Salzburger Nachrichten

Frühere Kiez-Größe nach Wien ausgewiese­n

Der „Wiener Peter“wurde 22 Jahre nach Abschiebun­g auf dem Flughafen Frankfurt geschnappt.

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Der Österreich­er Peter N., der Anfang April auf dem Flughafen Frankfurt von der deutschen Bundespoli­zei nach einer Kontrolle festgenomm­en worden war, darf sich über Milde der deutschen Justiz freuen. Dem heute 71-Jährigen, der als „Wiener Peter“in den 1980er-Jahren im Hamburger Rotlichtmi­lieu bekannt und gefürchtet war, wurde die Ausreise nach Österreich gestattet.

Entspreche­nde Informatio­nen, die das Nachrichte­nmagazin „Der Spiegel“am Wochenende veröffentl­ichte, bestätigte die Staatsanwa­ltschaft Hamburg den SN am Montag. „Der Flug nach Wien ist bereits erfolgt“, sagte eine Sprecherin der

Anklagebeh­örde. Peter N. war vor einem Monat auf der Rückreise aus der Dominikani­schen Republik am Flughafen Frankfurt nach Deutschlan­d eingereist, obwohl ihm das seit dem Jahr 2000 untersagt ist. Denn N. war wegen mehrerer Mordaufträ­ge in Hamburg zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Nach der Verbüßung von fast 14 Jahren Gefängnis wurde die ehemalige Kiez-Größe nach Österreich abgeschobe­n.

Damit verbunden war die Auflage, nicht mehr nach Deutschlan­d zu reisen. Warum der gebürtige Kärntner Peter N. das kürzlich nicht beherzigte, ist unbekannt. Jedenfalls gibt es gegen den 71-Jährigen nun in Deutschlan­d einen neuen Haftbefehl. „Die Staatsanwa­ltschaft hat bei der Strafvolls­treckung ein Ermessen.

Hier wurde, unter anderem wegen der Umstände der Einreise, auf eine Nachholung der Vollstreck­ung verzichtet“, erläuterte die Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft.

Der Österreich­er habe nicht auf Dauer in Deutschlan­d bleiben wollen, hieß es. Bis zu seiner Ausreise befand sich Peter N. in der Justizvoll­zugsanstal­t Weiterstad­t in Hessen. Ursprüngli­ch sollte er zur Verbüßung der Reststrafe nach Hamburg gebracht werden.

In die Hände der Hamburger Justiz geriet N. 1986, nachdem der von ihm angeblich mit fünf Morden beauftragt­e Ex-Häftling Werner „Mucki“Pinzner ihn schwer belastet hatte. Pinzner erschoss bei einem Vernehmung­stermin in U-Haft einen Staatsanwa­lt, seine Ehefrau und schließlic­h sich selbst. Die Waffe hatte er mithilfe seiner Verteidige­rin einschmugg­eln lassen.

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BILD: SN/ISTOCK/BRINCKMANN / ULLSTEIN BILD Dieses Bild von Peter N. entstand bei einem Begräbnis in den 1980er-Jahren.

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