Kontrollen an Slowenien-Grenze rechtswidrig
Die seit dem Jahr 2017 vollzogenen Kontrollen an Österreichs Grenze zu Slowenien waren rechtswidrig, hat das Landesverwaltungsgericht Steiermark festgestellt – und zwar infolge einer angeforderten Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dies berichtet die „Presse“unter Berufung auf das noch nicht veröffentlichte Urteil
vom 1. Juni. Der EuGH hatte festgestellt, dass Österreich die für Kontrollen erforderliche ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung nicht nachgewiesen habe. Die Kontrollen waren mit der Begründung des Terrorismus vollzogen worden.