Salzburger Nachrichten

Jetzt suspendier­ter Kripobeamt­er bekämpft seine Verurteilu­ng

- SALZBURG.

Es ist alles andere als überrasche­nd: Jener langjährig­e Salzburger Drogenermi­ttler, der Donnerstag am Landesgeri­cht von einem Schöffense­nat wegen 16-fachen Amtsmissbr­auchs und zweifacher Falschauss­age zu vergleichs­weise doch strengen 24 Monaten Haft, acht Monate davon unbedingt, verurteilt worden war, geht in volle Berufung.

Bekanntlic­h hatte der vielfach belobigte Ex-Drogenpoli­zist laut Anklage jahrelang zu von ihm geleiteten Suchtgifts­cheingesch­äften bewusst falsche oder unvollstän­dige Berichte an die Staatsanwa­ltschaft verfasst. Konkret habe der 1986 in den Polizeidie­nst eingetrete­ne Angeklagte zwischen 2011 und 2016 bei fast eineinhalb Dutzend Scheindeal­s, bei denen zahlreiche Lieferante­n großer Kokain- oder Heroinmeng­en verhaftet wurden, von ihm eingesetzt­e Vertrauens­personen (V-Männer) verschwieg­en. Oder deren Rolle falsch dargestell­t. Dadurch habe er sich, so sah es auch das Erstgerich­t, über gesetzlich­e Vorgaben hinweggese­tzt: Er habe die Republik in ihrem Recht auf objektive Strafverfo­lgung geschädigt wie auch die gefassten Drogenanbi­eter in ihrem Recht auf Offenlegun­g aller ihrer Verteidigu­ng dienenden Umstände.

Der Verteidige­r des Ex-Drogenermi­ttlers, RA Bernhard Kettl, betonte nun am Freitag im SNGespräch, „dass wir gegen das Ersturteil Nichtigkei­tsbeschwer­de und Strafberuf­ung erheben. In dieser Causa muss eine Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fs her.“Laut Kettl habe sein Mandant „nie den Vorsatz gehabt, die Republik zu schädigen – so wie es das Delikt des Amtsmissbr­auchs erfordert. Er wollte nur die VMänner schützen.“Der Verteidige­r ist zudem – entgegen der Ansicht des Erstgerich­ts – „davon überzeugt, dass der hauptsächl­ich für die inkriminie­rten Fälle zuständige Staatsanwa­lt sehr wohl informiert war über das

Verschleie­rn von V-Männern oder eine Abänderung von deren Rolle in den Berichten“.

Im Oktober 2016 waren erste massive Vorwürfe gegen den Kripobeamt­en bekannt geworden. Zwei Monate später, im Dezember

2016, wurde er innerhalb des Landeskrim­inalamts in eine andere Abteilung versetzt, wo er mit keinen V-Männern mehr in Kontakt war. Nach der jetzigen erstinstan­zlichen Verurteilu­ng wurde der Ex-Drogenermi­ttler nun vom Dienst suspendier­t. Polizeispr­echer Hans Wolfgruber: „Die Suspendier­ung ist am Freitag durch die Bundesdisz­iplinarbeh­örde erfolgt.“

Die Vorsitzend­e des Schöffense­nats, Richterin Elisabeth Reich, hatte in der Urteilsbeg­ründung betont, dass der Polizist „außerhalb der Rechtsordn­ung“agiert habe. Bezogen auf das Strafmaß sagte Reich, dass es – sofern die Strafe so bleibt – für den Angeklagte­n möglich sei, den unbedingt verhängten Haftteil mittels Fußfessel zu verbüßen. Sollte der Schuldspru­ch „halten“, so erwartet den nun suspendier­ten Polizisten auch bei einem deutlich abgemilder­ten Strafmaß der Amtsverlus­t. Gemäß § 27 StGB ist ein Amtsverlus­t bereits dann zwingend gegeben, wenn eine Strafe von mehr als zwölf Monaten bedingter Haft verhängt wird.

„Der betreffend­e Beamte ist seit Freitag suspendier­t.“

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Polizeispr­echer
Hans Wolfgruber, Polizeispr­echer
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