einzelfahrt vorgeworfen worden. Laut dem deutschen Strafgesetz ist auch ein Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Keine der drei Tatbestandsvoraussetzungen liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft vor.