Jede Vignettensünde strafbar
Es klingt ganz logisch, wurde nun aber erstmals durch ein Höchstgericht klargestellt: Wer ohne Mautvignette auf der Autobahn fährt, muss grundsätzlich für jeden Verstoß extra Strafe zahlen.
WIEN, LINZ. Wird jemand mit demselben Fahrzeug mehrmals hintereinander innerhalb einiger Wochen ohne Mautvignette auf den heimischen Autobahnen ertappt, gilt der
Verstoß gegen die Mautordnung nicht als „fortgesetztes Delikt“. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof in einem Fall aus Oberösterreich klargestellt.
Gleichzeitig wurde damit eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich aufgehoben, nach der ein Lenker bei drei Verstößen innerhalb von zwei
Wochen nur einmalig 300 Euro zahlen sollte. Die ersten beiden Verstöße waren dabei einfach fallen gelassen worden. An das Höchstgericht hatte sich die zuständige Bezirkshauptmannschaft Linz-Land mit einer Amtsrevision gewendet. Sie
hatte dem Lenker zuvor drei Mal diese Strafe (ersatzweise ein Tag
und neun Stunden Freiheitsstrafe) aufgebrummt, wie vorgesehen.
Für Lkw-Fahrer hatte der Verwaltungsgerichtshof
nach eigenen Angaben bereits früher klargestellt, dass sich ein Lenker vor, während
und nach jeder Fahrt auf einer mautpflichtigen Straße überzeugen muss, dass das elektronische Mautabbuchungsgerät
(Go-Box) funktioniert. Dies ergebe sich direkt aus dem Mautgesetz.
Bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist hingegen die Mautordnung maßgeblich, so der
VwGH. Es gelte für die Lenker von Autos, Motorrädern oder Wohnmobilen dieselbe Verpflichtung, sich vor der Fahrt auf die Autobahn zu vergewissern, dass eine gültige
Vignette vorhanden ist. Bei der digitalen Vignette, die im Vorjahr schon einen Anteil von mehr als 60 Prozent hatte, könne das durch die Abfrage des Kfz-Kennzeichens erfolgen, betonte das Höchstgericht kürzlich zu seiner Entscheidung. Wegen dieser Verpflichtung werde
bei jeder Missachtung „eine neuerliche Verwaltungsübertretung begangen“, so das Höchstgericht.
Die Vorgeschichte des Falls ist einigermaßen kompliziert. Es dürfte sich um ein Fahrzeug gehandelt haben, mit dem unterschiedliche Lenker fahren, also etwa Firmenauto oder Lieferwagen. Jedenfalls wurden von der Asfinag bzw. der Mautaufsicht
am 2., 7. und 15. Mai 2019 drei Verstöße festgestellt. Letztlich wurde nun für jeden einzelnen eine Strafe fällig.
Der Strafrahmen reicht bei Mautverstößen laut Asfinag von 300 bis 3000 Euro. Wer ohne Vignette ertappt wird, kommt
bei sofortiger Bezahlung einer Ersatzmaut von 120 Euro billiger
Die Mautordnung ist einigermaßen kulant
davon. Die Asfinag zeigte sich mit dem VwGH-Urteil naturgemäß zufrieden, weil es nichts an ihren Abläufen ändert. Dabei sei seit zwei Jahren in der Mautordnung auch festgeschrieben, was schon davor längst Usus war: Für mehr als drei Verstöße pro Monat muss nicht bezahlt werden.
Insgesamt seien 99 Prozent der Autobahnbenutzer regelkonform unterwegs, betont der Straßenbetreiber. Pro Jahr gebe es
rund 200.000 Mautdelikte.