Opfer zu Hause brutal malträtiert und beraubt: Junge Männer angeklagt
SALZBURG. Es ist eine massive Gewaltanklage, die Staatsanwalt Leon Atris Karisch kürzlich gegen zwei junge Männer, einen inzwischen 20-jährigen Salzburger
und einen 18-jährigen Flachgauer, beim Landesgericht eingebracht hat. Demnach hat das Duo einen 36-jährigen Nepalesen in den späten Nachtstunden des 24.
Februar in der Stadt Salzburg in dessen Wohnung brutal verprügelt und beraubt. Zudem setzten die beiden – der 20-Jährige ist bereits vier Mal wegen Gewalttaten
vorbestraft, der 18-Jährige noch unbescholten – dem erheblich
verletzten Opfer laut Anklage ein Springmesser an den Hals. Und drohten ihm, ihn abzustechen, falls er ihnen künftig nicht monatlich 150 bis 200 Euro bezahle oder wenn er zur Polizei gehe.
Den Ermittlungen zufolge hielten sich die Angeklagten damals
gegen drei Uhr früh in der Nähe des Hauptbahnhofs im Bereich einer Tankstelle auf. Dort trafen sie ihr späteres Opfer, das dem 20-Jährigen flüchtig bekannt ist. Das Trio unterhielt sich, konsumierte Alkohol und begab sich dann in die Wohnung des Nepalesen, um dort „vermeintlich weiter Alkohol zu trinken“, wie es in der Anklage heißt. Nachsatz: „Tatsächlich plante das Duo, den Mann in seiner Wohnung auszurauben.“Dort angekommen, forderte der 18-Jährige laut Anklage
vom 36-Jährigen in englischer Sprache sofort Geld („Give me all
your money!“). Die jungen Männer begannen demnach sofort auf das Opfer einzuschlagen –
mit den Fäusten und mit einer in der Wohnung befindlichen Gitarre.
Einer der Angeklagten habe dabei erstmals ein mitgeführtes
Springmesser gezückt und das Opfer zudem gewürgt; letztlich
nötigten sie dem 36-Jährigen 350 Euro ab und herrschten ihn unter
Ansetzen des Messers an, ihnen künftig monatlich Geld zu zahlen – ansonsten werde er sterben.
Einige Tage später wurde das Duo ausgeforscht und vom Nepalesen identifiziert. Er erlitt einen offenen Nasenbeinbruch, multiple Prellungen und Rissquetschwunden und ein Würgetrauma. Im Vorverfahren zeigte sich der erstangeklagte 20-Jährige, verteidigt von Rechtsanwalt Klaus
Waha als Verfahrenshelfer, geständig. Auch der 18-Jährige
räumte die Taten im Wesentlichen ein. Die Anklageschrift, lautend auf schweren Raub und schwere Erpressung (Strafrahmen bis zu 15 Jahre Haft), ist noch nicht rechtswirksam.
Mit Gitarre verprügelt und Messer angesetzt