Aufholbedarf bei der Familienbeihilfe ist groß
Die Familienbeihilfe wird ab 2023 jährlich valorisiert – und damit eine alte Forderung erfüllt. Den Wertverlust gleich das aber nur teilweise aus.
WIEN. Seit vielen Jahren gehört es zur Standardforderung von Familienverbänden und Fachleuten – zuletzt artikulierte sie der Chef
des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo), Gabriel Felbermayr: Die Familienleistungen – allen voran die Familienbeihilfe – müssten endlich jährlich valorisiert werden. Ab
kommendem Jahr ist es so weit. Familienbeihilfe ebenso wie Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag sollen jährlich der Teuerung angepasst werden – wie übrigens auch die Studienbeihilfe, das Rehaund das Umschulungsgeld.
Während die Sozialhilfe (sie steigt mit der jährlichen Pensionsanpassung, also der Erhöhung der
Mindestpension) und seit 2020 auch das Pflegegeld regelmäßig
wertangepasst werden, wurde die Familienbeihilfe seit der Jahrtausendwende erst vier Mal erhöht – zuletzt im Jahr 2018. Zwischen 2003
und 2014 etwa passierte gar nichts.
Damit Bezieherinnen und Bezieher der Familienbeihilfe sich heute genauso viel kaufen können wie im Jahr 2000, müsste die Familienbeihilfe um rund 40 Prozent angehoben werden, errechnete das linksliberale Wirtschaftsinstitut Momentum vor Kurzem.
Leistungen für Familien generell stark gestiegen
Auf den starken Kaufkraftverlust bei der Familienbeihilfe in den vergangenen zwei Jahrzehnten verweist im SN-Gespräch auch der Leiter des Instituts für Familienforschung, Wolfgang Mazal, der die
Valorisierung der Familienbeihilfe ebenfalls seit Jahren fordert. Das
könne die im kommenden Jahr beginnende Valorisierung natürlich nur teilweise ausgleichen, sagt er. Allerdings sei das Gesamtvolumen
bei den Familienleistungen in den
vergangenen Jahren „massiv gestiegen“, sagt Mazal. Konkret meint er damit etwa den Familienbonus
Plus, den es seit 2019 gibt und der die Steuerlast der Familien stark senkt (um 1500 Euro pro Jahr und Kind) – rückwirkend soll der Familienbonus heuer noch auf 2000 Euro erhöht werden. Oder der Kindermehrbetrag (250 Euro pro Kind und Jahr), der als Negativsteuer für Alleinverdiener ausbezahlt wird. So gut wie gar nicht erhöht wurde bisher das Kinderbetreuungsgeld, das ab kommendem Jahr aber nun ebenfalls valorisiert werden soll.
„Erfreulicherweise wird der Weg des Ausbaus der Familienförderung fortgesetzt“, sagt Mazal. Und zwar im Bereich der Sachleistungen (er
verweist auf die jüngste Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung), der Geldleistungen sowie auch der Steuererleichterungen. Mazal sieht darin „massive Fortschritte“.