Wozu der Rechtsstaat?
Vor einiger Zeit hat die Parkgaragengesellschaft mit Zustimmung ihrer Eigentümer eine Vergrößerung der Mönchsberggarage beschlossen.
Das Ziel waren und sind die Befreiung der Plätze der Innenstadt von Fahrzeugen und die Erhöhung der Kapazität der Garage bei stärkerem Ansturm. In einem jahrelangen Behördenverfahren wurden die Voraussetzungen
dafür fachlich und rechtlich, vor allem im Hinblick auf die zahlreichen dagegen erhobenen Einwendungen, geprüft.
Nach Zurückweisung der letzten ao. Revision steht rechtlich fest, dass die Erweiterung erfolgen kann.
Wenn es nun möglich sein soll, durch eine jetzt veranlasste Bürgerbefragung all das Geprüfte und Entschiedene neuerlich infrage zu stellen oder gar zu kippen, so stellt sich die Frage, wozu wir uns unser Rechtssystem noch leisten und Entscheidungen nicht gleich den jeweils tätigen Interessengruppen überlassen sollten?
Dieses Chaos solcher „direkten Demokratie“bzw. des sogenannten „zivilen Ungehorsams“soll man sich gar nicht vorstellen. Entschieden ist entschieden, dabei sollte es bleiben.
Ein Kuriosum anderer Art: Die Magistratsabteilung, die – zu Recht – die Beklebung von Auslagenscheiben aus Gründen das Altstadtbilds beanstandet, ist dieselbe, die die Errichtung der vermutlich größten optischen Bausünde der letzten Jahrzehnte in der strengen Altstadtschutzzone 1 am Rehrlplatz als altstadtgerecht beurteilt und genehmigt hat.
Dr. Walter Grafinger 5020 Salzburg