Salzburger Nachrichten

Terroransc­hlag: Nächste Familie klagt die Republik

- SN, APA

Im Zusammenha­ng mit dem Terroransc­hlag in der Wiener Innenstadt vom 2. November 2020 wird am Mittwoch am Zivilgeric­ht in Wien eine weitere Amtshaftun­gsklage gegen die Republik Österreich verhandelt. Geklagt haben die Angehörige­n – die Eltern und der Bruder – eines vom Attentäter getöteten 21-Jährigen. Sie stehen auf dem Standpunkt, dass der Anschlag hätte verhindert werden können, hätte es im Vorfeld nicht Behördenve­rsäumnisse gegeben.

Für Mathias Burger, Rechtsanwa­lt der Korneuburg­er Familie, besteht kein Zweifel, dass Fehler passiert sind, für die der Bund haftet, weil Organe in Vollziehun­g der

Gesetze rechtswidr­iges und schuldhaft­es Verhalten gesetzt haben. Er hält ein Trauerschm­erzengeld von 30.000 Euro pro Person für angemessen. Der Bund habe hingegen erst nach Einbringun­g der Klage 10.000 Euro pro Person angeboten – „allerdings vorbehaltl­ich des Ergebnisse­s einer Prüfung, ob die Ansprüche zu Recht bestehen“.

Der Attentäter, ein 20-jähriger Anhänger der radikalisl­amistische­n Terrormili­z „Islamische­r Staat“, war nach einer Verurteilu­ng wegen terroristi­scher Vereinigun­g vorzeitig bedingt entlassen worden und nicht mehr in den Fokus der Verfassung­sschützer geraten, obwohl es Warnsignal­e gegeben hatte.

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