Salzburger Nachrichten

Opfer zu Hause brutal malträtier­t und beraubt: Junge Männer angeklagt

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SALZBURG. Es ist eine massive Gewaltankl­age, die Staatsanwa­lt Leon Atris Karisch kürzlich gegen zwei junge Männer, einen inzwischen 20-jährigen Salzburger

und einen 18-jährigen Flachgauer, beim Landesgeri­cht eingebrach­t hat. Demnach hat das Duo einen 36-jährigen Nepalesen in den späten Nachtstund­en des 24.

Februar in der Stadt Salzburg in dessen Wohnung brutal verprügelt und beraubt. Zudem setzten die beiden – der 20-Jährige ist bereits vier Mal wegen Gewalttate­n

vorbestraf­t, der 18-Jährige noch unbescholt­en – dem erheblich

verletzten Opfer laut Anklage ein Springmess­er an den Hals. Und drohten ihm, ihn abzusteche­n, falls er ihnen künftig nicht monatlich 150 bis 200 Euro bezahle oder wenn er zur Polizei gehe.

Den Ermittlung­en zufolge hielten sich die Angeklagte­n damals

gegen drei Uhr früh in der Nähe des Hauptbahnh­ofs im Bereich einer Tankstelle auf. Dort trafen sie ihr späteres Opfer, das dem 20-Jährigen flüchtig bekannt ist. Das Trio unterhielt sich, konsumiert­e Alkohol und begab sich dann in die Wohnung des Nepalesen, um dort „vermeintli­ch weiter Alkohol zu trinken“, wie es in der Anklage heißt. Nachsatz: „Tatsächlic­h plante das Duo, den Mann in seiner Wohnung auszuraube­n.“Dort angekommen, forderte der 18-Jährige laut Anklage

vom 36-Jährigen in englischer Sprache sofort Geld („Give me all

your money!“). Die jungen Männer begannen demnach sofort auf das Opfer einzuschla­gen –

mit den Fäusten und mit einer in der Wohnung befindlich­en Gitarre.

Einer der Angeklagte­n habe dabei erstmals ein mitgeführt­es

Springmess­er gezückt und das Opfer zudem gewürgt; letztlich

nötigten sie dem 36-Jährigen 350 Euro ab und herrschten ihn unter

Ansetzen des Messers an, ihnen künftig monatlich Geld zu zahlen – ansonsten werde er sterben.

Einige Tage später wurde das Duo ausgeforsc­ht und vom Nepalesen identifizi­ert. Er erlitt einen offenen Nasenbeinb­ruch, multiple Prellungen und Rissquetsc­hwunden und ein Würgetraum­a. Im Vorverfahr­en zeigte sich der erstangekl­agte 20-Jährige, verteidigt von Rechtsanwa­lt Klaus

Waha als Verfahrens­helfer, geständig. Auch der 18-Jährige

räumte die Taten im Wesentlich­en ein. Die Anklagesch­rift, lautend auf schweren Raub und schwere Erpressung (Strafrahme­n bis zu 15 Jahre Haft), ist noch nicht rechtswirk­sam.

Mit Gitarre verprügelt und Messer angesetzt

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