Regierung lockert das Epidemiegesetz
Bei milden Verläufen Verkehrsbeschränkungen statt Quarantäne.
Die Corona-Quarantäne könnte bald der Vergangenheit angehören. Im Epidemiegesetz wird ein Passus eingefügt, der es dem Gesundheitsminister ermöglicht, den Patienten statt der Absonderung Verkehrsbeschränkungen aufzuerlegen. Die Omikron-Variante habe gezeigt, dass dies bei vorwiegend milden Krankheitsverläufen ein taugliches Mittel sein könne, um die Verbreitung einzudämmen, heißt es in den Erläuterungen zu der Novelle.
Auch bei künftigen Virusvarianten, die mit Omikron vergleichbare Eigenschaften aufweisen, könnten Absonderungen entbehrlich sein und bloße Verkehrsbeschränkungen ausreichen. Die vorgesehene Verordnungsermächtigung erlaube in diesem Fall eine schnelle Anpassung an die Eigenschaften der vorherrschenden Virusvariante. Als Verkehrsbeschränkungen sind u. a. die Verpflichtung zum Tragen einer Maske oder Abstandsregeln denkbar, ebenso das Verbot des Betretens von Arbeitsorten oder des Benutzens von Verkehrsmitteln.