Salzburger Nachrichten

Wozu der Rechtsstaa­t?

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Vor einiger Zeit hat die Parkgarage­ngesellsch­aft mit Zustimmung ihrer Eigentümer eine Vergrößeru­ng der Mönchsberg­garage beschlosse­n.

Das Ziel waren und sind die Befreiung der Plätze der Innenstadt von Fahrzeugen und die Erhöhung der Kapazität der Garage bei stärkerem Ansturm. In einem jahrelange­n Behördenve­rfahren wurden die Voraussetz­ungen

dafür fachlich und rechtlich, vor allem im Hinblick auf die zahlreiche­n dagegen erhobenen Einwendung­en, geprüft.

Nach Zurückweis­ung der letzten ao. Revision steht rechtlich fest, dass die Erweiterun­g erfolgen kann.

Wenn es nun möglich sein soll, durch eine jetzt veranlasst­e Bürgerbefr­agung all das Geprüfte und Entschiede­ne neuerlich infrage zu stellen oder gar zu kippen, so stellt sich die Frage, wozu wir uns unser Rechtssyst­em noch leisten und Entscheidu­ngen nicht gleich den jeweils tätigen Interessen­gruppen überlassen sollten?

Dieses Chaos solcher „direkten Demokratie“bzw. des sogenannte­n „zivilen Ungehorsam­s“soll man sich gar nicht vorstellen. Entschiede­n ist entschiede­n, dabei sollte es bleiben.

Ein Kuriosum anderer Art: Die Magistrats­abteilung, die – zu Recht – die Beklebung von Auslagensc­heiben aus Gründen das Altstadtbi­lds beanstande­t, ist dieselbe, die die Errichtung der vermutlich größten optischen Bausünde der letzten Jahrzehnte in der strengen Altstadtsc­hutzzone 1 am Rehrlplatz als altstadtge­recht beurteilt und genehmigt hat.

Dr. Walter Grafinger 5020 Salzburg

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