Kinderschutz: Experten wollen Zugangskontrolle
Gesetzeslücke lässt die Überprüfung der Qualifikation nicht zu.
Dass ein 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann – seine Vorstrafe ist mittlerweile getilgt – in Ostösterreich mehrtägige Feriencamps für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren anbietet, sorgt weiter für Aufsehen. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, dem Mann seinen Job zu untersagen oder zu überprüfen, ob er dafür qualifiziert ist. Fachleute sehen darin eine Gesetzeslücke. Für Martina Wolf, Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, gehört das geändert. „Jemand, der mit Kindern arbeitet, sollte dafür geeignet sein. Es bräuchte eine Regelung, die das auch bei Einzelunternehmern gewährleistet“, sagte Wolf. Auch bei der Kinderund Jugendanwaltschaft Wien wünscht man sich ein Schließen der Gesetzeslücke. Im Sinne des Kinderschutzes sollte es eine Art Zugangskontrolle geben.