Salzburger Nachrichten

Kontrollen an Slowenien-Grenze rechtswidr­ig

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Die seit dem Jahr 2017 vollzogene­n Kontrollen an Österreich­s Grenze zu Slowenien waren rechtswidr­ig, hat das Landesverw­altungsger­icht Steiermark festgestel­lt – und zwar infolge einer angeforder­ten Vorabentsc­heidung des Europäisch­en Gerichtsho­fs. Dies berichtet die „Presse“unter Berufung auf das noch nicht veröffentl­ichte Urteil

vom 1. Juni. Der EuGH hatte festgestel­lt, dass Österreich die für Kontrollen erforderli­che ernsthafte Bedrohung der öffentlich­en Ordnung nicht nachgewies­en habe. Die Kontrollen waren mit der Begründung des Terrorismu­s vollzogen worden.

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