Salzburger Nachrichten

Ehefrau und eine Nachbarin brutal attackiert

34-Jähriger bei Gewalttate­n nicht zurechnung­sfähig – Er soll in eine Anstalt.

- Wid

Weil er unter Einfluss einer schweren psychische­n Erkrankung teils massive Gewalt gegen seine Ehefrau und gegen eine Wohnungsna­chbarin ausgeübt hatte, brachte die Staatsanwa­ltschaft gegen einen 34-jährigen Arbeiter beim Landesgeri­cht einen Antrag auf Unterbring­ung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her ein.

Laut Antrag war am 16. März ein Streit zwischen dem 34-jährigen Türken und seiner Gattin – das Paar hat zwei kleine Kinder – in deren Pongauer Wohnung eskaliert. Die Frau rannte darauf aus der Wohnung des Mehrpartei­enhauses und schrie um Hilfe. Der Ehemann, der einem neuropsych­iatrischen Gutachten zufolge an paranoider Schizophre­nie leidet, eilte ihr nach. „Angetriebe­n von Stimmen in seinem Kopf“, so der Einweisung­santrag, habe der 34-Jährige dann den Kopf seiner Gattin gepackt und diesen mehrmals wuchtig gegen

Wand und Stiegengel­änder geschlagen. Anschließe­nd soll der Mann eine zu Hilfe eilende Nachbarin, in deren Wohnung sich die verletzte Ehefrau später mit ihren Kindern in Sicherheit bringen konnte, gepackt und brutal an den Haaren zurückgeri­ssen haben. Dabei stürzte die Frau und brach sich mehrere Rippen. Später soll er noch versucht haben, die Tür der schwer verletzten Nachbarin (Opferanwal­t: RA Stefan Rieder) sowie die Tür eines weiteren Nachbarn einzutrete­n.

Brisant: Gegen den zur Tatzeit wegen seiner Schizophre­nie zurechnung­sunfähigen 34-Jährigen war auch ermittelt worden, weil er ebenfalls am Tattag, kurz zuvor in der familiären Wohnung, versucht haben soll, seinen erst 2021 geborenen Sohn vom Balkon zu werfen. Diesbezügl­iche Ermittlung­en mussten von der Staatsanwa­ltschaft aus Beweisgrün­den eingestell­t werden.

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