Was tun gegen die Inflation? Gefrierfleisch kaufen!
Ständig steigende Preise: Vor exakt 100 Jahren hatten die Salzburger auch genau dieses Problem. Die Politik war aufgefordert, die sprunghafte Teuerung mit Gegenmaßnahmen einzudämmen. „Das Landwirtschaftsamt hat sofort im Einvernehmen mit der Preisprüfungsstelle im Wege des Kriegswirtschaftlichen Überwachungsamtes die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet“, stand am 18. Juni 1922 in der „Salzburger Chronik“. Preisexzesse sollten verhindert werden. Das Überwachungsamt werde durch eine „erhöhte Kontrolle der Fremdenbetriebe und eine Perlustrierung der Fremden“gegen Hamsterkäufe vorgehen.
Besonders stark stiegen die Fleischpreise. Die Landesregierung reagierte mit einem Verbot des Kettenhandels mit Vieh und Fleisch und kaufte Gefrierfleisch, um die Fleischpreise zu drücken. „Die Gefrierfleischausgabe wird in den allernächsten Tagen stattfinden und regelmäßig fortgesetzt werden“, hieß es zur Jahresmitte 1922. Allerdings: Sonderlich beliebt war das eingefrorene Fleisch bei den Salzburgern nicht. Es musste noch Überzeugungsarbeit betrieben werden. „Da aber das ausländische Gefrierfleisch in weiten Kreisen der Bevölkerung falsch beurteilt wird, scheint es notwendig festzustellen, daß nach wissenschaftlichen Prüfungen das Gefrierfleisch dem Frischfleisch an Nährgehalt und Verdaulichkeit nicht nur gleich steht, sondern es sogar übertrifft“, schrieb das „Volksblatt“. Um das Austreten des Saftes zu verhindern, müsse man jedoch das in den äußeren Schichten des Fleisches befindliche Eiweiß so schnell wie möglich zum Gerinnen bringen, so der Tipp.
Nicht wenige Unternehmer mussten sich damals den Vorwurf der Preistreiberei gefallen lassen. So kritisierte etwa die Landesregierung nach dem Pfingstwochenende 1922 die hohen Gasthauspreise. „Um irgendwelchen Preisexzessen in dieser Hinsicht künftighin vorzubeugen, wurde das Kriegswirtschaftliche Überwachungsamt neuerlich beauftragt, der Preisbildung in Gasthaus- und Hotelbetrieben erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden“, hieß es in der „Salzburger Wacht“. Wer Kettenhandel betrieb – also wirtschaftlich nicht gerechtfertigten Zwischenhandel, der den Endpreis unnötig erhöhte –, musste mit Strafverfahren und der Beschlagnahme der Waren rechnen.
Taxenbacher Bäuerinnen traf eine von ihnen Anfang Juni eingebrachte Anzeige wie ein Bumerang: Einkäufer hätten Eier und Butter nicht bezahlt, meldeten sie. Die Erhebungen der Polizei brachten schließlich zutage, dass die Bäuerinnen weit überhöhte Preise verlangt hatten. Die Folge: Die Bäuerinnen wurden wegen Preistreiberei zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt.