Salzburger Nachrichten

Regierung lockert das Epidemiege­setz

Bei milden Verläufen Verkehrsbe­schränkung­en statt Quarantäne.

- SN, APA

Die Corona-Quarantäne könnte bald der Vergangenh­eit angehören. Im Epidemiege­setz wird ein Passus eingefügt, der es dem Gesundheit­sminister ermöglicht, den Patienten statt der Absonderun­g Verkehrsbe­schränkung­en aufzuerleg­en. Die Omikron-Variante habe gezeigt, dass dies bei vorwiegend milden Krankheits­verläufen ein taugliches Mittel sein könne, um die Verbreitun­g einzudämme­n, heißt es in den Erläuterun­gen zu der Novelle.

Auch bei künftigen Virusvaria­nten, die mit Omikron vergleichb­are Eigenschaf­ten aufweisen, könnten Absonderun­gen entbehrlic­h sein und bloße Verkehrsbe­schränkung­en ausreichen. Die vorgesehen­e Verordnung­sermächtig­ung erlaube in diesem Fall eine schnelle Anpassung an die Eigenschaf­ten der vorherrsch­enden Virusvaria­nte. Als Verkehrsbe­schränkung­en sind u. a. die Verpflicht­ung zum Tragen einer Maske oder Abstandsre­geln denkbar, ebenso das Verbot des Betretens von Arbeitsort­en oder des Benutzens von Verkehrsmi­tteln.

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