Salzburger Nachrichten

Inzesttäte­r von Amstetten wird weiter in Anstalt untergebra­cht

- SN, APA

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilt­e und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her eingewiese­ne Josef F. wird nicht bedingt aus dem Maßnahmeni­n den Normalvoll­zug entlassen. Das Oberlandes­gericht (OLG) Wien habe die Notwendigk­eit der weiteren Anstaltsun­terbringun­g festgestel­lt, teilte das Landesgeri­cht Krems am Dienstag mit.

Das für die Justizanst­alt Stein zuständige Vollzugsge­richt hatte Josef

F. mit Beschluss vom 1. April bedingt aus dem Maßnahmenv­ollzug entlassen und angeordnet, dass weiter die über ihn verhängte lebenslang­e Haftstrafe vollzogen wird. Die Staatsanwa­ltschaft Krems erhob dagegen Beschwerde, der Folge gegeben wurde. Der Beschluss wurde damit begründet, dass unveränder­t eine nicht behandelba­re schwerwieg­ende Erkrankung vorliege, die eine Einweisung rechtferti­ge.

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