Frau erstochen: Sie hatte Gatten schon wegen Gewalt angezeigt
Mordbeschuldigter gibt Tötung der Ehefrau zu, sein Anwalt spricht von Totschlag. Gegen den 41-Jährigen bestand ein Kontaktverbot.
Am Samstagvormittag hatte sich der 41-jährige nunmehr Mordbeschuldigte der Polizei gestellt. Und dann im Zuge seiner mehrstündigen Vernehmung durch die Ermittler des Landeskriminalamts eingeräumt, seine 30-jährige Ehefrau am Freitag gegen Mittag zu Tode gebracht zu haben. Das Paar hatte nach schon länger schwelenden privaten, aber auch ins Berufliche übergreifenden Konflikten in den vergangenen
Trennung gelebt.
Erschütterndes Faktum ist: Die junge Frau und zweifache Mutter aus Piesendorf war Freitagnachmittag von Angehörigen mit schweren Stichverletzungen tot aufgefunden worden – in jenem örtlichen Hotel-Gasthof, den das Paar bis vor einiger Zeit gemeinsam betrieben hatte. Todesursächlich war ein Verbluten.
Wie sich bei der Obduktion herausstellte, wies die Leiche drei offensichtliche Stichverletzungen sowie Würgemale auf. Der 41-jährige Gatte und mutmaßliche Täter war nach der Bluttat geflüchtet, die Polizei hatte intensiv nach ihm gefahndet. Die Nacht hatte der Gastronom im Keller des Hauses eines nichts ahnenden Freunds verbracht. Dann war er zu seinen Eltern ins benachbarte Uttendorf gefahren, hatte sich dort umgezogen, offenbar
Monaten
in den Vater eingeweiht
Polizei angerufen.
Der am Sonntag in die Justizanstalt überstellte Beschuldigte steht unter dringendem Mordverdacht. Das Vorliegen eines Mords bzw. einer vorsätzlichen Tötung gemäß Paragraf 75 Strafgesetzbuch weist Rechtsanwalt Franz Essl, Verteidiger des 41-Jährigen, im SN-Gespräch aber zurück: „Mein unbescholtener Mandant war zum Zeitpunkt der Tat in einer absoluten Ausnahmesituation. Er war völlig verzweifelt, zudem hat ihn seine Frau gedemütigt. Er hat die Tötung nicht geplant, er hat sich
und
die vielmehr in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hinreißen lassen. Was aus meiner Sicht den Tatbestand des Totschlags (§ 76 StGB, Anm.) darstellt.“
Essl zufolge kam es in dem Bed-and-Breakfast-Gasthof, in dem sein Mandant zuletzt ohne seine junge Frau wohnte, wieder einmal zu einem heftigen Streit. „Die Auseinandersetzung dort in der Küche ist völlig eskaliert. Er hat dann spontan zu einem herumliegenden Küchenmesser gegriffen.“Bei der Vernehmung soll der Beschuldigte seinem Anwalt zufolge etwa auch ausgesagt haben: „Ich wollte einfach mehr, dass sie ruhig ist.“
Es gilt als sicher, dass über den mordbeschuldigten Ehemann die U-Haft verhängt wird – bis Sonntagabend war dies noch nicht erfolgt. Zur Erklärung: Bei (Verdacht auf) Kapitalverbrechen mit einer Mindeststrafdrohung von zehn Jahren – wie bei Mord – ist die U-Haft per Gesetz „bedingtobligatorisch“, also gleichsam verpflichtend zu verhängen.
SN-Recherchen zufolge hatten sich das 30-jährige Opfer, eine Piesendorferin, und der 41-Jährige, ein gebürtiger Deutscher, der als Sechsjähriger in den Pinzgau kam, vor rund zwölf Jahren kennengelernt. Das Paar – 2017 wurde geheiratet – hat eine gemeinsame Tochter (6); dazu hinterlässt das Opfer eine weitere Tochter (12) aus einer früheren Beziehung. Auch der Mordverdächtige hat noch ein weiteres Kind (20).
2020 hatte der 41-Jährige mehrere Lokale in Piesendorf übernommen, die das Paar gemeinsam betrieb. Vor einigen Monaten habe die 30-Jährige die Lokale – unter anderem das Buffet des örtlichen Schwimmbads – übernehmen wollen. Im heftigen Streit um die Trennungsmodalitäten habe der Ehemann dem schließlich zugestimmt.
Fakt ist auch: Das nunmehrige Opfer hatte ihren Mann heuer bereits wegen häuslicher Gewalt (gefährlicher Drohungen, Stalking, Körperverletzung) angezeigt. Laut Polizeisprecher Hans Wolfgruber führte dies im April dann zu einem behördlichen Betretungsund Annäherungsverbot gegen den Ehemann. Laut dem Polizeisprecher hat der Mordbeschuldigte die 30-Jährige dann am Freitag, wie auch schon mehrmals zuvor, kontaktiert und um ein Treffen gebeten, bei dem es – so Wolfgruber – „um notwendige Belange der gemeinsamen Gastronomiebetriebe gehen sollte“. Letztlich kam es zur tödlichen Eskalation.
nur
„Er hat die Tat nicht geplant, es war eine Affekthandlung.“