Entlastung bei teurem Strom und bei den Arbeitskosten
Senkung der Lohnnebenkosten bringt Betrieben Hunderte Millionen Euro, Beschäftigte erhalten bis zu 3000 Euro steuerfrei.
WIEN. Neben Entlastungen für alle hat die Regierung auch Maßnahmen angekündigt, die vorrangig der Wirtschaft zugutekommen.
Eine davon ist die Kompensation der gestiegenen Strompreise für Betriebe, die dem Handel mit Emissionszertifikaten unterliegen. Wenn
Energieerzeuger ihrerseits die Mehrkosten für die in den vergangenen Monaten stark gestiegenen Preise für Zertifikate für den CO2Ausstoß über höhere Strompreise weitergeben, soll energieintensiven Unternehmen, etwa in der Papieroder Stahlindustrie, dieser Preisanstieg ersetzt werden. Dafür sind im
Budget für heuer Kosten von bis zu 235 Mill. Euro veranschlagt.
Die Kompensation, die von anderen Ländern auf Basis einer EU-Genehmigung seit Jahren praktiziert
wird, soll dauerhaft gewährt, aber jedes Jahr neu berechnet werden.
Um auch kleinere und mittlere Betriebe zu entlasten, die mit stark
gestiegenen Energiekosten kämpfen, soll es Direktzuschüsse geben. Deren Volumen beziffert Finanzminister Magnus Brunner mit 400 bis 500 Mill. Euro. Die Abwicklung wird
über das AWS, die zum Wirtschaftsministerium gehörende staatliche Förderagentur, erfolgen.
Gehör fanden Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer auch mit ihrer Forderung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Prämien
bis zu einer Höhe von 3000 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei zahlen zu können. Das Modell folgt der Coronaprämie, die es in der Pandemie für Beschäftigte 2020 und 2021 gab. Im Budget wird sich das laut Brunner mit einem Fehlbetrag von 300 Mill. Euro niederschlagen.
Die Maßnahme wird von Wirtschaftsund Steuerexperten begrüßt. Die Sozialpartner haben sich darauf verständigt, dass eine derartige Prämie bis zu ein Drittel der
bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen
„Defizit steigt, aber es gibt kein Sparpaket.“
vereinbarten Lohnerhöhung ausmachen kann.
In der Wirtschaft freut man sich besonders über die angekündigte Senkung der Lohnnebenkosten, die
laut Brunner mit Anfang 2023 wirksam werden wird. Der Beitrag zur Unfallversicherung (derzeit zahlen
Arbeitgeber 1,2 Prozent der Beitragsgrundlage,
also der Lohnsumme) sinkt um einen Zehntelprozentpunkt. Bei der AUVA hatte man den Einnahmenentfall der 2019 erfolgten Senkung um 0,1 auf 1,2 Prozent seinerzeit mit rund 590 Mill. Euro bis zum Jahr 2023 beziffert.
Laut Regierung wird ab Anfang 2023 auch der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) gesenkt. Er war Anfang 2018 von 4,1 auf 3,9 Prozent der Beitragsgrundlage (Lohnsumme) gesenkt worden, nun soll er auf 3,7 Prozent reduziert werden. Dem FLAF entfallen dadurch Einnahmen
von 300 Mill. Euro im Jahr, die werden aus dem Budget kompensiert.
Das Defizit im Staatshaushalt wird wegen der Maßnahmen heuer 4,1 statt der ursprünglich geplanten 3,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmachen und auch 2023 mit 2,4 Prozent um 0,9 Prozentpunkte über dem mittelfristigen Budgetpfad liegen. Im Jahr 2026 geht sich damit kein Nulldefizit aus, stattdessen wird dort ein Minus von 1,0 Prozent des BIP stehen. Mit den
Mindereinnahmen erhöht sich auch die Staatsverschuldung, sie
wird heuer bei 81 Prozent der Wirtschaftsleistung zu liegen kommen
und laut Brunner bis zum Jahr 2026 auf 74 Prozent des BIP sinken. Das
bisherige Stabilitätsprogramm sah schon für 2025 eine Quote von 72,1 Prozent des BIP vor. Laut Brunner
wird die Hälfte der Kosten für die Entlastungen über höhere Mehreinnahmen infolge der Inflation aus der Mehrwertsteuer kompensiert. Ein Drittel bis 40 Prozent finanzierten sich selbst, die verbleibenden 4 Mrd. Euro erhöhten den Druck auf Einsparungen in allen Ressorts. Ein Sparpaket werde es jedenfalls nicht
geben, sagte der Finanzminister.