Wahlrechtsreform wird auf den Weg geschickt
In Salzburg trifft man bereits Vorsorge für die Landtagswahl im kommenden Jahr. Auch für außergewöhnliche Ereignisse will man gewappnet sein.
SALZBURG. Die Landtagswahl 2023 wird in Salzburg voraussichtlich am 23. April über die Bühne gehen. Und weil die Papierpreise in lichte Höhen klettern und der Rohstoff vielleicht nicht jederzeit verfügbar sein
könnte, wird beim Land schon überlegt, ausreichend Papier zu reservieren, damit für die Stimmzettel dann genug vorhanden ist.
Unterdessen soll auch eine Wahlrechtsreform beschlossen werden. Der Entwurf für die neue Landtagswahlordnung, die in
ihren Grundzügen aus 1998 stammt, liegt nach pandemiebedingt verschleppten Verhandlungen innerhalb der Koalition vor und ist diese Woche an die Oppositionsparteien ergangen. Denn
für manche Punkte ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Fernab der Heimat
Außer Streit steht, dass im Ausland lebende Salzburger bei Landtagswahlen wahlberechtigt sein sollen. Bei Nationalratsoder Bundespräsidentschaftswahlen durften sie bereits wählen, bei der Landtagswahl in Salzburg aber nicht. Das wird sich ändern. Wer längstens zehn Jahre
im Ausland lebt, darf auch abstimmen. Wobei: Der Personenkreis ist überschaubar. Bei der Nationalratswahl 2019 waren
beispielsweise 5472 Salzburger im Ausland wahlberechtigt.
Außergewöhnlich
In außergewöhnlichen Fällen darf der anberaumte Wahltermin künftig um bis zu sechs Monate
verschoben werden. Gemeint sind damit landesweite Katastrophen oder eben auch eine
grassierende Epidemie.
Geheimnis
Die Schließzeiten der Wahllokale sind in den Gemeinden höchst
unterschiedlich. In kleinen Orten ist meist schon um 12 Uhr Schluss, das Ergebnis steht also schon um 13 Uhr fest. Doch wer vor Schließen des letzten Wahllokals im Bundesland Salzburg Wahlergebnisse weiterleitet oder verrät, der
begeht eine Verwaltungsübertretung und riskiert künftig auch eine Geldstrafe von bis zu 1000 Euro. Hintergrund für die Geheimhaltung bis zum Schluss ist, dass andernorts Wähler nicht beeinflusst werden sollen, etwa
wenn bereits von einem „Erdrutschsieg“oder einem „knappen Wahlausgang“die Rede ist.
Wer fehlt, der zahlt
Ein zentraler Punkt der Reform
betrifft die Wahlbeisitzer. In den vergangenen Jahren fiel es den Parteien zunehmend schwerer, in allen Orten genügend Wahlbeisitzer – nach ihrem Stärkeverhältnis auf Basis der letzten
Landtagswahl – zu nominieren.
Vor allem kleinere Parteien scheiterten regelmäßig daran. Die Folge: Es mussten Magistrats- oder Gemeindebedienstete aushelfen. Und das kostet einiges an Geld,
um das Personal für einen ganzen Sonntag zu bezahlen. Die Folge ist nun, dass die Zahl der Wahlbeisitzer von 9 auf 7 reduziert wird. Aber das gilt eben nur für Gemeindewahlbehörden, nicht für die fast 600 Sprengelwahlbehörden. Der große Wurf blieb also aus. Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf: „Bisher war es ein Recht, Beisitzer nominieren zu dürfen. Jetzt wird daraus eine Pflicht. Es sollte einfach ein klares Unterstreichen sein, dass wir demokratische Rechte haben, für die wir uns einsetzen. Aber ich
kann das nicht zu locker nehmen und sagen, irgendwer wird das schon erfüllen für mich. Solche Beteiligungsrechte sind mit Pflichten verbunden.“Schafft es eine Partei nicht, in den Gemeindewahlbehörden alle erforderlichen Wahlbeisitzer zu stellen,
und der Gemeinde entstehen dadurch Kosten, dann muss die jeweilige Partei diese begleichen.