Betrugsprozess um Geflügelbetrieb
Angeklagter sprach von Schmiergeldern, weitere Ermittlungen nötig.
Ein 47-Jähriger, der beim Geflügelverarbeiter Hubers Landhendl in Pfaffstätt (Bezirk Braunau) mit falschen Rechnungen um rund 2,3 Millionen Euro betrogen haben soll, musste sich am Mittwoch am Landesgericht Ried im Innkreis verantworten. Der Angeklagte, der bisher geschwiegen hat, tischte dem Gericht eine überraschende Version auf und schilderte ein angebliches Schmiergeldsystem in der Firma, wobei er zwei namentlich nicht genannte Mitarbeiter beschuldigte. Der Prozess wurde für weitere Ermittlungen vertagt.
Das Unternehmen mit mehreren Hundert Beschäftigten, das im März 2016 an die Schweizer Bell-Gruppe verkauft wurde und ab 1990 ein Vorreiter im Biobereich war, wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern.
Die Staatsanwaltschaft Ried legt dem zweifach vorbestraften Bosnier schweren Betrug zur Last. Ihm drohen bei einem Schuldspruch ein bis zehn Jahre Haft. Der Mann soll sich als Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer slowenischen Firma ausgegeben haben. Von Anfang Jänner 2017 bis November 2020 habe er dem Unternehmen Geld herausgelockt. Erst 2020 habe eine Mitarbeiterin des Geflügelbetriebs den Betrug entdeckt, daraufhin wurden die Zahlungen an den Angeklagten eingestellt.
Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben seit 2015 Paletten und Kisten an die Firma geliefert. Nach einiger Zeit seien zwei Mitarbeiter auf ihn zugekommen und hätten gesagt, sie würden mitverdienen wollen, sagte er am Mittwoch vor Gericht. Das würden sie bei anderen Lieferanten auch so machen. Konkret habe er nur einen Teil der Ware abgeladen, es sei aber die gesamte Ladung abgezeichnet worden, so erklärte er das System sinngemäß. Im Gegenzug habe er den Mitarbeitern Geld geben müssen. Pro Palette habe er beispielsweise 22 Euro Schmiergeld gezahlt, bekommen habe er pro Palette 27 Euro. Unter dem Strich sei ihm also nur ein kleiner Teil des Gelds geblieben, vermutlich seien es 2000 bis 3000 Euro pro Monat gewesen. Vom angeklagten Schaden von 2,3 Millionen Euro gestand der Verteidiger des Bosniers 100.000 Euro zu.
Der Richter sagte zum Angeklagten: „Wenn Ihre Version nicht stimmt, haben Sie sich heute nichts Gutes getan.“