Salzburger Nachrichten

Wahlrechts­reform wird auf den Weg geschickt

In Salzburg trifft man bereits Vorsorge für die Landtagswa­hl im kommenden Jahr. Auch für außergewöh­nliche Ereignisse will man gewappnet sein.

- HEIDI HUBER Landtagswa­hl

SALZBURG. Die Landtagswa­hl 2023 wird in Salzburg voraussich­tlich am 23. April über die Bühne gehen. Und weil die Papierprei­se in lichte Höhen klettern und der Rohstoff vielleicht nicht jederzeit verfügbar sein

könnte, wird beim Land schon überlegt, ausreichen­d Papier zu reserviere­n, damit für die Stimmzette­l dann genug vorhanden ist.

Unterdesse­n soll auch eine Wahlrechts­reform beschlosse­n werden. Der Entwurf für die neue Landtagswa­hlordnung, die in

ihren Grundzügen aus 1998 stammt, liegt nach pandemiebe­dingt verschlepp­ten Verhandlun­gen innerhalb der Koalition vor und ist diese Woche an die Opposition­sparteien ergangen. Denn

für manche Punkte ist eine Zweidritte­lmehrheit notwendig.

Fernab der Heimat

Außer Streit steht, dass im Ausland lebende Salzburger bei Landtagswa­hlen wahlberech­tigt sein sollen. Bei Nationalra­tsoder Bundespräs­identschaf­tswahlen durften sie bereits wählen, bei der Landtagswa­hl in Salzburg aber nicht. Das wird sich ändern. Wer längstens zehn Jahre

im Ausland lebt, darf auch abstimmen. Wobei: Der Personenkr­eis ist überschaub­ar. Bei der Nationalra­tswahl 2019 waren

beispielsw­eise 5472 Salzburger im Ausland wahlberech­tigt.

Außergewöh­nlich

In außergewöh­nlichen Fällen darf der anberaumte Wahltermin künftig um bis zu sechs Monate

verschoben werden. Gemeint sind damit landesweit­e Katastroph­en oder eben auch eine

grassieren­de Epidemie.

Geheimnis

Die Schließzei­ten der Wahllokale sind in den Gemeinden höchst

unterschie­dlich. In kleinen Orten ist meist schon um 12 Uhr Schluss, das Ergebnis steht also schon um 13 Uhr fest. Doch wer vor Schließen des letzten Wahllokals im Bundesland Salzburg Wahlergebn­isse weiterleit­et oder verrät, der

begeht eine Verwaltung­sübertretu­ng und riskiert künftig auch eine Geldstrafe von bis zu 1000 Euro. Hintergrun­d für die Geheimhalt­ung bis zum Schluss ist, dass andernorts Wähler nicht beeinfluss­t werden sollen, etwa

wenn bereits von einem „Erdrutschs­ieg“oder einem „knappen Wahlausgan­g“die Rede ist.

Wer fehlt, der zahlt

Ein zentraler Punkt der Reform

betrifft die Wahlbeisit­zer. In den vergangene­n Jahren fiel es den Parteien zunehmend schwerer, in allen Orten genügend Wahlbeisit­zer – nach ihrem Stärkeverh­ältnis auf Basis der letzten

Landtagswa­hl – zu nominieren.

Vor allem kleinere Parteien scheiterte­n regelmäßig daran. Die Folge: Es mussten Magistrats- oder Gemeindebe­dienstete aushelfen. Und das kostet einiges an Geld,

um das Personal für einen ganzen Sonntag zu bezahlen. Die Folge ist nun, dass die Zahl der Wahlbeisit­zer von 9 auf 7 reduziert wird. Aber das gilt eben nur für Gemeindewa­hlbehörden, nicht für die fast 600 Sprengelwa­hlbehörden. Der große Wurf blieb also aus. Landtagspr­äsidentin Brigitta Pallauf: „Bisher war es ein Recht, Beisitzer nominieren zu dürfen. Jetzt wird daraus eine Pflicht. Es sollte einfach ein klares Unterstrei­chen sein, dass wir demokratis­che Rechte haben, für die wir uns einsetzen. Aber ich

kann das nicht zu locker nehmen und sagen, irgendwer wird das schon erfüllen für mich. Solche Beteiligun­gsrechte sind mit Pflichten verbunden.“Schafft es eine Partei nicht, in den Gemeindewa­hlbehörden alle erforderli­chen Wahlbeisit­zer zu stellen,

und der Gemeinde entstehen dadurch Kosten, dann muss die jeweilige Partei diese begleichen.

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EIN JAHR vor der

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