Inzesttäter von Amstetten wird weiter in Anstalt untergebracht
Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nicht bedingt aus dem Maßnahmenin den Normalvollzug entlassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe die Notwendigkeit der weiteren Anstaltsunterbringung festgestellt, teilte das Landesgericht Krems am Dienstag mit.
Das für die Justizanstalt Stein zuständige Vollzugsgericht hatte Josef
F. mit Beschluss vom 1. April bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen und angeordnet, dass weiter die über ihn verhängte lebenslange Haftstrafe vollzogen wird. Die Staatsanwaltschaft Krems erhob dagegen Beschwerde, der Folge gegeben wurde. Der Beschluss wurde damit begründet, dass unverändert eine nicht behandelbare schwerwiegende Erkrankung vorliege, die eine Einweisung rechtfertige.