Ein Koffer voller Geld war nur ein Mal dabei
STEFANIE SCHENKER
SALZBURG-STADT. Vor Norbert Haslauer liegt viel Arbeit. Er und seine Kollegen im Fundservice bereiten im Lager beim städtischen Wirtschaftshof mehr als 3000 Fundgegenstände für den Abverkauf vor. „Was haben wir denn da?“, fragt Norbert Haslauer und zieht zwei weiße Schlittschuhe aus einem der Kartons. In einer anderen Schachtel findet er einen karierten Mantel und eine Fuchspelzmütze. Noch im Fundbüro im Schloss Mirabell lagern elektronische Geräte wie Laptops oder Kameras. Auch sie kommen – nachdem sie mindestens ein Jahr lang aufbewahrt worden sind und der Finder kein Eigeninteresse als neuer Eigentümer angemeldet hat – in den Abverkauf.
Die Rosinen herauspicken kann man sich aber nicht. Wer sich für die Sachen interessiert, muss alles nehmen. Es handelt sich um mehr als 3000 Gegenstände, die am 31. Mai an den Bestbieter gehen.
Ob er in den knapp 20 Jahren, in denen er im Fundservice arbeitet, schon einmal auf einen Koffer voller Geld gestoßen ist? Norbert
Haslauer: „Ja, ein Mal. Das war ein Trolley voller Ein- und Zwei-Cent-Münzen“, sagt er. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist habe er den Trolley zur Bank gebracht, wo die Münzen gezählt wurden. Das Geld – rund 160 Euro – floss in die Stadtkasse. Dasselbe wird auch mit dem Erlös aus dem Abverkauf passieren.
„Wir haben den gesetzlichen Auftrag, diese Fundgegenstände nutzbringend zu verwerten“, erklärt Fundwesen-Leiter Michael Duhatschek. Davor suchen Fundamt-Mitarbeiter nach den „Verlustträgern“, wie die Besitzer im Amtsdeutsch genannt werden. Das geschieht einerseits über die Plattform andererseits wird auch in Jackentaschen oder in nicht verschlossenen Koffern nach Hinweisen auf mögliche Besitzer gesucht. Handybesitzer werden mithilfe der
IMEI-Nummer und des Betreibers ausfindig gemacht. Ist das nicht möglich, werden die Daten von einer Spezialfirma gelöscht, bevor das Gerät in einen Abverkauf kommen kann. Lassen sich die Daten nicht löschen, etwa weil das Handy per Code gesperrt ist, wird es von einem dafür zertifizierten Betrieb geschreddert. Nicht zuständig ist das Fundservice für die Auszahlung eines Finderlohns. Bei verlorenen Sachen beträgt er zehn Prozent des Wertes, bei vergessenen fünf Prozent, ab einem Wert von mehr als 2000 Euro halbieren sich die Prozentsätze. Dabei handelt es sich um eine privatrechtliche Sache.
Interessenten für den Abverkauf können sich bis 29. Mai um 24 Uhr online einen Besichtigungstermin vereinbaren. Begutachtet werden können die Gegenstände am 31. Mai im Zehn-Minuten-Takt von 9 bis 15 Uhr. Anschließend kann man ein verbindliches schriftliches Angebot legen. Das Mindestangebot liegt bei 1500 Euro, wobei 200 Euro als Kaution vorab zu hinterlegen sind. Um 15.30 Uhr wird verkündet, wer den Zuschlag erhält.
„Zu uns kommen auch die in Zügen und Bussen vergessenen Sachen.“