Salzburger Nachrichten

Anklage: 59-Jähriger besaß 500.000 Kinderporn­o-Dateien

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Frühpensio­nist verschafft­e sich demnach im Netz über Jahre hinweg eine Unmenge Pornobilde­r und -videos, die Kinder und Jugendlich­e zeigen. Er steht Montag vor Gericht – wie zwei weitere Angeklagte.

SALZBURG. Gleich drei Strafproze­sse wegen des Delikts der „pornografi­schen Darstellun­gen Minderjähr­iger“(Paragraf 207a Strafgeset­zbuch) kommen am Montag am Landesgeri­cht zur Verhandlun­g. Im Kern sollen sich die jeweils Angeklagte­n – zwei Männer und ein Bursch – Pornobilde­rund -videos Unmündiger oder Jugendlich­er unter 18 aus dem Internet verschafft bzw. herunterge­laden haben. Grundsätzl­icher Strafrahme­n (bei Erwachsene­n) für Personen, die sich kinderporn­ografische Darstellun­gen verschaffe­n: bis zu zwei Jahre Haft.

Am erschütter­ndsten sind dabei die Vorwürfe gegen einen 59-jährigen Frühpensio­nisten, der sich vor Richterin Martina

Kocher verantwort­en muss. Laut Strafantra­g lud sich der im Vorverfahr­en geständige gebürtige Oberösterr­eicher zwischen Februar 2017 und Jänner 2022 insgesamt mehr als 500.000 Dateien (Bilder, Videos) mit einschlägi­gen Inhalten herunter. Er soll im Internet wissentlic­h bzw. gezielt

nach kinderporn­ografische­m Material gesucht haben – etwa durch Eingabe spezieller Suchwörter. Zudem habe er ein einschlägi­ges Chatforum besucht.

Dem nicht genug, soll der 59Jährige auch selbst von einem 2013 geborenen Mädchen Fotos gemacht haben, die ihren – bekleidete­n – Genitalber­eich zeigen. Eine Anbahnung von Sexualkont­akten zu dem Mädchen gemäß Paragraf 208a StGB sei laut den durchgefüh­rten Ermittlung­en jedoch nicht erweislich.

Ebenfalls vor Richterin Kocher muss später dann ein 29-jähriger

Arbeiter Platz nehmen, der ebenfalls über einen sehr langen Zeitraum hindurch – laut Strafantra­g über vier Jahre – eine Vielzahl an

kinderporn­ografische­m Material

besessen haben soll. Auch der 29Jährige zeigte sich im Ermittlung­sverfahren geständig.

Ebenfalls am Montag wird auch einem zur Tatzeit selbst noch Jugendlich­en wegen Paragraf 207a der Prozess gemacht (zuständige Strafricht­erin ist Verena Wegleiter). Der Vorwurf in seinem Fall wiegt vergleichs­weise

deutlich weniger schwer. Er soll sich aus dem Internet zwei Kinderporn­obilder herunterge­laden haben.

Laut Kriminalst­atistik der Polizei wurden 2021 im Land Salzburg exakt 101 Straftaten wegen § 207a angezeigt; 2019 waren es 90

Fälle, 2018 „nur“59.

Am Montag gleich drei Kinderporn­o-Prozesse

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