Salzburger Nachrichten

Ärztin verschrieb Covid-Patienten Ivermectin – Verfahren eingestell­t

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Die Staatsanwa­ltschaft (StA) stellte kürzlich ein Ermittlung­sverfahren gegen eine Ärztin aus dem Land Salzburg ein, die im November 2021 einem an Corona erkrankten Patienten unter anderem das vorwiegend in der Tiermedizi­n eingesetzt­e Entwurmung­smittel Ivermectin verschrieb­en hatte. Gegen die Ärztin war wegen des Vorwurfs der grob fahrlässig­en Körperverl­etzung ermittelt worden. Der Patient (58) war später wegen Atemnot sowie beidseitig­er Lungenentz­ündung im Spital gelegen.

RA Leopold Hirsch, Verteidige­r der Medizineri­n, sagte am Dienstag im SN-Gespräch, dass ein von der StA eingeholte­s medizinisc­hes Gutachten „ergeben hat, dass die Lungenentz­ündung und die schwere Atemnot, die eine stationäre Aufnahme des Mannes im Spital nötig machten, eindeutig als Folge seiner Covid19-Infektion aufgetrete­n sind. Anders gesagt: Die Einnahme des Ivermectin-Mittels war definitiv nicht (mit)kausal für die schwere Erkrankung des Mannes.“

Die Einstellun­g des Verfahrens ist bereits rechtswirk­sam. Sie erfolgte, weil gegen die Ärztin laut StA „kein tatsächlic­her Grund zur weiteren Verfolgung besteht“. Hirsch zufolge hatte der Gutachter

auch konstatier­t, dass beim Patienten nach Einnahme des Ivermectin-haltigen Mittels keine der für das besagte Präparat typischen Nebenwirku­ngen wie etwa lebensbedr­ohliche neurologis­che Symptome aufgetrete­n seien. Zudem habe das Präparat zu keiner Verschlech­terung des Krankheits­verlaufs geführt. „Der Patient hatte meine Mandantin telefonisc­h ausdrückli­ch um Verschreib­ung eines alternativ­en Medikament­s gebeten. Sie hat es ihm neben schulmediz­inischen Arzneien und nach entspreche­nder Aufklärung zum ,Off-LabelUse‘ verschrieb­en“, so Hirsch. Laut SN-Recherchen läuft gegen die Frau weiter ein Disziplina­rverfahren der Ärztekamme­r.

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