Jetzt suspendierter Kripobeamter bekämpft seine Verurteilung
Es ist alles andere als überraschend: Jener langjährige Salzburger Drogenermittler, der Donnerstag am Landesgericht von einem Schöffensenat wegen 16-fachen Amtsmissbrauchs und zweifacher Falschaussage zu vergleichsweise doch strengen 24 Monaten Haft, acht Monate davon unbedingt, verurteilt worden war, geht in volle Berufung.
Bekanntlich hatte der vielfach belobigte Ex-Drogenpolizist laut Anklage jahrelang zu von ihm geleiteten Suchtgiftscheingeschäften bewusst falsche oder unvollständige Berichte an die Staatsanwaltschaft verfasst. Konkret habe der 1986 in den Polizeidienst eingetretene Angeklagte zwischen 2011 und 2016 bei fast eineinhalb Dutzend Scheindeals, bei denen zahlreiche Lieferanten großer Kokain- oder Heroinmengen verhaftet wurden, von ihm eingesetzte Vertrauenspersonen (V-Männer) verschwiegen. Oder deren Rolle falsch dargestellt. Dadurch habe er sich, so sah es auch das Erstgericht, über gesetzliche Vorgaben hinweggesetzt: Er habe die Republik in ihrem Recht auf objektive Strafverfolgung geschädigt wie auch die gefassten Drogenanbieter in ihrem Recht auf Offenlegung aller ihrer Verteidigung dienenden Umstände.
Der Verteidiger des Ex-Drogenermittlers, RA Bernhard Kettl, betonte nun am Freitag im SNGespräch, „dass wir gegen das Ersturteil Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung erheben. In dieser Causa muss eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs her.“Laut Kettl habe sein Mandant „nie den Vorsatz gehabt, die Republik zu schädigen – so wie es das Delikt des Amtsmissbrauchs erfordert. Er wollte nur die VMänner schützen.“Der Verteidiger ist zudem – entgegen der Ansicht des Erstgerichts – „davon überzeugt, dass der hauptsächlich für die inkriminierten Fälle zuständige Staatsanwalt sehr wohl informiert war über das
Verschleiern von V-Männern oder eine Abänderung von deren Rolle in den Berichten“.
Im Oktober 2016 waren erste massive Vorwürfe gegen den Kripobeamten bekannt geworden. Zwei Monate später, im Dezember
2016, wurde er innerhalb des Landeskriminalamts in eine andere Abteilung versetzt, wo er mit keinen V-Männern mehr in Kontakt war. Nach der jetzigen erstinstanzlichen Verurteilung wurde der Ex-Drogenermittler nun vom Dienst suspendiert. Polizeisprecher Hans Wolfgruber: „Die Suspendierung ist am Freitag durch die Bundesdisziplinarbehörde erfolgt.“
Die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Elisabeth Reich, hatte in der Urteilsbegründung betont, dass der Polizist „außerhalb der Rechtsordnung“agiert habe. Bezogen auf das Strafmaß sagte Reich, dass es – sofern die Strafe so bleibt – für den Angeklagten möglich sei, den unbedingt verhängten Haftteil mittels Fußfessel zu verbüßen. Sollte der Schuldspruch „halten“, so erwartet den nun suspendierten Polizisten auch bei einem deutlich abgemilderten Strafmaß der Amtsverlust. Gemäß § 27 StGB ist ein Amtsverlust bereits dann zwingend gegeben, wenn eine Strafe von mehr als zwölf Monaten bedingter Haft verhängt wird.
„Der betreffende Beamte ist seit Freitag suspendiert.“