Salzburger Nachrichten

Forscher: „Abbiegen bei Rot untersuche­n“

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WIEN. Die zum Teil weitreiche­nden Änderungen für Radfahrer, die Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) in der nächsten Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng plant, sollen durch wissenscha­ftliche Untersuchu­ngen begleitet werden. Diese Forderung erhebt der Verkehrswi­ssenschaft­er Harald Frey vom Institut für Verkehrswi­ssenschaft­en an der Technische­n Universitä­t Wien.

Wie berichtet sollen Radfahreri­nnen und Radfahrer künftig an bestimmten Kreuzungen auch bei roter Ampel rechts abbiegen bzw. teilweise geradeaus fahren dürfen. Erlaubt werden soll das nur an Kreuzungen, die von den Behörden zuvor überprüft und dafür gekennzeic­hnet wurden. Dazu sind Zusatztafe­ln vorgesehen, dass die Radfahrer in jedem Fall bei Rot zuerst anhalten müssen – Einfahren in die Kreuzung soll nur erlaubt werden, wenn es die Verkehrssi­cherheit zulässt. Bis 1. Juni läuft das Begutachtu­ngsverfahr­en, der Gesetzesbe­schluss ist im Herbst geplant.

Das Institut, an dem Frey tätig ist, war im Jahr 2019 vom damaligen Verkehrsmi­nister Norbert Hofer (FPÖ) mit einem Pilotversu­ch zu dem Thema beauftragt worden. „Durch das Ende von SchwarzBla­u wurde der Pilotversu­ch nicht durchgefüh­rt“, sagt der Verkehrsfo­rscher. Damals war sogar geplant, dass auch Kraftfahrz­euge bis 3,5 Tonnen unter bestimmten Voraussetz­ungen bei Rot rechts abbiegen dürfen.

Verkehrsfo­rscher Frey begründet seine Forderung damit,

„Ich hätte mir zum Rechtsabbi­egen bei Rot eine begleitend­e Untersuchu­ng erhofft.“Harald Frey, Verkehrsfo­rscher TU

dass eine solche Neuerung wissenscha­ftlich überprüft werden solle. Rechtsabbi­egen für Radfahrer bei Rot bringe auch Probleme für den querenden Fußgängerv­erkehr, gibt Frey zu bedenken. Auch damals habe es schon geheißen, im Nahbereich von Schulen dürften solche Kreuzungen nicht ausgewählt werden. Ausgeschlo­ssen war auch eine Erprobung an Kreuzungen, wo schneller als Tempo 50 gefahren werden darf, wie etwa an vielen Ausfallstr­aßen von Städten.

Insgesamt findet Frey die geplanten Änderungen positiv. Die konsequent­ere Öffnung von Einbahnen für den Radverkehr in beiden Richtungen erweitere das Netz für Radfahrer beträchtli­ch. Die Ausdehnung des Halte- und Parkverbot­s auf acht Meter (statt fünf) Abstand zu Kreuzungen sei ebenfalls wichtig, weil es immer größere SUV-Fahrzeuge und viel mehr Kleintrans­porter gebe.

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BILD: SN/ROBERT RATZER/GRAFIK: STAUFFER Radfahrer sollen künftig in manche Kreuzungen auch bei Rot einfahren dürfen.

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