Frühere Kiez-Größe nach Wien ausgewiesen
Der „Wiener Peter“wurde 22 Jahre nach Abschiebung auf dem Flughafen Frankfurt geschnappt.
Der Österreicher Peter N., der Anfang April auf dem Flughafen Frankfurt von der deutschen Bundespolizei nach einer Kontrolle festgenommen worden war, darf sich über Milde der deutschen Justiz freuen. Dem heute 71-Jährigen, der als „Wiener Peter“in den 1980er-Jahren im Hamburger Rotlichtmilieu bekannt und gefürchtet war, wurde die Ausreise nach Österreich gestattet.
Entsprechende Informationen, die das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“am Wochenende veröffentlichte, bestätigte die Staatsanwaltschaft Hamburg den SN am Montag. „Der Flug nach Wien ist bereits erfolgt“, sagte eine Sprecherin der
Anklagebehörde. Peter N. war vor einem Monat auf der Rückreise aus der Dominikanischen Republik am Flughafen Frankfurt nach Deutschland eingereist, obwohl ihm das seit dem Jahr 2000 untersagt ist. Denn N. war wegen mehrerer Mordaufträge in Hamburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach der Verbüßung von fast 14 Jahren Gefängnis wurde die ehemalige Kiez-Größe nach Österreich abgeschoben.
Damit verbunden war die Auflage, nicht mehr nach Deutschland zu reisen. Warum der gebürtige Kärntner Peter N. das kürzlich nicht beherzigte, ist unbekannt. Jedenfalls gibt es gegen den 71-Jährigen nun in Deutschland einen neuen Haftbefehl. „Die Staatsanwaltschaft hat bei der Strafvollstreckung ein Ermessen.
Hier wurde, unter anderem wegen der Umstände der Einreise, auf eine Nachholung der Vollstreckung verzichtet“, erläuterte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Der Österreicher habe nicht auf Dauer in Deutschland bleiben wollen, hieß es. Bis zu seiner Ausreise befand sich Peter N. in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt in Hessen. Ursprünglich sollte er zur Verbüßung der Reststrafe nach Hamburg gebracht werden.
In die Hände der Hamburger Justiz geriet N. 1986, nachdem der von ihm angeblich mit fünf Morden beauftragte Ex-Häftling Werner „Mucki“Pinzner ihn schwer belastet hatte. Pinzner erschoss bei einem Vernehmungstermin in U-Haft einen Staatsanwalt, seine Ehefrau und schließlich sich selbst. Die Waffe hatte er mithilfe seiner Verteidigerin einschmuggeln lassen.