Terroranschlag: Nächste Familie klagt die Republik
Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt vom 2. November 2020 wird am Mittwoch am Zivilgericht in Wien eine weitere Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich verhandelt. Geklagt haben die Angehörigen – die Eltern und der Bruder – eines vom Attentäter getöteten 21-Jährigen. Sie stehen auf dem Standpunkt, dass der Anschlag hätte verhindert werden können, hätte es im Vorfeld nicht Behördenversäumnisse gegeben.
Für Mathias Burger, Rechtsanwalt der Korneuburger Familie, besteht kein Zweifel, dass Fehler passiert sind, für die der Bund haftet, weil Organe in Vollziehung der
Gesetze rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten gesetzt haben. Er hält ein Trauerschmerzengeld von 30.000 Euro pro Person für angemessen. Der Bund habe hingegen erst nach Einbringung der Klage 10.000 Euro pro Person angeboten – „allerdings vorbehaltlich des Ergebnisses einer Prüfung, ob die Ansprüche zu Recht bestehen“.
Der Attentäter, ein 20-jähriger Anhänger der radikalislamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“, war nach einer Verurteilung wegen terroristischer Vereinigung vorzeitig bedingt entlassen worden und nicht mehr in den Fokus der Verfassungsschützer geraten, obwohl es Warnsignale gegeben hatte.