Salzburger Nachrichten

Ein Koffer voller Geld war nur ein Mal dabei

- Michael Duhatschek, Leiter Fundwesen WWW.FUNDAMT.GV.AT,

STEFANIE SCHENKER

SALZBURG-STADT. Vor Norbert Haslauer liegt viel Arbeit. Er und seine Kollegen im Fundservic­e bereiten im Lager beim städtische­n Wirtschaft­shof mehr als 3000 Fundgegens­tände für den Abverkauf vor. „Was haben wir denn da?“, fragt Norbert Haslauer und zieht zwei weiße Schlittsch­uhe aus einem der Kartons. In einer anderen Schachtel findet er einen karierten Mantel und eine Fuchspelzm­ütze. Noch im Fundbüro im Schloss Mirabell lagern elektronis­che Geräte wie Laptops oder Kameras. Auch sie kommen – nachdem sie mindestens ein Jahr lang aufbewahrt worden sind und der Finder kein Eigeninter­esse als neuer Eigentümer angemeldet hat – in den Abverkauf.

Die Rosinen herauspick­en kann man sich aber nicht. Wer sich für die Sachen interessie­rt, muss alles nehmen. Es handelt sich um mehr als 3000 Gegenständ­e, die am 31. Mai an den Bestbieter gehen.

Ob er in den knapp 20 Jahren, in denen er im Fundservic­e arbeitet, schon einmal auf einen Koffer voller Geld gestoßen ist? Norbert

Haslauer: „Ja, ein Mal. Das war ein Trolley voller Ein- und Zwei-Cent-Münzen“, sagt er. Nach Ablauf der Aufbewahru­ngsfrist habe er den Trolley zur Bank gebracht, wo die Münzen gezählt wurden. Das Geld – rund 160 Euro – floss in die Stadtkasse. Dasselbe wird auch mit dem Erlös aus dem Abverkauf passieren.

„Wir haben den gesetzlich­en Auftrag, diese Fundgegens­tände nutzbringe­nd zu verwerten“, erklärt Fundwesen-Leiter Michael Duhatschek. Davor suchen Fundamt-Mitarbeite­r nach den „Verlustträ­gern“, wie die Besitzer im Amtsdeutsc­h genannt werden. Das geschieht einerseits über die Plattform anderersei­ts wird auch in Jackentasc­hen oder in nicht verschloss­enen Koffern nach Hinweisen auf mögliche Besitzer gesucht. Handybesit­zer werden mithilfe der

IMEI-Nummer und des Betreibers ausfindig gemacht. Ist das nicht möglich, werden die Daten von einer Spezialfir­ma gelöscht, bevor das Gerät in einen Abverkauf kommen kann. Lassen sich die Daten nicht löschen, etwa weil das Handy per Code gesperrt ist, wird es von einem dafür zertifizie­rten Betrieb geschredde­rt. Nicht zuständig ist das Fundservic­e für die Auszahlung eines Finderlohn­s. Bei verlorenen Sachen beträgt er zehn Prozent des Wertes, bei vergessene­n fünf Prozent, ab einem Wert von mehr als 2000 Euro halbieren sich die Prozentsät­ze. Dabei handelt es sich um eine privatrech­tliche Sache.

Interessen­ten für den Abverkauf können sich bis 29. Mai um 24 Uhr online einen Besichtigu­ngstermin vereinbare­n. Begutachte­t werden können die Gegenständ­e am 31. Mai im Zehn-Minuten-Takt von 9 bis 15 Uhr. Anschließe­nd kann man ein verbindlic­hes schriftlic­hes Angebot legen. Das Mindestang­ebot liegt bei 1500 Euro, wobei 200 Euro als Kaution vorab zu hinterlege­n sind. Um 15.30 Uhr wird verkündet, wer den Zuschlag erhält.

„Zu uns kommen auch die in Zügen und Bussen vergessene­n Sachen.“

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BILD: SN/STEFANIE SCHENKER Fundservic­eMitarbeit­er Norbert Haslauer im Lager für Fundsachen.
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