Deutscher „formeller Verdächtiger“
Der Mann soll die Dreijährige im Jahr 2007 in Portugal entführt haben.
Im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine McCann hat die portugiesische Staatsanwaltschaft einen Deutschen zum „formellen Verdächtigen“erklärt. Den Namen teilte die Staatsanwaltschaft der portugiesischen Region Faro in einer am Donnerstagabend veröffentlichten Stellungnahme zwar nicht mit – sie betonte aber, deutsche Behörden seien aufgrund eines internationalen Rechtshilfeersuchens der portugiesischen Staatsanwaltschaft tätig geworden. Nach Informationen der Deutschen PresseAgentur handelt es sich um jenen inhaftierten 45-Jährigen, der in dem Fall unter Mordverdacht steht. Der Mann sitzt derzeit im niedersächsischen Oldenburg eine mehrjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2005 in deren Haus in der Nähe von Praia da Luz ab.
Das damals dreijährige britische Mädchen war am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Der Fall hatte weltweit Schlagzeilen gemacht. Im Juni 2020 hatten das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass der inhaftierte Mann in dem Fall unter Mordverdacht stehe. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag allgemein, dass es ein Rechtshilfeersuchen aus Portugal gab, dem stattgegeben wurde.
Die formelle Einstufung einer Person als verdächtig stellt noch keine Anklage dar, ist aber eine Voraussetzung dafür. Denn die Maßnahme unterbricht unter anderem die Verjährung, die nach portugiesischem Recht bei Mord nach 15 Jahren eintritt. Da das Mädchen am 3. Mai 2007 verschwand, wäre die Verjährung schon in wenigen Tagen eingetreten.