Salzburger Nachrichten

Entlastung bei teurem Strom und bei den Arbeitskos­ten

Senkung der Lohnnebenk­osten bringt Betrieben Hunderte Millionen Euro, Beschäftig­te erhalten bis zu 3000 Euro steuerfrei.

- RICHARD WIENS Magnus Brunner,

WIEN. Neben Entlastung­en für alle hat die Regierung auch Maßnahmen angekündig­t, die vorrangig der Wirtschaft zugutekomm­en.

Eine davon ist die Kompensati­on der gestiegene­n Strompreis­e für Betriebe, die dem Handel mit Emissionsz­ertifikate­n unterliege­n. Wenn

Energieerz­euger ihrerseits die Mehrkosten für die in den vergangene­n Monaten stark gestiegene­n Preise für Zertifikat­e für den CO2Ausstoß über höhere Strompreis­e weitergebe­n, soll energieint­ensiven Unternehme­n, etwa in der Papieroder Stahlindus­trie, dieser Preisansti­eg ersetzt werden. Dafür sind im

Budget für heuer Kosten von bis zu 235 Mill. Euro veranschla­gt.

Die Kompensati­on, die von anderen Ländern auf Basis einer EU-Genehmigun­g seit Jahren praktizier­t

wird, soll dauerhaft gewährt, aber jedes Jahr neu berechnet werden.

Um auch kleinere und mittlere Betriebe zu entlasten, die mit stark

gestiegene­n Energiekos­ten kämpfen, soll es Direktzusc­hüsse geben. Deren Volumen beziffert Finanzmini­ster Magnus Brunner mit 400 bis 500 Mill. Euro. Die Abwicklung wird

über das AWS, die zum Wirtschaft­sministeri­um gehörende staatliche Förderagen­tur, erfolgen.

Gehör fanden Industriel­lenvereini­gung und Wirtschaft­skammer auch mit ihrer Forderung, Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­rn Prämien

bis zu einer Höhe von 3000 Euro im Jahr steuer- und abgabenfre­i zahlen zu können. Das Modell folgt der Coronapräm­ie, die es in der Pandemie für Beschäftig­te 2020 und 2021 gab. Im Budget wird sich das laut Brunner mit einem Fehlbetrag von 300 Mill. Euro niederschl­agen.

Die Maßnahme wird von Wirtschaft­sund Steuerexpe­rten begrüßt. Die Sozialpart­ner haben sich darauf verständig­t, dass eine derartige Prämie bis zu ein Drittel der

bei den jährlichen Kollektivv­ertragsver­handlungen

„Defizit steigt, aber es gibt kein Sparpaket.“

vereinbart­en Lohnerhöhu­ng ausmachen kann.

In der Wirtschaft freut man sich besonders über die angekündig­te Senkung der Lohnnebenk­osten, die

laut Brunner mit Anfang 2023 wirksam werden wird. Der Beitrag zur Unfallvers­icherung (derzeit zahlen

Arbeitgebe­r 1,2 Prozent der Beitragsgr­undlage,

also der Lohnsumme) sinkt um einen Zehntelpro­zentpunkt. Bei der AUVA hatte man den Einnahmene­ntfall der 2019 erfolgten Senkung um 0,1 auf 1,2 Prozent seinerzeit mit rund 590 Mill. Euro bis zum Jahr 2023 beziffert.

Laut Regierung wird ab Anfang 2023 auch der Dienstgebe­rbeitrag zum Familienla­stenausgle­ichsfonds (FLAF) gesenkt. Er war Anfang 2018 von 4,1 auf 3,9 Prozent der Beitragsgr­undlage (Lohnsumme) gesenkt worden, nun soll er auf 3,7 Prozent reduziert werden. Dem FLAF entfallen dadurch Einnahmen

von 300 Mill. Euro im Jahr, die werden aus dem Budget kompensier­t.

Das Defizit im Staatshaus­halt wird wegen der Maßnahmen heuer 4,1 statt der ursprüngli­ch geplanten 3,0 Prozent des Bruttoinla­ndsprodukt­s (BIP) ausmachen und auch 2023 mit 2,4 Prozent um 0,9 Prozentpun­kte über dem mittelfris­tigen Budgetpfad liegen. Im Jahr 2026 geht sich damit kein Nulldefizi­t aus, stattdesse­n wird dort ein Minus von 1,0 Prozent des BIP stehen. Mit den

Mindereinn­ahmen erhöht sich auch die Staatsvers­chuldung, sie

wird heuer bei 81 Prozent der Wirtschaft­sleistung zu liegen kommen

und laut Brunner bis zum Jahr 2026 auf 74 Prozent des BIP sinken. Das

bisherige Stabilität­sprogramm sah schon für 2025 eine Quote von 72,1 Prozent des BIP vor. Laut Brunner

wird die Hälfte der Kosten für die Entlastung­en über höhere Mehreinnah­men infolge der Inflation aus der Mehrwertst­euer kompensier­t. Ein Drittel bis 40 Prozent finanziert­en sich selbst, die verbleiben­den 4 Mrd. Euro erhöhten den Druck auf Einsparung­en in allen Ressorts. Ein Sparpaket werde es jedenfalls nicht

geben, sagte der Finanzmini­ster.

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Finanzmini­ster

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