Ehefrau und eine Nachbarin brutal attackiert
34-Jähriger bei Gewalttaten nicht zurechnungsfähig – Er soll in eine Anstalt.
Weil er unter Einfluss einer schweren psychischen Erkrankung teils massive Gewalt gegen seine Ehefrau und gegen eine Wohnungsnachbarin ausgeübt hatte, brachte die Staatsanwaltschaft gegen einen 34-jährigen Arbeiter beim Landesgericht einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.
Laut Antrag war am 16. März ein Streit zwischen dem 34-jährigen Türken und seiner Gattin – das Paar hat zwei kleine Kinder – in deren Pongauer Wohnung eskaliert. Die Frau rannte darauf aus der Wohnung des Mehrparteienhauses und schrie um Hilfe. Der Ehemann, der einem neuropsychiatrischen Gutachten zufolge an paranoider Schizophrenie leidet, eilte ihr nach. „Angetrieben von Stimmen in seinem Kopf“, so der Einweisungsantrag, habe der 34-Jährige dann den Kopf seiner Gattin gepackt und diesen mehrmals wuchtig gegen
Wand und Stiegengeländer geschlagen. Anschließend soll der Mann eine zu Hilfe eilende Nachbarin, in deren Wohnung sich die verletzte Ehefrau später mit ihren Kindern in Sicherheit bringen konnte, gepackt und brutal an den Haaren zurückgerissen haben. Dabei stürzte die Frau und brach sich mehrere Rippen. Später soll er noch versucht haben, die Tür der schwer verletzten Nachbarin (Opferanwalt: RA Stefan Rieder) sowie die Tür eines weiteren Nachbarn einzutreten.
Brisant: Gegen den zur Tatzeit wegen seiner Schizophrenie zurechnungsunfähigen 34-Jährigen war auch ermittelt worden, weil er ebenfalls am Tattag, kurz zuvor in der familiären Wohnung, versucht haben soll, seinen erst 2021 geborenen Sohn vom Balkon zu werfen. Diesbezügliche Ermittlungen mussten von der Staatsanwaltschaft aus Beweisgründen eingestellt werden.