Anklage: 59-Jähriger besaß 500.000 Kinderporno-Dateien
Frühpensionist verschaffte sich demnach im Netz über Jahre hinweg eine Unmenge Pornobilder und -videos, die Kinder und Jugendliche zeigen. Er steht Montag vor Gericht – wie zwei weitere Angeklagte.
SALZBURG. Gleich drei Strafprozesse wegen des Delikts der „pornografischen Darstellungen Minderjähriger“(Paragraf 207a Strafgesetzbuch) kommen am Montag am Landesgericht zur Verhandlung. Im Kern sollen sich die jeweils Angeklagten – zwei Männer und ein Bursch – Pornobilderund -videos Unmündiger oder Jugendlicher unter 18 aus dem Internet verschafft bzw. heruntergeladen haben. Grundsätzlicher Strafrahmen (bei Erwachsenen) für Personen, die sich kinderpornografische Darstellungen verschaffen: bis zu zwei Jahre Haft.
Am erschütterndsten sind dabei die Vorwürfe gegen einen 59-jährigen Frühpensionisten, der sich vor Richterin Martina
Kocher verantworten muss. Laut Strafantrag lud sich der im Vorverfahren geständige gebürtige Oberösterreicher zwischen Februar 2017 und Jänner 2022 insgesamt mehr als 500.000 Dateien (Bilder, Videos) mit einschlägigen Inhalten herunter. Er soll im Internet wissentlich bzw. gezielt
nach kinderpornografischem Material gesucht haben – etwa durch Eingabe spezieller Suchwörter. Zudem habe er ein einschlägiges Chatforum besucht.
Dem nicht genug, soll der 59Jährige auch selbst von einem 2013 geborenen Mädchen Fotos gemacht haben, die ihren – bekleideten – Genitalbereich zeigen. Eine Anbahnung von Sexualkontakten zu dem Mädchen gemäß Paragraf 208a StGB sei laut den durchgeführten Ermittlungen jedoch nicht erweislich.
Ebenfalls vor Richterin Kocher muss später dann ein 29-jähriger
Arbeiter Platz nehmen, der ebenfalls über einen sehr langen Zeitraum hindurch – laut Strafantrag über vier Jahre – eine Vielzahl an
kinderpornografischem Material
besessen haben soll. Auch der 29Jährige zeigte sich im Ermittlungsverfahren geständig.
Ebenfalls am Montag wird auch einem zur Tatzeit selbst noch Jugendlichen wegen Paragraf 207a der Prozess gemacht (zuständige Strafrichterin ist Verena Wegleiter). Der Vorwurf in seinem Fall wiegt vergleichsweise
deutlich weniger schwer. Er soll sich aus dem Internet zwei Kinderpornobilder heruntergeladen haben.
Laut Kriminalstatistik der Polizei wurden 2021 im Land Salzburg exakt 101 Straftaten wegen § 207a angezeigt; 2019 waren es 90
Fälle, 2018 „nur“59.
Am Montag gleich drei Kinderporno-Prozesse