Ärztin verschrieb Covid-Patienten Ivermectin – Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft (StA) stellte kürzlich ein Ermittlungsverfahren gegen eine Ärztin aus dem Land Salzburg ein, die im November 2021 einem an Corona erkrankten Patienten unter anderem das vorwiegend in der Tiermedizin eingesetzte Entwurmungsmittel Ivermectin verschrieben hatte. Gegen die Ärztin war wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Körperverletzung ermittelt worden. Der Patient (58) war später wegen Atemnot sowie beidseitiger Lungenentzündung im Spital gelegen.
RA Leopold Hirsch, Verteidiger der Medizinerin, sagte am Dienstag im SN-Gespräch, dass ein von der StA eingeholtes medizinisches Gutachten „ergeben hat, dass die Lungenentzündung und die schwere Atemnot, die eine stationäre Aufnahme des Mannes im Spital nötig machten, eindeutig als Folge seiner Covid19-Infektion aufgetreten sind. Anders gesagt: Die Einnahme des Ivermectin-Mittels war definitiv nicht (mit)kausal für die schwere Erkrankung des Mannes.“
Die Einstellung des Verfahrens ist bereits rechtswirksam. Sie erfolgte, weil gegen die Ärztin laut StA „kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht“. Hirsch zufolge hatte der Gutachter
auch konstatiert, dass beim Patienten nach Einnahme des Ivermectin-haltigen Mittels keine der für das besagte Präparat typischen Nebenwirkungen wie etwa lebensbedrohliche neurologische Symptome aufgetreten seien. Zudem habe das Präparat zu keiner Verschlechterung des Krankheitsverlaufs geführt. „Der Patient hatte meine Mandantin telefonisch ausdrücklich um Verschreibung eines alternativen Medikaments gebeten. Sie hat es ihm neben schulmedizinischen Arzneien und nach entsprechender Aufklärung zum ,Off-LabelUse‘ verschrieben“, so Hirsch. Laut SN-Recherchen läuft gegen die Frau weiter ein Disziplinarverfahren der Ärztekammer.