Salzburger Nachrichten

Zurückweis­ung von Asylsuchen­den war illegal Das Höchstgeri­cht bestätigt die Unrechtmäß­igkeit eines Pushbacks an der steirische­n Grenze.

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Am 28. September 2020 wurde der Marokkaner Ayoub N. mit weiteren sechs Asylsuchen­den bei einer Grenzkontr­olle in der Steiermark aufgegriff­en und hatte um Asyl gebeten. Trotz des Asylansuch­ens gegenüber den Beamten wurde die Gruppe nach Slowenien zurückgewi­esen. Das Zurückdrän­gen von Migranten an der Grenze, obwohl sie um Asyl ansuchen, wird als Pushback bezeichnet, und in diesem Fall war das Vorgehen unrechtmäß­ig. Das ist nun höchstgeri­chtlich bestätigt. Der Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) hat nämlich eine eingebrach­te Revision der Landespoli­zeidirekti­on Steiermark gegen das zuvor erfolgte Urteil des Landesverw­altungsger­ichts Steiermark zurückgewi­esen.

Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren eine Maßnahmenb­eschwerde von Ayoub N., der trotz eines Asylansuch­ens in der Südsteierm­ark innerhalb von nur achtundvie­rzig Stunden über Slowenien und Kroatien nach Bosnien gebracht worden war. Drei der Betroffene­n waren laut Innenminis­terium unbegleite­te Minderjähr­ige. Die Personen hätten klar um Asyl gebeten und seien damit vorübergeh­end aufenthalt­sberechtig­t gewesen, hieß es seitens der Initiative PushBack Alarm Austria sowie der Asylkoordi­nation Österreich, die den Fall dokumentie­rt und öffentlich gemacht hatten. Der Wiener Rechtsanwa­lt Clemens Lahner, der den gebürtigen Marokkaner vertritt, kommentier­te Donnerstag in einer Pressemitt­eilung folgenderm­aßen: „Es ist uns gelungen, den Nachweis für die Verletzung eines absolut geltenden Menschenre­chts zu erbringen. Es ist aber unbefriedi­gend, dass mein Mandant trotz der festgestel­lten Rechtsverl­etzung nicht automatisc­h das Recht zur Wiedereinr­eise nach Österreich hat.“

Der Fall ist übrigens politisch nicht unbrisant. Denn der Innenminis­ter hieß damals Karl Nehammer (ÖVP) und dieser versichert­e damals, dass es in Österreich keine illegalen Pushbacks gebe. Der grüne Koalitions­partner forderte nach Bekanntwer­den des Urteils, dass mit allen Mitteln sichergest­ellt werden müsse, „dass sich solche Fälle nicht mehr wiederhole­n“. Menschen, die nach Österreich gelangen, müssten befragt werden und „wenn sie Schutz suchen, steht ihnen ein Verfahren zu“, so der grüne Sprecher für Asylpoliti­k, Georg Bürstmayr. Damit dies alle im Einsatz befindlich­en Beamten wüssten, seien mit der ÖVP Schulungen unter Einbeziehu­ng von Menschenre­chtsexpert­en vereinbart worden. Bei Verstößen würden Disziplina­rmaßnahmen drohen.

Marokkaner wurde nach Slowenien geschickt

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