Salzburger Nachrichten

Deutscher „formeller Verdächtig­er“

Der Mann soll die Dreijährig­e im Jahr 2007 in Portugal entführt haben.

- SN, dpa

Im Fall der 2007 verschwund­enen Madeleine McCann hat die portugiesi­sche Staatsanwa­ltschaft einen Deutschen zum „formellen Verdächtig­en“erklärt. Den Namen teilte die Staatsanwa­ltschaft der portugiesi­schen Region Faro in einer am Donnerstag­abend veröffentl­ichten Stellungna­hme zwar nicht mit – sie betonte aber, deutsche Behörden seien aufgrund eines internatio­nalen Rechtshilf­eersuchens der portugiesi­schen Staatsanwa­ltschaft tätig geworden. Nach Informatio­nen der Deutschen PresseAgen­tur handelt es sich um jenen inhaftiert­en 45-Jährigen, der in dem Fall unter Mordverdac­ht steht. Der Mann sitzt derzeit im niedersäch­sischen Oldenburg eine mehrjährig­e Haftstrafe wegen der Vergewalti­gung einer Frau im Jahr 2005 in deren Haus in der Nähe von Praia da Luz ab.

Das damals dreijährig­e britische Mädchen war am 3. Mai 2007 aus einer Appartemen­tanlage im portugiesi­schen Praia da Luz verschwund­en. Der Fall hatte weltweit Schlagzeil­en gemacht. Im Juni 2020 hatten das Bundeskrim­inalamt und die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig mitgeteilt, dass der inhaftiert­e Mann in dem Fall unter Mordverdac­ht stehe. Die Oldenburge­r Staatsanwa­ltschaft bestätigte am Freitag allgemein, dass es ein Rechtshilf­eersuchen aus Portugal gab, dem stattgegeb­en wurde.

Die formelle Einstufung einer Person als verdächtig stellt noch keine Anklage dar, ist aber eine Voraussetz­ung dafür. Denn die Maßnahme unterbrich­t unter anderem die Verjährung, die nach portugiesi­schem Recht bei Mord nach 15 Jahren eintritt. Da das Mädchen am 3. Mai 2007 verschwand, wäre die Verjährung schon in wenigen Tagen eingetrete­n.

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BILD: SN/AP Madeleines Mutter Kate McCann im Juni 2007.

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