Zurückweisung von Asylsuchenden war illegal Das Höchstgericht bestätigt die Unrechtmäßigkeit eines Pushbacks an der steirischen Grenze.
Am 28. September 2020 wurde der Marokkaner Ayoub N. mit weiteren sechs Asylsuchenden bei einer Grenzkontrolle in der Steiermark aufgegriffen und hatte um Asyl gebeten. Trotz des Asylansuchens gegenüber den Beamten wurde die Gruppe nach Slowenien zurückgewiesen. Das Zurückdrängen von Migranten an der Grenze, obwohl sie um Asyl ansuchen, wird als Pushback bezeichnet, und in diesem Fall war das Vorgehen unrechtmäßig. Das ist nun höchstgerichtlich bestätigt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nämlich eine eingebrachte Revision der Landespolizeidirektion Steiermark gegen das zuvor erfolgte Urteil des Landesverwaltungsgerichts Steiermark zurückgewiesen.
Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren eine Maßnahmenbeschwerde von Ayoub N., der trotz eines Asylansuchens in der Südsteiermark innerhalb von nur achtundvierzig Stunden über Slowenien und Kroatien nach Bosnien gebracht worden war. Drei der Betroffenen waren laut Innenministerium unbegleitete Minderjährige. Die Personen hätten klar um Asyl gebeten und seien damit vorübergehend aufenthaltsberechtigt gewesen, hieß es seitens der Initiative PushBack Alarm Austria sowie der Asylkoordination Österreich, die den Fall dokumentiert und öffentlich gemacht hatten. Der Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner, der den gebürtigen Marokkaner vertritt, kommentierte Donnerstag in einer Pressemitteilung folgendermaßen: „Es ist uns gelungen, den Nachweis für die Verletzung eines absolut geltenden Menschenrechts zu erbringen. Es ist aber unbefriedigend, dass mein Mandant trotz der festgestellten Rechtsverletzung nicht automatisch das Recht zur Wiedereinreise nach Österreich hat.“
Der Fall ist übrigens politisch nicht unbrisant. Denn der Innenminister hieß damals Karl Nehammer (ÖVP) und dieser versicherte damals, dass es in Österreich keine illegalen Pushbacks gebe. Der grüne Koalitionspartner forderte nach Bekanntwerden des Urteils, dass mit allen Mitteln sichergestellt werden müsse, „dass sich solche Fälle nicht mehr wiederholen“. Menschen, die nach Österreich gelangen, müssten befragt werden und „wenn sie Schutz suchen, steht ihnen ein Verfahren zu“, so der grüne Sprecher für Asylpolitik, Georg Bürstmayr. Damit dies alle im Einsatz befindlichen Beamten wüssten, seien mit der ÖVP Schulungen unter Einbeziehung von Menschenrechtsexperten vereinbart worden. Bei Verstößen würden Disziplinarmaßnahmen drohen.
Marokkaner wurde nach Slowenien geschickt