Forscher: „Abbiegen bei Rot untersuchen“
WIEN. Die zum Teil weitreichenden Änderungen für Radfahrer, die Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) in der nächsten Novelle der Straßenverkehrsordnung plant, sollen durch wissenschaftliche Untersuchungen begleitet werden. Diese Forderung erhebt der Verkehrswissenschafter Harald Frey vom Institut für Verkehrswissenschaften an der Technischen Universität Wien.
Wie berichtet sollen Radfahrerinnen und Radfahrer künftig an bestimmten Kreuzungen auch bei roter Ampel rechts abbiegen bzw. teilweise geradeaus fahren dürfen. Erlaubt werden soll das nur an Kreuzungen, die von den Behörden zuvor überprüft und dafür gekennzeichnet wurden. Dazu sind Zusatztafeln vorgesehen, dass die Radfahrer in jedem Fall bei Rot zuerst anhalten müssen – Einfahren in die Kreuzung soll nur erlaubt werden, wenn es die Verkehrssicherheit zulässt. Bis 1. Juni läuft das Begutachtungsverfahren, der Gesetzesbeschluss ist im Herbst geplant.
Das Institut, an dem Frey tätig ist, war im Jahr 2019 vom damaligen Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) mit einem Pilotversuch zu dem Thema beauftragt worden. „Durch das Ende von SchwarzBlau wurde der Pilotversuch nicht durchgeführt“, sagt der Verkehrsforscher. Damals war sogar geplant, dass auch Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen unter bestimmten Voraussetzungen bei Rot rechts abbiegen dürfen.
Verkehrsforscher Frey begründet seine Forderung damit,
„Ich hätte mir zum Rechtsabbiegen bei Rot eine begleitende Untersuchung erhofft.“Harald Frey, Verkehrsforscher TU
dass eine solche Neuerung wissenschaftlich überprüft werden solle. Rechtsabbiegen für Radfahrer bei Rot bringe auch Probleme für den querenden Fußgängerverkehr, gibt Frey zu bedenken. Auch damals habe es schon geheißen, im Nahbereich von Schulen dürften solche Kreuzungen nicht ausgewählt werden. Ausgeschlossen war auch eine Erprobung an Kreuzungen, wo schneller als Tempo 50 gefahren werden darf, wie etwa an vielen Ausfallstraßen von Städten.
Insgesamt findet Frey die geplanten Änderungen positiv. Die konsequentere Öffnung von Einbahnen für den Radverkehr in beiden Richtungen erweitere das Netz für Radfahrer beträchtlich. Die Ausdehnung des Halte- und Parkverbots auf acht Meter (statt fünf) Abstand zu Kreuzungen sei ebenfalls wichtig, weil es immer größere SUV-Fahrzeuge und viel mehr Kleintransporter gebe.